1. Allgemeine Informationen - Xetra
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7.5.2 Aktienoptionsplan 2001<br />
Die ordentliche Hauptversammlung der Travel24.com AG vom 25. Juni 2001 (URNr. 2282/2001 des<br />
Notars Dr. Hans Wolfsteiner, München) hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats Optionen auf bis zu 900.000 Aktien der Gesellschaft an Optionsberechtigte zu den<br />
folgenden Bedingungen auszugeben:<br />
(1) Kreis der Optionsberechtigten<br />
Optionsberechtigt sind Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer. Es entfallen auf das<br />
Gesamtvolumen<br />
- auf die Mitglieder des Vorstands von T24 (soweit diese seit dem <strong>1.</strong> April 2001 bestellt<br />
wurden) maximal 90.000 Optionsrechte (= 10 % des Gesamtvolumens);<br />
- auf die Vorstände und Geschäftsführer gegenwärtig oder zukünftig verbundener<br />
Unternehmen maximal 180.000 Optionsrechte (= 20 % des Gesamtvolumens);<br />
- auf die leitenden Angestellten von T24 bzw. gegenwärtig oder zukünftig verbundener<br />
Unternehmen maximal 225.000 Optionsrechte (= 25 % des Gesamtvolumens);<br />
- auf die Arbeitnehmer von T24 bzw. gegenwärtig oder zukünftig verbundener<br />
Unternehmen maximal 405.000 Optionsrechte (= 45 % des Gesamtvolumens).<br />
(2) Laufzeit<br />
Die im Rahmen des Stock Option Programms 2001 ausgegebenen Optionsrechte können<br />
grundsätzlich innerhalb von 7 (sieben) Jahren nach ihrer Ausgabe ausgeübt werden.<br />
(3) Optionsrecht, Basispreis und Erfolgsziel, Erfüllung<br />
Durch Ausübung des Optionsrechts können nach Maßgabe der vom Vorstand der T24 im<br />
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat im einzelnen zu formulierenden Bedingungen und<br />
vorbehaltlich etwaige Anpassungen durch Kapitalmaßnahmen oder einer Umwandlung der<br />
T24 Stückaktien gegen Zahlung des Basispreises bezogen werden.<br />
Der Basispreis entspricht dem Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse festgelegten<br />
Schlusskurse für eine Stückaktie der Gesellschaft während der letzten 10 (zehn) Börsentage<br />
vor Ausgabe des Optionsrechts zuzüglich 10 % (zehn Prozent); damit ist zugleich das<br />
Erfolgsziel des Stock Option Programms 2001 definiert.<br />
Der Vorstand der T24 kann im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat wählen, ob die zur<br />
Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte erforderlichen Stückaktien aus dem zu diesem Zweck<br />
durch die Hauptversammlung zu beschließenden bzw. einem zukünftig noch zu schaffenden<br />
bedingten Kapital oder einem von dieser bzw. einer zukünftigen Hauptversammlung zu<br />
beschließenden Programm zum Erwerb eigener Aktien zur Verfügung gestellt werden.<br />
(4) Ausübungsvoraussetzungen (Wartefrist und Ausübungszeiträume)<br />
Die Optionsberechtigten können die Optionsrechte frühestens 2 (zwei) Jahre nach ihrer<br />
Ausgabe wie folgt ausüben (Ausübungssperre):<br />
- 2 (zwei) Jahre nach der Ausgabe der Optionsrechte 40%, 3 (drei) Jahre nach ihrer<br />
Ausgabe 60%, 4 (vier) Jahre nach ihrer Ausgabe 80%, 5 (fünf) Jahre nach ihrer<br />
Ausgabe 100%.<br />
- Die Optionsrechte dürfen im Hinblick auf § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG<br />
(Ausübungszeiträume) auch nach Ablauf der Ausübungssperre nicht ausgeübt werden<br />
(i) vom letzten Hinterlegungsstichtag für die Aktien vor Hauptversammlungen der<br />
Gesellschaft bis zum zehnten Börsenhandelstag nach der jeweiligen<br />
Hauptversammlung, sowie (ii) innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung von<br />
Quartals- und Jahresergebnissen der Gesellschaft.<br />
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