1. Allgemeine Informationen - Xetra
1. Allgemeine Informationen - Xetra
1. Allgemeine Informationen - Xetra
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Ich habe den von der Travel24.com AG, München, aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus<br />
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und<br />
Anhang, für das Geschäftsjahr vom 0<strong>1.</strong> Januar bis 3<strong>1.</strong> Dezember 2002 geprüft. Aufstellung und Inhalt<br />
des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. Meine<br />
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der<br />
Konzernabschluss den US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) entspricht.<br />
Ich habe meine Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsvorschriften und unter<br />
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und<br />
durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei<br />
von wesentlichen Fehlaussagen ist. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die<br />
Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />
beinhaltet die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des<br />
Konzernabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage<br />
für meine Beurteilung bildet.<br />
Meine Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Beanstandungen geführt:<br />
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />
aufgestellt, obwohl der Konzern bisher nachhaltig negative Zahlungsströme aus der laufenden<br />
Geschäftstätigkeit zu verzeichnen hatte. Die Pläne über den weiteren Fortgang der Geschäftstätigkeit<br />
des Konzerns erfordern zusätzliche Finanzmittel in Form von Eigen- und / oder Fremdkapital. Sollte es<br />
dem Konzern nicht gelingen, die benötigten Finanzmittel innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens zu<br />
beschaffen, ist die Existenz gefährdet. Der Konzernabschluss beinhaltet keine Anpassungen, die<br />
diese Unsicherheit im Hinblick auf die seiner Aufstellung zugrunde liegende Annahme der Fortführung<br />
des Unternehmens berücksichtigen.<br />
Nach meiner Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss mit dieser Einschränkung in<br />
Übereinstimmung mit den US-GAAP ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres.<br />
Meine Prüfung, die sich auch auf den von dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2002 aufgestellten<br />
Konzernlagebericht erstreckt hat, hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Überzeugung<br />
gibt der Konzernlagebericht zusammen mit den übrigen Angaben des Konzernabschlusses insgesamt<br />
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen<br />
Entwicklung zutreffend dar.<br />
Außerdem bestätige ich, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das<br />
Geschäftsjahr 2002 die Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung<br />
eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen. Die Prüfung des<br />
für die Befreiung von der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungspflicht erforderlichen<br />
Einklangs der Konzernrechnungslegung mit der 7. EG-Richtlinie habe ich auf der Grundlage der<br />
Auslegung der Richtlinie durch den Kontaktausschuss für Richtlinien der Rechnungslegung der<br />
Europäischen Kommission vorgenommen.<br />
Diese Bestätigung erteile ich aufgrund meiner pflichtgemäßen, am 28. März 2003 abgeschlossenen<br />
Konzernabschlussprüfung und meiner Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung des<br />
Konzernanhangs (Angabe zur Entsprechenserklärung i.S.d. § 161 AktG) bezog. Die Nachtragsprüfung<br />
hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Düsseldorf, 28. März 2003 / 07. Juli 2003<br />
Reiner Distel<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
- 111 -