1. Allgemeine Informationen - Xetra
1. Allgemeine Informationen - Xetra
1. Allgemeine Informationen - Xetra
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8.3 Hauptversammlung<br />
Die Hauptversammlung findet jährlich mindestens einmal innerhalb der ersten acht Monate eines<br />
Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft, an einem Ort im Umkreis von 50km um den Sitz der<br />
Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt. Im übrigen ist sie, außer in den durch Gesetz<br />
oder Satzung bestimmten Fällen, auch dann einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es<br />
erfordert. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen<br />
durch den Aufsichtsrat einberufen.<br />
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der<br />
Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertapiersammelbank oder bei den sonst in der<br />
Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung<br />
der Hauptversammlung dort belassen. Der Hinterlegung gilt auch dann bei einer der genannten<br />
Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem<br />
Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.<br />
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.<br />
- 63 -