07.11.2013 Aufrufe

1. Allgemeine Informationen - Xetra

1. Allgemeine Informationen - Xetra

1. Allgemeine Informationen - Xetra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Ich habe den von der Travel24.com AG, München, aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus<br />

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und<br />

Anhang, für das Geschäftsjahr vom 0<strong>1.</strong> Januar bis 3<strong>1.</strong> Dezember 2002 geprüft. Aufstellung und Inhalt<br />

des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. Meine<br />

Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der<br />

Konzernabschluss den US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) entspricht.<br />

Ich habe meine Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsvorschriften und unter<br />

Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und<br />

durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei<br />

von wesentlichen Fehlaussagen ist. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die<br />

Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />

beinhaltet die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des<br />

Konzernabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage<br />

für meine Beurteilung bildet.<br />

Meine Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Beanstandungen geführt:<br />

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

aufgestellt, obwohl der Konzern bisher nachhaltig negative Zahlungsströme aus der laufenden<br />

Geschäftstätigkeit zu verzeichnen hatte. Die Pläne über den weiteren Fortgang der Geschäftstätigkeit<br />

des Konzerns erfordern zusätzliche Finanzmittel in Form von Eigen- und / oder Fremdkapital. Sollte es<br />

dem Konzern nicht gelingen, die benötigten Finanzmittel innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens zu<br />

beschaffen, ist die Existenz gefährdet. Der Konzernabschluss beinhaltet keine Anpassungen, die<br />

diese Unsicherheit im Hinblick auf die seiner Aufstellung zugrunde liegende Annahme der Fortführung<br />

des Unternehmens berücksichtigen.<br />

Nach meiner Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss mit dieser Einschränkung in<br />

Übereinstimmung mit den US-GAAP ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres.<br />

Meine Prüfung, die sich auch auf den von dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2002 aufgestellten<br />

Konzernlagebericht erstreckt hat, hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Überzeugung<br />

gibt der Konzernlagebericht zusammen mit den übrigen Angaben des Konzernabschlusses insgesamt<br />

eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar.<br />

Außerdem bestätige ich, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das<br />

Geschäftsjahr 2002 die Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung<br />

eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen. Die Prüfung des<br />

für die Befreiung von der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungspflicht erforderlichen<br />

Einklangs der Konzernrechnungslegung mit der 7. EG-Richtlinie habe ich auf der Grundlage der<br />

Auslegung der Richtlinie durch den Kontaktausschuss für Richtlinien der Rechnungslegung der<br />

Europäischen Kommission vorgenommen.<br />

Diese Bestätigung erteile ich aufgrund meiner pflichtgemäßen, am 28. März 2003 abgeschlossenen<br />

Konzernabschlussprüfung und meiner Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung des<br />

Konzernanhangs (Angabe zur Entsprechenserklärung i.S.d. § 161 AktG) bezog. Die Nachtragsprüfung<br />

hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Düsseldorf, 28. März 2003 / 07. Juli 2003<br />

Reiner Distel<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

- 111 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!