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1. Allgemeine Informationen - Xetra

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Liquidation tritt, es sei denn, dass eine solche Liquidation im Zusammenhang mit einer<br />

Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen<br />

Gesellschaft vorgenommen wird und diese Gesellschaft alle Verpflichtungen aus diesem<br />

Vertrag übernimmt. Nach Wirksamwerden der Kündigung kann der Inhaber die Rückzahlung<br />

des Wandeldarlehens zum Nennbetrag verlangen. Zinsen, die die Gesellschaft bereits im<br />

voraus auf den Endfälligkeitstag gezahlt hat, sind soweit sie über den Zeitpunkt des Endes<br />

der Verzinsung hinausgehen unverzüglich an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Inhaber<br />

kann den Zinsrückzahlungsanspruch der Gesellschaft gegen seinen Tilgungsanspruch<br />

aufrechnen.<br />

- Das Wandeldarlehen endet vor Ablauf der Laufzeit, wenn (i) die Gesellschaft ihre Zahlungen<br />

einstellt, oder (ii) ein Gericht ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft<br />

eröffnet, oder die Gesellschaft die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder einen<br />

außergerichtlichen Vergleich zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens anbietet. Liegt ein<br />

vorzeitiger Beendigungsgrund vor, ist die Gesellschaft berechtigt und verpflichtet, das<br />

Wandeldarlehen zum Nennbetrag zu tilgen. Die Verzinsung endet mit der vorzeitigen<br />

Beendigung des Darlehens. Zinsen, die die Gesellschaft bereits im voraus auf den<br />

Endfälligkeitstag gezahlt hat, sind soweit sie über den Zeitpunkt des Endes der Verzinsung<br />

hinausgehen, an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Inhaber des Wandeldarlehens kann<br />

den Zinsrückzahlungsanspruch der Gesellschaft gegen seinen Tilgungsanspruch aufrechnen.<br />

- Die Gesellschaft bestellt den Inhabern der Wandeldarlehen zur Besicherung des<br />

Rückzahlungsanspruchs folgende Sicherheiten: (i) Pfandrecht am Namen bzw.<br />

Firmenschlagwort der Gesellschaft („Travel24.com“) und an sämtlichen von der Gesellschaft<br />

bzw. ihren Beteiligungen gehaltenen Web Domains; (ii) Pfandrecht an den 66.009<br />

nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Buchungsmaschine AG, Hamburg<br />

(Amtsgericht Hamburg HRB 86082), (iii) Pfandrecht an den Geschäftsanteilen der 100%igen<br />

Tochtergesellschaft Travel 24 GmbH, Eching (Amtsgericht München HRB 107848).<br />

- Sämtliche im Rahmen der Gewährung der Wandlungsrechte bzw. im Rahmen ihrer Ausübung<br />

eventuell anfallenden Steuern und gesetzlichen Abgaben hat der Inhaber des<br />

Wandeldarlehens zu tragen.<br />

Die Wandeldarlehen wurden in voller Höhe, d.h. zum Gesamtausgabebetrag von Euro 4.300.000,-<br />

durch zwei Investoren gezeichnet, und zwar Euro 2.150.000,- durch die HB Marketing and Franchising<br />

L.P., Jersey (siehe hierzu Kapitel 9.1 „Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit Unternehmen, die an<br />

der Travel24.com AG unmittelbar oder mittelbar mindestens 5% des Kapitals oder der Stimmrechte<br />

halten“), sowie Euro 2.150.000,- durch Herrn Cristofor-Guillem Henn (siehe hierzu Kapitel 9.2<br />

„Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bzw.<br />

deren Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten ersten Grades“). Die durch die<br />

Gesellschaft für die Wandeldarlehen im voraus zu zahlenden Zinsen von 12% p.a. belaufen sich auf<br />

Euro 2.580.000,-. Nach Verrechnung mit den im voraus zu zahlenden Zinsen verbleibt damit ein von<br />

den Investoren zu leistender Betrag von Euro <strong>1.</strong>720.000,-. Von diesem Betrag wurde bisher ein<br />

Teilbetrag in Höhe von insgesamt Euro <strong>1.</strong>406.186,37 bei der Gesellschaft eingezahlt, und zwar<br />

Euro 649.520,- durch die HB Marketing and Franchising L.P. und Euro 756.666,37 durch Herrn<br />

Cristofor-Guillem Henn. Auf den noch ausstehenden Betrag von Euro 313.813,63 sowie auf diejenigen<br />

Beträge, der erst nach dem Beginn der Laufzeit des Wandeldarlehens am 8. Juli 2003 geleistet<br />

wurden, werden Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. berechnet.<br />

Eine Ausübung der Wandlungsrechte ist nur in dem Umfang der erfolgten Einzahlungen zulässig.<br />

Bisher wurden Wandlungsrechte aus den Wandeldarlehen noch nicht ausgeübt.<br />

7.6 Eigene Aktien<br />

Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien mehr. Eine Ermächtigung der Hauptversammlung zum<br />

Erwerb eigener Aktien nach § 71 Nr. 8 AktG besteht derzeit nicht.<br />

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