1. Allgemeine Informationen - Xetra
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- Die Ausübung des Optionsrechts ist darüber hinaus ausgeschlossen von dem Tag an,<br />
an dem T24 ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien oder<br />
Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten durch Anschreiben an alle<br />
Aktionäre oder durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Bundesrepublik<br />
Deutschland bekannt gibt, bis zu dem Tag, an dem die bezugsberechtigten Aktien von<br />
T24 am Neuen Markt in Frankfurt erstmals amtlich ex Bezugsrecht notiert werden.<br />
(5) Verfügungen über Optionsrechte<br />
Die Optionsrechte sind rechtsgeschäftlich nicht übertragbar. Gleichermaßen unzulässig sind<br />
anderweitige Verfügungen über die Optionsrechte, die Gewährung von Unterbeteiligungen<br />
oder die Errichtung einer Treuhand sowie die Eingehung von Short-Positionen durch<br />
Einräumung von den dem Optionsberechtigten gewähren Optionsrechten an Dritte sowie<br />
vergleichbare Gleichstellungsgeschäfte, die wirtschaftlich zu einer Veräußerung der<br />
Optionsrechte führen.<br />
(6) Kündbarkeit der Optionsrechte („Vesting Period“)<br />
Die Optionsrechte sind ab ihrer Einräumung über den gesamten Zeitraum von bis zu maximal<br />
sieben Jahren kündbar („Vesting Period“), und zwar in Bezug auf die dem<br />
Optionsberechtigten insgesamt gewähren Optionsrechte wie folgt:<br />
Bis zum Ablauf von zwei Jahren seit Ausgabe des Optionsscheins zu 100%, bis zum Ablauf<br />
von drei Jahren zu 60%, bis zum Ablauf von vier Jahren zu 40%, bis zum Ablauf von fünf<br />
Jahren zu 20%, wobei die an den einzelnen Optionsberechtigten ausgegebenen<br />
Optionsrechte frühestens nach Ablauf von zwei Jahren ab Optionsgewährung unkündbar<br />
werden sollen. Die Dauer der Vesting Period wird vom Vorstand – sofern dieser selbst<br />
betroffen ist vom Aufsichtsrat – für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung etwaig von dieser<br />
gemeinsam zu formulierenden, firmeninternen Richtlinien festgelegt; der Ablauf der Vesting<br />
Period in Bezug auf die vom Optionsberechtigten insgesamt gewährten Optionsrechte kann<br />
insbesondere nicht einheitlich, sondern gestaffelt auf sieben Jahre verteilt werden. Der Ablauf<br />
der jeweiligen Vesting Period ist in dem dem Optionsberechtigten ausgegebenen<br />
Optionsschein vermerkt.<br />
(7) Kündigung der Optionsrechte<br />
Für den Fall, dass das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis des Optionsberechtigten mit T24 vor<br />
Ablauf des im Optionsschein festgelegten Termins enden sollte oder gekündigt wird, ist T24<br />
berechtigt, das Optionsrecht zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht steht T24 in den Fällen<br />
zu, in denen der Optionsberechtigte nach Beendigung des Dienstverhältnisses sein<br />
Optionsrecht, nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausübt. Einzelheiten der Kündigung<br />
regelt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat.<br />
(8) Besteuerung der Optionsrechte<br />
Alle im Rahmen der Gewährung bzw. Ausübung der Optionsrechte etwaig anfallenden<br />
Steuern, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, hat der Optionsberechtigte<br />
selbst zu tragen.<br />
(9) Weitere Ausgestaltung (Ermächtigung)<br />
Der T24 Vorstand – sofern dieser selbst betroffen ist, der Aufsichtsrat – ist ermächtigt, die<br />
weiteren Einzelheiten zur Ausgestaltung der T24 Stock Option Programms 2001 zu<br />
bestimmen. Hierzu gehören insbesondere:<br />
- die Festlegung der Anzahl der auf den einzelnen oder eine Gruppe von Berechtigten<br />
entfallenden Optionsrechte sowie die jeweilige Vesting Period;<br />
- die Einzelheiten der Durchführung des Programms sowie Modalitäten der Gewährung<br />
und der Ausübung und darüber hinaus die Bereitstellung der Bezugsaktien in<br />
Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsvorschriften;<br />
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