1. Allgemeine Informationen - Xetra
1. Allgemeine Informationen - Xetra
1. Allgemeine Informationen - Xetra
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aus diesem Vertrag steht Herrn Hammer noch ein Restkaufpreisanspruch in Höhe von Euro 603.324<br />
zu, der bereits durch Travel24.com AG über die Commerzbank in bar hinterlegt wurde. Die<br />
Travel24.com AG hat gegen die Restkaufpreisforderung die Aufrechnung erklärt und ihre eigene<br />
Klageforderung dementsprechend reduziert. Herr Hammer hat bezüglich der Freigabe des<br />
Restkaufpreises aus der Hinterlegung Widerklage (s.u. „laufende Passivprozesse“) erhoben.<br />
In erster Instanz wurde die Klage der Travel24.com AG mit Teilurteil des Landgerichts Itzehoe vom<br />
15. August 2003 abgewiesen und der Widerklage von Herrn Hammer mit Schlussurteil vom<br />
19. September 2003 stattgegeben. Die Travel24com. AG hat gegen beide Entscheidungen Berufung<br />
eingelegt.<br />
Travel24.com AG ./.Georg Hammer<br />
In einem weiteren Verfahren hat die Travel24.com AG Herrn Georg Hammer mit Klage vom<br />
27. Juni 2002 vor dem Landgericht Itzehoe auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 715.809<br />
wegen Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot verklagt. Die mündliche<br />
Verhandlung mit Beweisaufnahme hat am 28. November 2002 stattgefunden. Mit Urteil vom<br />
13. November 2003 hat das Landgericht Itzehoe die Klage erstinstanzlich abgewiesen. Die<br />
Gesellschaft beabsichtigt, hiergegen Berufung einzulegen.<br />
Unterlassungsverfügungen wegen Markenverletzung<br />
Neben den vorgenannten Verfahren und Rechtstreitigkeiten macht die Travel24.com AG laufend<br />
außergerichtlich und gerichtlich Unterlassungsansprüche gegen natürliche und juristische Personen<br />
geltend, die touristische Homepages unter Verwendung registrierter „Domains / URLs“ betreiben, bei<br />
denen eine Verwechslungsgefahr mit der für die Travel24.com AG eingetragene Marke „Travel 24“<br />
besteht. Derzeit werden ca. 20 derartige Verfahren betrieben.<br />
Laufende Passivprozesse<br />
Aeroworld Fernreisen GmbH i.I. ./. Travel24.com AG<br />
Am 2<strong>1.</strong> Januar 2003 hat Herr Rechtsanwalt Dr. Klopp, Düsseldorf, als Insolvenzverwalter über das<br />
Vermögen der Aeroworld Fernreisen GmbH, Düsseldorf, beim Landgericht München eine<br />
Teilzahlungsklage gegen die Travel24.com AG in Höhe von Euro 87.235 nebst der gesetzlichen<br />
Zinsen erhoben. Der Kläger stützt sich hierbei auf zwei von der Travel24.com AG gegenüber der<br />
Aeroworld Fernreisen GmbH bzw. gegenüber deren Gläubigern abgegebenen „Patronatserklärungen“<br />
und hat sich vorbehalten, die Klageforderung auf sämtliche zur Insolvenztabelle angemeldeten und<br />
anerkannten Forderungen (derzeit ca. Euro 2,23 Mio.) zu erweitern. Die Travel24.com AG und die sie<br />
in diesem Verfahren vertretenden Rechtsanwälte sind der Ansicht, dass die Klage unbegründet sei, da<br />
die Patronatserklärungen unwirksam, jedenfalls aber wirksam widerrufen bzw. gekündigt worden<br />
seien. Selbst bei wirksamen und fortbestehenden Patronatserklärungen seien Ansprüche hieraus<br />
spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens untergegangen. In jedem Fall würde keine Haftung<br />
der Travel24.com AG in dem geltend gemachten Umfang greifen.<br />
Gütetermin und eine erste mündliche Verhandlung haben am 13. Juni 2003 stattgefunden. Das<br />
Gericht hat als Vergleichsvorschlag angeregt, dass die Travel24.com AG „einen Betrag von<br />
Euro 250.000,- an den Kläger zahlen möge, wobei ausreichend sicher gestellt sein muss, dass durch<br />
die Zahlung dieses Betrages sämtliche etwaig bestehenden Ansprüche aus den beiden<br />
streitgegenständlichen Patronatserklärungen - und zwar auch einzelner Gläubiger - dadurch<br />
abgegolten und erledigt sind.“<br />
Auf Seiten der Aeroworld GmbH i.I. haben diesem Vergleich nach Auskunft des Insolvenzverwalters<br />
bisher Gläubiger zugestimmt, die ca. 54% der festgestellten oder noch festzustellenden Insolvenzforderungen<br />
vertreten. Auf dieser Grundlage lehnt die Travel24.com AG den Abschluss des<br />
Vergleichs bisher jedoch ab.<br />
In dem Termin zur mündlichen Verhandlung am 20. November 2003 wurde die Sach- und Rechtslage<br />
nochmals erörtert. Im Termin zur Verkündung der Entscheidung am 18. Dezember 2003 wurde die<br />
Klage vollumfänglich in erster Instanz abgewiesen. Ob der Kläger gegen diese Entscheidung<br />
Berufung einlegen wird, ist nicht bekannt.<br />
- 29 -