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www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

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Re<strong>ch</strong>tswidrigkeit kann aus der Zielsetzung oder aus dem Mittel bestehen<br />

Leading Case: Türkis<strong>ch</strong>e Vereinigung Kommunistis<strong>ch</strong>er Partei<br />

Türkei v. Rec. 1998 I<br />

Straßburg prüft immer mit Eins<strong>ch</strong>ränkung auf Grund von Art. 11 mit voller Kognition<br />

Es ist eine Grundlage der Demokratie freie Vereinigung + Versammlungsfreiheit<br />

Bsp: beim Verbot der Al-Kaida bedurfte es einer gesetzli<strong>ch</strong>en Grundlage.<br />

4.2. Eins<strong>ch</strong>ränkungen für Personen im Sonderstatusverhältnis<br />

Glei<strong>ch</strong>e Eins<strong>ch</strong>ränkung wie bei Meinungsäusserung<br />

Eins<strong>ch</strong>ränkungen allgemein immer und immer wieder na<strong>ch</strong> Art. 36.<br />

II Koalitionsfreiheit<br />

<strong>1.</strong> Re<strong>ch</strong>tsgrundlage<br />

Spezial Fall der Vereinigungsfreiheit<br />

Neu im Art. 28 ges<strong>ch</strong>ützt<br />

Art. 11 Ziff. 1 EMRK<br />

Art. 22 Uno-Pakt II<br />

Art. 8 UNO-Pakt ausdrückli<strong>ch</strong>es Streikre<strong>ch</strong>t<br />

2. S<strong>ch</strong>utzobjekt<br />

Freiheit der Sozialpartner zur Bildung von Vereinen zum S<strong>ch</strong>utz der Arbeits- und Wirts<strong>ch</strong>aftsbedingungen<br />

(Bsp. Vereinigungen sind Gewerks<strong>ch</strong>aften oder Arbeitgeberverbände).<br />

2.2.<strong>1.</strong> Was ist Streik?<br />

Kampfmaßnahmen, mit deren Hilfen man versu<strong>ch</strong>t eine Situation aufzubre<strong>ch</strong>en, Kompromisse zu erzielen.<br />

Aussperrungen; Bedeutet Leute vom Streik fernhalten, offen wie weit dieses Re<strong>ch</strong>t rei<strong>ch</strong>t.<br />

2.2.3 Unter wel<strong>ch</strong>en Voraussetzungen ist ein Streik zulässig?<br />

• Muss von Arbeitnehmern getragen und dur<strong>ch</strong> Bes<strong>ch</strong>luss legitimiert werden<br />

• Darf si<strong>ch</strong> nur gegen Arbeitgeber wenden (d.h. Druck auf Staat ausüben ist ni<strong>ch</strong>t<br />

zulässig)<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 54/145<br />

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