1. Allgemeine Informationen - Xetra
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Ziffer 3.10:<br />
Ab dem Geschäftsbericht 2003 wird die Gesellschaft über eventuelle Abweichungen vom Corporate<br />
Governance Kodex berichten. Aus organisatorischen Gründen war dies zum Geschäftsbericht 2002<br />
noch nicht möglich.<br />
Ziffer 4.2.3:<br />
Eine nachträgliche Änderung der Erfolgskriterien ist bis zum heute nicht vorgenommen worden und<br />
grundsätzlich beabsichtigt die Gesellschaft dies nicht. Aufgrund der sehr hoch angelegten objektiven<br />
Erfolgskriterien des Optionsplans, der für die gesamte Belegschaft gilt, kann eine nachträgliche<br />
Korrektur zum Erhalt der Motivation der Mitarbeiter jedoch nicht a priori ausgeschlossen werden.<br />
Ziffer 5.3:<br />
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Mitgliedern. Daher betrachtet die Gesellschaft die<br />
Bildung von Ausschüssen insgesamt als nicht erforderlich, da in dieser Größenordnung ein effektives<br />
arbeiten im Gesamtgremium ohne weiteres möglich ist.<br />
Ziffer 5.4.2:<br />
Aufgrund der notwendigen spezifischen Branchenkenntnisse ist es ggf. notwendig auch Personen<br />
zum Aufsichtsrat zu bestellen, die wesentliche Funktionen bei Wettbewerbern ausüben. Gegenwärtig<br />
ist jedoch kein Mitglied des Aufsichtsrats in wesentlicher Funktion bei einem Wettbewerber tätig.<br />
Ziffer 5.4.5:<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der festen Vergütung, keine erfolgsorientierte<br />
Komponente. Die Travel24.com AG ist davon überzeugt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats die<br />
ihnen zugewiesenen Aufgaben auch ohne erfolgsorientierte Vergütung in verantwortungsvoller Art und<br />
Weise wahrnehmen. Die Gesellschaft wird darüber hinaus wie in den Vorjahren die Bezüge der<br />
Aufsichtsräte nicht individualisiert veröffentlichen, sondern nur die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates<br />
angeben. Eine individuelle Angabe erfolgt aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der<br />
einzelnen Mitglieder nicht.<br />
Ziffer 5.4.6:<br />
Eine Bekanntgabe über das mehr als hälftige Fehlen eines Aufsichtsratsmitgliedes in den<br />
Aufsichtsratssitzungen wird nicht erfolgen, da die Einwirkung auf den Vorstand vor dem Hintergrund<br />
umfangreicher schriftlicher Information der Aufsichtsräte nicht nur in Sitzungen erfolgen kann.<br />
Ziffer 7.<strong>1.</strong>2:<br />
Die Gesellschaft wird ihren jährlichen Geschäftsbericht und ihre Zwischenberichte entsprechend den<br />
Regelungen des Prime Standards veröffentlichen. Der Geschäftsbericht wird daher gemäß § 62 III 1<br />
BörsenO innerhalb von vier Monaten nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Die<br />
Zwischenberichte (Quartalsberichte) werden gemäß § 63 VIII 1 BörsenO innerhalb von zwei Monaten<br />
nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht.<br />
Der Aufsichtsrat<br />
Andrea Maria Bahlsen<br />
Der Vorstand<br />
Marc Maslaton“<br />
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