1. Allgemeine Informationen - Xetra
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Die Travel24.com AG nimmt innerhalb des Konzerns gesellschaftsübergreifend die Management- und<br />
Organisationsaufgaben, das Finanz- und Berichtswesen sowie die Marketingaufgaben wahr. Die<br />
Travel24 GmbH ist in Zusammenarbeit mit der Travel24.com AG im wesentlichen für den Vertrieb der<br />
Produkte und Dienstleistungen der Travel24.com-Gruppe zuständig, während die Buchungsmaschine<br />
AG durch die Erarbeitung von Software-Lösungen für den Business-to-Businessbereich in der<br />
Touristikbranche den Technologiebereich abdeckt. Die xsnet GmbH und die TII Communtiy GmbH<br />
haben ihre aktive Geschäftstätigkeit weitgehend eingestellt. Ein Abwicklung ist lediglich aus<br />
Kostengründen noch nicht erfolgt. Die Munckhof Business Travel B.V. ist seit ihrem Ausscheiden aus<br />
dem Travel24.com-Konzern im Juli 2002 selbständig auf dem niederländischen Reisevermittlermarkt<br />
tätig.<br />
6.2 Aktionärsstruktur (nach Kapitalerhöhung)<br />
Die Aktionäre der Gesellschaft sind nach Durchführung der Barkapitalerhöhung vom Dezember 2003<br />
um Euro <strong>1.</strong>127.394,- - unter der Annahme, dass kein weiterer Aktionär mit 5% oder mehr an der<br />
Gesellschaft beteiligt ist - nach Kenntnis der Verwaltung wie folgt an der Travel24.com AG beteiligt:<br />
Aktienverteilung<br />
(Stichtag: 15. Dezember 2003)<br />
Aktionär Aktien %<br />
Marc Maslaton* 477.520 4,12%<br />
Andrea Bahlsen** 23.823 0,21%<br />
Cristofor-Guillem Henn** 135.074 1,16%<br />
Dr. Armin Reiners** (treuhänderisch) 3.448 0,03%<br />
HB Marketing and Franchising L.P., Jersey <strong>1.</strong>364.306 11,76%<br />
EKS Vermögensverwaltung GmbH, München 770.763 6,64%<br />
Streubesitz 8.825.066 76,08%<br />
Gesamtaktienanzahl 1<strong>1.</strong>600.000 100,00%<br />
* Vorstandsmitglied der Travel24.com AG.<br />
** Aufsichtsratsmitglied der Travel24.com AG<br />
6.3 Gewinnverwendung und Dividendenpolitik<br />
6.3.1 Gewinnverwendung<br />
Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet alljährlich die ordentliche Hauptversammlung<br />
der Gesellschaft jeweils in den ersten acht Monaten des folgenden Geschäftsjahres. Sie ist hierbei an<br />
den festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft gebunden. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den<br />
Jahresabschluss fest, so können sie den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzliche<br />
Rücklage einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrages verbleibt, zum Teil oder ganz in andere<br />
Gewinnrücklagen einstellen. Eine Einstellung eines größeren Teils als der Hälfte des<br />
Jahresüberschusses ist dabei nicht zulässig, soweit die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des<br />
Grundkapitals übersteigen oder soweit sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals<br />
übersteigen würden.<br />
Der Bilanzgewinn wird an die Aktionäre ausgeschüttet, soweit die Hauptversammlung dies beschließt.<br />
Die Dividenden unterliegen dabei nach deutschem Recht grundsätzlich der Kapitalertragsteuer und<br />
dem Solidaritätszuschlag (siehe hierzu auch Kapitel 10.2 „Besteuerung von Dividenden“). Bei der<br />
Erhöhung des Grundkapitals kann die Gewinnbeteiligung neu ausgegebener Stückaktien abweichend<br />
von § 60 Abs. 2 Satz 3 AktG bestimmt werden.<br />
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