1. Allgemeine Informationen - Xetra
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7.3.7 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Neueinteilung des<br />
Grundkapital vom 14. Februar 2000<br />
Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Februar 2000 hat u.a. folgende Beschlüsse gefasst:<br />
– Das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 927.202,68 wird nach den Vorschriften des<br />
Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um<br />
Euro 2.072.797,32 auf Euro 3.000.000,- erhöht durch Umwandlung eines entsprechenden<br />
Teilbetrages der Kapitalrücklage. Der Kapitalerhöhung wird die vom Vorstand aufgestellte und<br />
vom Aufsichtsrat gebilligte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 3<strong>1.</strong> Dezember 1999<br />
zugrundegelegt. Diese ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
der Gesellschaft, der Haarmann, Hemmelrath Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
versehen. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne die Ausgabe neuer Aktien.<br />
– Das Grundkapital der Gesellschaft wird dergestalt neu eingeteilt, dass eine Stückaktie rechnerisch<br />
einem Euro entspricht. Die sich durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die<br />
Neueinteilung ergebenden Spitzenbeträge sind zwischen den Aktionären (Auf- und Abrundung)<br />
durch gesonderte Vereinbarung umverteilt worden.<br />
Die Eintragung des sich aufgrund vorstehender Beschlüsse ergebenden Grundkapitals in Höhe von<br />
Euro 3.000.000,-, eingeteilt in 3.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen<br />
Betrag am Grundkapital von Euro 1,- je Aktien, erfolgte am 24. Februar 2000.<br />
7.3.8 Barkapitalerhöhungen vom 14. Februar 2000<br />
Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Februar 2000 hat des weiteren folgende Kapitalerhöhungsbeschlüsse<br />
gefasst:<br />
– Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit Euro 927.202,68 wird nach Eintragung der<br />
Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf Euro 3.000.000,-<br />
sowie nach Eintragung der beschlossenen Neueinteilung der Aktien um bis zu Euro 6.782.000,-<br />
auf bis zu Euro 9.782.000,- gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.200.000 Stück neuen,<br />
auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien und durch Ausgabe von bis zu 2.582.000<br />
Stück neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien erhöht.<br />
Der Ausgabebetrag beträgt für jede Aktie Euro 1,-, der Gesamtausgabebetrag der Aktien mithin<br />
bis zu Euro 6.782.000,–.<br />
Die Erhöhung des Grundkapitals kann innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten<br />
ab Beschlussfassung durchgeführt werden. Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender werden<br />
ermächtigt, die Durchführung dieser Kapitalerhöhung innerhalb dieses Zeitraums auch in<br />
mehreren Teilbeträgen sukzessive zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.<br />
– Zur Zeichnung der jungen Aktien wird die Commerzbank Aktiengesellschaft mit 2.582.000 Stück<br />
neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zugelassen. Die Inhaberaktien, die<br />
von der Commerzbank Aktiengesellschaft gezeichnet werden, sollen im Rahmen des<br />
Börsengangs platziert und der Emissionserlös an die Gesellschaft abgeführt werden.<br />
Inhaber- und Namensaktien gewährten die gleichen Rechte. Die 4.200.000 neuen Namensaktien<br />
wurden von den Altaktionären gezeichnet. Bezüglich der 2.582.000 neuen auf den Inhaber lautenden<br />
nennwertlosen Stückaktien war das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen.<br />
Am 24. Februar 2000 wurde die Durchführung der Barkapitalerhöhung im Umfang von<br />
Euro 4.200.000,- in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen.<br />
Im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft wurde die Barkapitalerhöhung von insgesamt bis zu<br />
Euro 6.782.000 im Umfang von weiteren Euro 2.400.000,- durchgeführt. Die entsprechende<br />
Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht München erfolgte am 8. März 2000. Das<br />
Grundkapital der Gesellschaft betrug sodann Euro 9.600.000,-.<br />
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