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www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

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2. Kapitel: Bundesgarantien zu Gunsten der Kantone<br />

§ 35 Bestandes- und Gebietsgarantie<br />

I. Re<strong>ch</strong>tsgrundlage<br />

Art. 1 BV zählt Kantone einzeln auf; Art. 53 Abs. 1 BV gewährleistet Bestand und Gebiet<br />

der Kantone. Gebietsveränderungen brau<strong>ch</strong>en Zustimmung der betroffenen<br />

stimmbere<strong>ch</strong>tigten Bevölkerung, der betroffenen Kantone und Bundesbes<strong>ch</strong>luss ><br />

keine obligatoris<strong>ch</strong>e Abstimmung von Volk und Ständen mehr.<br />

II. Bestandesgarantie Art. 53 BV<br />

<strong>1.</strong> Adressaten der Garantie: Garantie der Kantone als Glieder des Bundesstaates;<br />

gewährleistet den Bestand der einzelnen Kantone. Bund und Kanton sind gegeneinander<br />

verpfli<strong>ch</strong>tet.<br />

2. Bedeutung der Bestandesgarantie:<br />

III. Gebietsgarantie<br />

a. Keine Abtrennung eines Kantons ohne Verfassungsänderung > Kantone<br />

haben kein Sezessionsre<strong>ch</strong>t<br />

b. Keine S<strong>ch</strong>affung neuer Kantone ohne Verfassungsänderung<br />

c. Keine Änderung des Status der Kantone mit halber Standesstimme ohne<br />

Verfassungsänderung<br />

<strong>1.</strong> Adressaten der Garantie: Die Kantone sind verpfli<strong>ch</strong>tet, ihre Grenzen gegenseitig<br />

zu respektieren. Der Bund muss für die Kantonsgrenzen einstehen.<br />

2. Bedeutung der Gebietsgarantie:<br />

a. Unzulässigkeit von Gebietsabtretungen an das Ausland<br />

b. Besonderes Verfahren für Gebietsveränderungen zwis<strong>ch</strong>en den Kantonen:<br />

Nebst Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und Kantone Genehmigung<br />

dur<strong>ch</strong> die Bundes-versammlung in Form eines Bundesbes<strong>ch</strong>luss.<br />

c. Zulässigkeit von blossen Grenzbereinigungen: Interkantonale Vereinbarungen<br />

müssen dem Bund zur Kenntnis gebra<strong>ch</strong>t werden. Grenzbereinigungen<br />

mit Ausland: BD Art. 54 BV. Zustimmung von Kt. notwendig<br />

IV. Exkurs: Die S<strong>ch</strong>affung des Kantons Jura<br />

<strong>1.</strong> Bestandesänderungen unter der alten Bundesverfassung von 1874<br />

2. Der Wuns<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> einem eigenen Kanton Jura<br />

3. Die verfahrensre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Umsetzung<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 91/145<br />

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