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www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

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4.2. S<strong>ch</strong>utzobjekt: keine Doppelbesteuerung einer Person für glei<strong>ch</strong>es Steuerobjekt in glei<strong>ch</strong>er Steuerperiode.<br />

Gilt au<strong>ch</strong> für virtuelle Doppelbest. (z.B. Kinderalimente)<br />

4.3. Kollisionsregeln na<strong>ch</strong> BGer<br />

4.3.1 Allgemeines zur Abgrenzung: Besteuerung dort wo der Sa<strong>ch</strong>verhalt die engste Beziehung hat<br />

(wirts<strong>ch</strong>aftl. Überlegungen und kant. Ausglei<strong>ch</strong>) und das Einziehen der Steuer am praktikabelsten ist.<br />

4.3.2 Wi<strong>ch</strong>tige Anknüpfungspunkte: siehe HH RZ 884<br />

unselbst. Tätigkeit: Wohnsitz<br />

selbst. Tätigkeit: Berufsausübungskanton<br />

Unterhalt: Empfängerwohnsitz<br />

Bewegl. Vermögen: Wohnsitz<br />

Liegens<strong>ch</strong>aften: wo sie sind<br />

Ges<strong>ch</strong>äfte: bei der Niederlassung<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 81/145<br />

<strong>www</strong>.<strong><strong>ch</strong>illingpeople</strong>.<strong>ch</strong>

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