1. Allgemeine Informationen - Xetra
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(3) Wandlungsrecht<br />
Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten bei Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen<br />
das unentziehbare Recht, diese nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Wandelanleihebedingungen in neue Aktien der<br />
Gesellschaft umzutauschen. Der anteile Betrag der bei der Wandlung auszugebenden Aktien<br />
am Grundkapital darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen. Das<br />
Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags der<br />
Wandelschuldverschreibung durch den Wandlungspreis, beträgt also 1:1 (je Euro 1,-<br />
Nennwert der Wandelschuldverschreibung kann in eine neue Aktie der Gesellschaft<br />
umgetauscht werden).<br />
(4) Wandlungspreis<br />
Der Wandlungspreis beträgt Euro 1,- je Aktie abzüglich des Nominalbetrags der Anleihe.<br />
(5) Weitere Gestaltungsmöglichkeiten<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats sämtliche weiteren<br />
Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen und deren<br />
Bedingungen, insbesondere Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutz,<br />
Wandlungszeitraum sowie Umtauschmodalitäten bei Umtauschberechtigung<br />
zu bestimmen, sofern diese in Einklang mit diesem Beschluss stehen.<br />
Der Vorstand hat aufgrund vorstehender Ermächtigung durch Beschluss vom 23. Juni 2003 mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats vom 27. Juni 2003 eine auf den Namen lautende Wandelanleihe im<br />
Gesamtnennbetrag von Euro 4.300.000,- ausgegeben („Wandeldarlehen 2003/2008“). Das<br />
Wandeldarlehen ist mit einem Bezugsrecht auf bis zu insgesamt 4.300.000 auf den Inhaber lautende<br />
nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft verbunden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre<br />
wurde aufgrund der am 12. Juni 2002 erteilten Ermächtigung ausgeschlossen, da das<br />
Wandeldarlehen gegen Barzahlung zu Sanierungszwecken begeben wurde.<br />
Die Wandeldarlehensbedingungen der am 8. Juli 2003 abgeschlossenen Wandeldarlehensverträge<br />
enthalten folgende weitere wesentliche Bestimmungen:<br />
- Die Wandeldarlehen werden nach Unterzeichnung des Wandeldarlehensvertrages mit<br />
Zahlung des Ausgabebetrages erworben.<br />
- Die Wandeldarlehen haben eine Laufzeit von 5 Jahren beginnend am 8. Juli 2003.<br />
- Die Gesellschaft ist berechtigt, am Endfälligkeitstag die Wandlung des Wandeldarlehens in<br />
Aktien zu verlangen (Andienungsrecht). Macht sie von ihrem Andienungsrecht nicht innerhalb<br />
von einem Monat nach Endfälligkeit Gebrauch, ist sie verpflichtet, die Wandeldarlehen, soweit<br />
sie nicht gewandelt worden sind, zum Nennbetrag innerhalb von drei Monaten nach dem<br />
Endfälligkeitstag zurückzuzahlen.<br />
- Das Wandlungsrecht der Inhaber der Wandeldarlehen kann nach Ausgabe der<br />
Wandeldarlehen grundsätzlich jederzeit, auch in Tranchen unabhängig voneinander, bis zum<br />
Endfälligkeitstag ausgeübt werden.<br />
- Die Wandeldarlehen werden mit 12% p.a. verzinst. Die Zinsen sind im voraus für die gesamte<br />
Laufzeit zu zahlen, d.h. der gesamte Zinsbetrag ist am Ausgabetag des Wandeldarlehens<br />
fällig. Im Fall der Wandlung vor Ablauf der Laufzeit endet die Verzinsung mit der Ausübung<br />
des Wandlungsrechts. Zinsen, die die Gesellschaft bereits an den Inhaber des<br />
Wandlungsdarlehens im voraus auf den Endfälligkeitstag gezahlt hat, sind soweit sie über den<br />
Zeitpunkt des Endes der Verzinsung hinausgehen, unverzüglich an die Gesellschaft<br />
zurückzuzahlen.<br />
- Die ordentliche Kündigung des Wandeldarlehen ist für beide Seiten ausgeschlossen. Der<br />
Inhaber des Wandeldarlehens ist zur außerordentlichen Kündigung des Wandeldarlehens<br />
berechtigt, (i) wenn die Gesellschaft die Erfüllung einer wesentlichen Verpflichtung aus den<br />
Darlehensbedingungen unterlässt und eine solche Unterlassung länger als 60 Tage, nachdem<br />
sie der Gesellschaft angezeigt worden ist, fortdauert, oder (ii) wenn die Gesellschaft in<br />
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