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1. Allgemeine Informationen - Xetra

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Das Grundkapital beträgt nach Durchführung der Kapitalmaßnahme Euro 10 472 606,- und ist<br />

eingeteilt in 10 472 606 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen<br />

Betrag am Grundkapital von Euro 1,- je Aktie.<br />

7.3.11 Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital vom 24. Oktober 2003<br />

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 2<strong>1.</strong> August 2003 (URNr. 1992/2003 des<br />

Notars Dr. Hans Wolfsteiner, München) hinsichtlich der Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals,<br />

eingetragen in das Handelsregister der Gesellschaft am 10. September 2003, ist der Vorstand<br />

ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. August 2008 mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage oder<br />

Sacheinlage, ganz oder in Teilbeträgen, mehrmals, insgesamt jedoch um höchsten Euro 5.236.303,-<br />

zu erhöhen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzlich Bezugsrecht der Aktionäre in<br />

bestimmten Fällen auszuschließen (siehe Kapitel 7.4.1 „Genehmigtes Kapital“).<br />

Aufgrund dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 24. Oktober 2003 mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats vom 13. November 2003 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von<br />

Euro 10.472.606,- um bis zu Euro 5.236.303,- auf bis zu Euro 15.708.909,- durch Ausgabe von bis zu<br />

5.236.303 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag<br />

am Grundkapital von Euro 1,- je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären wird ein<br />

mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wurde im Rahmen der<br />

Ermächtigung ausgeschlossen.<br />

Zur Zeichnung und Übernahme der bis zu 5.236.303 neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag<br />

von Euro 1,- je Aktie ist die VEM Aktienbank AG, München, zugelassen mit der Verpflichtung, die<br />

Aktien zunächst zur Gewährung des mittelbaren Bezugsrechts den Aktionären der Gesellschaft und<br />

anschließend im Rahmen eines öffentlichen Angebots interessierten Anlegern jeweils zu einem Preis<br />

von Euro 1,- zum Erwerb anzubieten. (siehe hierzu auch Kapitel 3.2 „Das öffentliche Verkaufsangebot<br />

einschließlich Zeitplan“).<br />

Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft im sich<br />

aus der Ausübung von Bezugsrechten und der Nachplatzierung ergebenden Umfang von<br />

Euro <strong>1.</strong>127.394 ist am 15. Dezember 2003 erfolgt. Das Grundkapital beträgt dementsprechend nun<br />

Euro 1<strong>1.</strong>600.000,-.<br />

7.4 Genehmigtes und Bedingtes Kapital<br />

7.4.1 Genehmigtes Kapital<br />

Die ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2<strong>1.</strong> August 2003 (URNr. 1992/2003 des<br />

Notars Dr. Hans Wolfsteiner, München) hat hinsichtlich der genehmigten Kapitalia der Travel24.com<br />

AG folgende Beschlüsse gefasst:<br />

a) Aufhebung des Genehmigten Kapitals I<br />

Die von der Hauptversammlung am 9. Juli 1999 beschlossene und bis zum 9. Juli 2004<br />

befristete Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe<br />

neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage um bis zu<br />

EUR 340.861,25 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) wird im Hinblick auf die Neuregelung des<br />

Genehmigten Kapitals mit Wirkung ab Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals<br />

aufgehoben.<br />

b) Aufhebung des Genehmigten Kapitals II<br />

Die von der Hauptversammlung am 14. Februar 2000 beschlossene und am 12. Juni 2002<br />

inhaltlich erweiterte, bis zum 13. Februar 2005 befristete Ermächtigung des Vorstands, gemäß<br />

§ 4 Abs. 5 der Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft<br />

durch Ausgabe neuer, nennwertloser, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage<br />

oder gegen Sacheinlage mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 3.577.394 zu<br />

erhöhen (Genehmigtes Kapital II), wird im Hinblick auf die Neuregelung des Genehmigten<br />

Kapitals mit Wirkung ab Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals aufgehoben.<br />

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