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1. Allgemeine Informationen - Xetra

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7.5.2 Aktienoptionsplan 2001<br />

Die ordentliche Hauptversammlung der Travel24.com AG vom 25. Juni 2001 (URNr. 2282/2001 des<br />

Notars Dr. Hans Wolfsteiner, München) hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats Optionen auf bis zu 900.000 Aktien der Gesellschaft an Optionsberechtigte zu den<br />

folgenden Bedingungen auszugeben:<br />

(1) Kreis der Optionsberechtigten<br />

Optionsberechtigt sind Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer. Es entfallen auf das<br />

Gesamtvolumen<br />

- auf die Mitglieder des Vorstands von T24 (soweit diese seit dem <strong>1.</strong> April 2001 bestellt<br />

wurden) maximal 90.000 Optionsrechte (= 10 % des Gesamtvolumens);<br />

- auf die Vorstände und Geschäftsführer gegenwärtig oder zukünftig verbundener<br />

Unternehmen maximal 180.000 Optionsrechte (= 20 % des Gesamtvolumens);<br />

- auf die leitenden Angestellten von T24 bzw. gegenwärtig oder zukünftig verbundener<br />

Unternehmen maximal 225.000 Optionsrechte (= 25 % des Gesamtvolumens);<br />

- auf die Arbeitnehmer von T24 bzw. gegenwärtig oder zukünftig verbundener<br />

Unternehmen maximal 405.000 Optionsrechte (= 45 % des Gesamtvolumens).<br />

(2) Laufzeit<br />

Die im Rahmen des Stock Option Programms 2001 ausgegebenen Optionsrechte können<br />

grundsätzlich innerhalb von 7 (sieben) Jahren nach ihrer Ausgabe ausgeübt werden.<br />

(3) Optionsrecht, Basispreis und Erfolgsziel, Erfüllung<br />

Durch Ausübung des Optionsrechts können nach Maßgabe der vom Vorstand der T24 im<br />

Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat im einzelnen zu formulierenden Bedingungen und<br />

vorbehaltlich etwaige Anpassungen durch Kapitalmaßnahmen oder einer Umwandlung der<br />

T24 Stückaktien gegen Zahlung des Basispreises bezogen werden.<br />

Der Basispreis entspricht dem Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse festgelegten<br />

Schlusskurse für eine Stückaktie der Gesellschaft während der letzten 10 (zehn) Börsentage<br />

vor Ausgabe des Optionsrechts zuzüglich 10 % (zehn Prozent); damit ist zugleich das<br />

Erfolgsziel des Stock Option Programms 2001 definiert.<br />

Der Vorstand der T24 kann im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat wählen, ob die zur<br />

Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte erforderlichen Stückaktien aus dem zu diesem Zweck<br />

durch die Hauptversammlung zu beschließenden bzw. einem zukünftig noch zu schaffenden<br />

bedingten Kapital oder einem von dieser bzw. einer zukünftigen Hauptversammlung zu<br />

beschließenden Programm zum Erwerb eigener Aktien zur Verfügung gestellt werden.<br />

(4) Ausübungsvoraussetzungen (Wartefrist und Ausübungszeiträume)<br />

Die Optionsberechtigten können die Optionsrechte frühestens 2 (zwei) Jahre nach ihrer<br />

Ausgabe wie folgt ausüben (Ausübungssperre):<br />

- 2 (zwei) Jahre nach der Ausgabe der Optionsrechte 40%, 3 (drei) Jahre nach ihrer<br />

Ausgabe 60%, 4 (vier) Jahre nach ihrer Ausgabe 80%, 5 (fünf) Jahre nach ihrer<br />

Ausgabe 100%.<br />

- Die Optionsrechte dürfen im Hinblick auf § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG<br />

(Ausübungszeiträume) auch nach Ablauf der Ausübungssperre nicht ausgeübt werden<br />

(i) vom letzten Hinterlegungsstichtag für die Aktien vor Hauptversammlungen der<br />

Gesellschaft bis zum zehnten Börsenhandelstag nach der jeweiligen<br />

Hauptversammlung, sowie (ii) innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung von<br />

Quartals- und Jahresergebnissen der Gesellschaft.<br />

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