04.09.2013 Aufrufe

www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

c) Verbot des überspitzten Formalismus<br />

Ü.F.: Art der Re<strong>ch</strong>tsverweigerung: rigorose Formvors<strong>ch</strong>riften ohne sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>tfertigung, formelle Vors<strong>ch</strong>riften<br />

übertrieben s<strong>ch</strong>arf gehandhabt oder überspannte Anforderungen an Re<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>riften. Z.B. fehlende<br />

beglaubigte Abs<strong>ch</strong>rift, Deuts<strong>ch</strong> statt italienis<strong>ch</strong>e Amtsspra<strong>ch</strong>e ⇒ Na<strong>ch</strong>frist nötig.<br />

Fristeinhaltung bei Re<strong>ch</strong>tsmitteln ist im Sinne des Verfahrens.<br />

2. Anspru<strong>ch</strong> auf re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>es Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV)<br />

a) Begriff<br />

Re<strong>ch</strong>tl. Gehör i.w.S.: Anspru<strong>ch</strong> eines Privaten, in einem Verfahren angehört zu werden, Akteneinsi<strong>ch</strong>t zu erhalten,<br />

Stellung zu nehmen in wi<strong>ch</strong>tigen Punkten.<br />

b) Geltungsberei<strong>ch</strong><br />

Persönli<strong>ch</strong>keitsbezogenes Mitwirkungsre<strong>ch</strong>t im Verfahren.<br />

Dieser Anspru<strong>ch</strong> wird oft unters<strong>ch</strong>ätzt. Er gilt z.B. au<strong>ch</strong> bei einem UNI-Disziplinarauss<strong>ch</strong>uss, und für jeden Verfahrenss<strong>ch</strong>ritt.<br />

c) <strong>Teil</strong>gehalte<br />

- Re<strong>ch</strong>tl. Gehör i.e.S.: Anspru<strong>ch</strong> des Betroffenen auf Äusserung und Anhörung vor einer Anordnung.<br />

- Mitwirkung bei Beweiserhebung<br />

- Re<strong>ch</strong>t auf Stellungnahme zu Vorbringen der Gegenpartei<br />

- Akteneinsi<strong>ch</strong>tsre<strong>ch</strong>t<br />

- Anspru<strong>ch</strong> auf Prüfung der Anträge dur<strong>ch</strong> Behörde<br />

- Anspru<strong>ch</strong> auf begründeten Ents<strong>ch</strong>eid<br />

3. Anspru<strong>ch</strong> auf unentgeltli<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>tspflege (Art. 29 Abs. 3 BV)<br />

a) Begriff<br />

Unentgeltli<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>tspflege i.e.S. =Anspru<strong>ch</strong> auf unentgeltli<strong>ch</strong>e Prozessführung<br />

Unentg. Re<strong>ch</strong>tspflege i.w.S. = Anspru<strong>ch</strong> auf unentgeltli<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>tsbeistand<br />

b) Geltungsberei<strong>ch</strong><br />

Unentgeltli<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>tspflege dient der Re<strong>ch</strong>tsglei<strong>ch</strong>heit im Prozess und steht gem. J.P.M. nur natürli<strong>ch</strong>en Personen<br />

zu (andere fordern au<strong>ch</strong> jur. Pers.).<br />

c) Voraussetzung für die Geltendma<strong>ch</strong>ung<br />

- Bedürftigkeit: Die Mittel fehlen, um neben Lebensunterhalt für si<strong>ch</strong> und Familie die Kosten für Geri<strong>ch</strong>t/Anwalt<br />

zu bezahlen.<br />

- Intakte Prozess<strong>ch</strong>ancen: Würde die Partei vernünftigerweise das Risiko eingehen, wenn sie selbst bezahlen<br />

könnte?<br />

- Notwendigkeit der Verbeiständung: wegen Komplexität der Sa<strong>ch</strong>e (i.d.R. bei S<strong>ch</strong>eidungen, bei Baugesu<strong>ch</strong>en<br />

Grenzfall).<br />

Unentgeltli<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>tspflege, Voraussetzung für die Geltendma<strong>ch</strong>ung<br />

<strong>1.</strong> Bedürftigkeit: Die Mittel fehlen, um neben Lebensunterhalt für si<strong>ch</strong> und Familie die Kosten für<br />

Geri<strong>ch</strong>t/Anwalt zu bezahlen.<br />

2. Intakte Prozess<strong>ch</strong>ancen: Würde die Partei vernünftigerweise das Risiko eingehen, wenn sie selbst<br />

bezahlen könnte?<br />

Für Anspru<strong>ch</strong> auf Anwalt:<br />

3. Notwendigkeit der Verbeiständung: wegen Komplexität der Sa<strong>ch</strong>e (i.d.R. bei S<strong>ch</strong>eidungen, bei Baugesu<strong>ch</strong>en<br />

Grenzfall).<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 78/145<br />

<strong>www</strong>.<strong><strong>ch</strong>illingpeople</strong>.<strong>ch</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!