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1. Allgemeine Informationen - Xetra

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8.3 Hauptversammlung<br />

Die Hauptversammlung findet jährlich mindestens einmal innerhalb der ersten acht Monate eines<br />

Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft, an einem Ort im Umkreis von 50km um den Sitz der<br />

Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt. Im übrigen ist sie, außer in den durch Gesetz<br />

oder Satzung bestimmten Fällen, auch dann einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es<br />

erfordert. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen<br />

durch den Aufsichtsrat einberufen.<br />

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der<br />

Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertapiersammelbank oder bei den sonst in der<br />

Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung<br />

der Hauptversammlung dort belassen. Der Hinterlegung gilt auch dann bei einer der genannten<br />

Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem<br />

Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.<br />

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.<br />

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