1. Allgemeine Informationen - Xetra
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5. Fremdwährungsgeschäfte<br />
Nach US-GAAP sind Geschäftsvorfälle in anderen Währungen als der funktionalen Währung des<br />
Unternehmens (z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen in Fremdwährung) mit dem bei der Erstbuchung gültigen Devisenkurs zu<br />
erfassen. An jedem folgenden Bilanzstichtag sind diese Bilanzposten zum Stichtagskurs zu bewerten.<br />
Währungsumrechnungsdifferenzen infolge von Wechselkursschwankungen werden erfolgswirksam in<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt, wobei gegebenenfalls unrealisierte Gewinne ausgewiesen<br />
werden. Nach HGB werden ausschließlich am Bilanzstichtag aus der Bewertung zum Bilanzstichtag<br />
entstehende Währungsverluste in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Währungsgewinne<br />
werden erst bei der Realisierung (z.B. Zahlungsausgleich einer Verbindlichkeit in Fremdwährung)<br />
berücksichtigt.<br />
6. Akquisitionen<br />
Die Kapitalkonsolidierung bei Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach US-GAAP nach der<br />
Erwerbsmethode (“Purchase Method“). Zum Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses wird<br />
nach dieser Methode eine Neubewertung der Aktiva und Passiva des erworbenen Unternehmens<br />
vorgenommen. Ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen den neu bewerteten Aktiva und Passiva<br />
(“net assets“) und dem Kaufpreis wird als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen und über die<br />
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewinne oder Verluste des erworbenen Unternehmens<br />
werden ab dem Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses berücksichtigt. Nach HGB<br />
werden Unternehmenszusammenschlüsse ebenfalls nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Unter<br />
bestimmten Voraussetzungen können Gewinne oder Verluste des erworbenen Unternehmens rückwirkend<br />
berücksichtigt werden.<br />
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