1. Allgemeine Informationen - Xetra
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Das Grundkapital beträgt nach Durchführung der Kapitalmaßnahme Euro 10 472 606,- und ist<br />
eingeteilt in 10 472 606 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen<br />
Betrag am Grundkapital von Euro 1,- je Aktie.<br />
7.3.11 Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital vom 24. Oktober 2003<br />
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 2<strong>1.</strong> August 2003 (URNr. 1992/2003 des<br />
Notars Dr. Hans Wolfsteiner, München) hinsichtlich der Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals,<br />
eingetragen in das Handelsregister der Gesellschaft am 10. September 2003, ist der Vorstand<br />
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. August 2008 mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage oder<br />
Sacheinlage, ganz oder in Teilbeträgen, mehrmals, insgesamt jedoch um höchsten Euro 5.236.303,-<br />
zu erhöhen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzlich Bezugsrecht der Aktionäre in<br />
bestimmten Fällen auszuschließen (siehe Kapitel 7.4.1 „Genehmigtes Kapital“).<br />
Aufgrund dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 24. Oktober 2003 mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats vom 13. November 2003 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von<br />
Euro 10.472.606,- um bis zu Euro 5.236.303,- auf bis zu Euro 15.708.909,- durch Ausgabe von bis zu<br />
5.236.303 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag<br />
am Grundkapital von Euro 1,- je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären wird ein<br />
mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wurde im Rahmen der<br />
Ermächtigung ausgeschlossen.<br />
Zur Zeichnung und Übernahme der bis zu 5.236.303 neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag<br />
von Euro 1,- je Aktie ist die VEM Aktienbank AG, München, zugelassen mit der Verpflichtung, die<br />
Aktien zunächst zur Gewährung des mittelbaren Bezugsrechts den Aktionären der Gesellschaft und<br />
anschließend im Rahmen eines öffentlichen Angebots interessierten Anlegern jeweils zu einem Preis<br />
von Euro 1,- zum Erwerb anzubieten. (siehe hierzu auch Kapitel 3.2 „Das öffentliche Verkaufsangebot<br />
einschließlich Zeitplan“).<br />
Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft im sich<br />
aus der Ausübung von Bezugsrechten und der Nachplatzierung ergebenden Umfang von<br />
Euro <strong>1.</strong>127.394 ist am 15. Dezember 2003 erfolgt. Das Grundkapital beträgt dementsprechend nun<br />
Euro 1<strong>1.</strong>600.000,-.<br />
7.4 Genehmigtes und Bedingtes Kapital<br />
7.4.1 Genehmigtes Kapital<br />
Die ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2<strong>1.</strong> August 2003 (URNr. 1992/2003 des<br />
Notars Dr. Hans Wolfsteiner, München) hat hinsichtlich der genehmigten Kapitalia der Travel24.com<br />
AG folgende Beschlüsse gefasst:<br />
a) Aufhebung des Genehmigten Kapitals I<br />
Die von der Hauptversammlung am 9. Juli 1999 beschlossene und bis zum 9. Juli 2004<br />
befristete Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe<br />
neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage um bis zu<br />
EUR 340.861,25 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) wird im Hinblick auf die Neuregelung des<br />
Genehmigten Kapitals mit Wirkung ab Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals<br />
aufgehoben.<br />
b) Aufhebung des Genehmigten Kapitals II<br />
Die von der Hauptversammlung am 14. Februar 2000 beschlossene und am 12. Juni 2002<br />
inhaltlich erweiterte, bis zum 13. Februar 2005 befristete Ermächtigung des Vorstands, gemäß<br />
§ 4 Abs. 5 der Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft<br />
durch Ausgabe neuer, nennwertloser, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage<br />
oder gegen Sacheinlage mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 3.577.394 zu<br />
erhöhen (Genehmigtes Kapital II), wird im Hinblick auf die Neuregelung des Genehmigten<br />
Kapitals mit Wirkung ab Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals aufgehoben.<br />
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