1. Allgemeine Informationen - Xetra
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4.2.7 Risiko von Software- und Hardwarefehlern<br />
Internet-Angebote der Travel24.com-Gruppe können unentdeckte Fehler oder Funktionsprobleme<br />
enthalten. Diese Defekte werden teilweise erst in der Zeit nach der Einführung neuer Dienstleistungen<br />
oder der Verbesserung bestehender Dienstleistungen festgestellt. Etwaige Softwarefehler, die nach<br />
der Bereitstellung der Dienstleistung entdeckt werden, könnten zu einer Einbuße an Umsatzerlösen,<br />
unvorhersehbaren Kosten oder Verzögerungen der Marktakzeptanz führen, was jeweils erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Gesellschaft haben könnte.<br />
4.3 Rechtliche und steuerliche Risiken<br />
4.3.1 Laufende Gerichtsverfahren<br />
Die Unternehmen des Travel24.com-Konzerns sind derzeit in fünf Passivprozesse verwickelt. Die<br />
hieraus resultierenden Risiken (ohne Prozesskosten) summieren sich auf ca. Euro 3,7 Mio., wovon<br />
lediglich ein Teilbetrag von ca. Euro 603.000,- bereits in bar hinterlegt ist (siehe Kapitel 5.<strong>1.</strong>8<br />
„Gerichts- und Schiedsverfahren“).<br />
Die Gesellschaft geht nicht davon aus, dass die klagenden Parteien jeweils in voller Höhe obsiegen<br />
werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Verurteilungen der Unternehmen des<br />
Travel24.com-Konzerns in einer Höhe erfolgen, die eine erhebliche Belastung der Liquidität der<br />
Gesellschaft und damit einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage des Travel24.com-Konzerns haben könnte. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass hierdurch die Existenz der Gesellschaft und des Konzerns gefährdet wird.<br />
4.3.3 Staatliche Regulierung und rechtliche Unsicherheiten<br />
Mit der zunehmenden Popularität des Internets hat sich auch der staatliche Rechtsrahmen um die im<br />
Zusammenhang mit dem Internet auftretenden Lebenssachverhalte und Geschäftsvorgänge<br />
verdichtet. Seit Beginn der Nutzung des Internets durch die Allgemeinheit wurden zahlreiche Gesetze,<br />
Vorschriften und Richtlinien auf nationaler und internationaler Ebene verabschiedet, welche eine<br />
Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, die das Internet zu Beginn seiner Verbreitung in sich barg,<br />
inzwischen beseitigt haben. Die Travel24.com AG ist bestrebt, auch in Zukunft neue, innovative<br />
Marketingkampagnen, die über das Medium Internet abgewickelt werden, zu entwerfen. Trotz des sich<br />
entwickelnden Rechtsrahmens und der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass es bezüglich solcher Marketingkampagnen zu rechtlichen<br />
Auseinandersetzungen mit konkurrierenden Unternehmen oder Behörden kommt, da eine neu<br />
eingeführte, bisher unbekannte Form des Marketings in den gegebenen Rechtsrahmen bzw. die<br />
vorhandene Rechtsprechung noch nicht eindeutig und abschließend rechtlich eingeordnet werden<br />
kann. Derartige Auseinandersetzungen könnten die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Travel24.com Gruppe nachteilig beeinflussen.<br />
4.3.4 Verletzung von Rechtsvorschriften<br />
Die Travel24.com-Gruppe baut u.a. Informationssysteme zur Einspeicherung in neue Medien,<br />
insbesondere im Internet, auf und bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit<br />
Telekommunikationsdiensten, insbesondere Beratungsdienstleistungen und Vermittlungsleistungen im<br />
Bereich Hard- und Software und Telekommunikation, an. Im Rahmen dieser Aufgaben überprüft die<br />
Travel24.com-Gruppe regelmäßig, dass die Inhalte der Web-Seiten, auf die sie verweist, die Grenzen<br />
der geltenden in- und ausländischen Bestimmungen nicht überschreitet, d.h. frei von<br />
verfassungsfeindlichen, sittenwidrigen und pornographischen Inhalten sind. Sollte der Travel24.com-<br />
Gruppe diese Sicherstellung nicht gelingen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch<br />
behördliche Maßnahmen in Form von Einziehungen oder Unbrauchbarmachungen Nachteile<br />
entstehen, die sich erlösmindernd auswirken könnten.<br />
Jeder Internetnutzer weltweit kann Zugang zu dem Angebot der Travel24.com-Gruppe erhalten. Da<br />
einzelne Länder die Zugangsmöglichkeit zu einer Anwendung im Internet als ausreichend betrachten<br />
könnten, um ihre Zuständigkeit und/oder die Anwendbarkeit ihrer nationalen Vorschriften<br />
anzunehmen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Travel24.com-Gruppe bereits dadurch,<br />
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