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1. Allgemeine Informationen - Xetra

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Bemessungsgrundlage der Steuer ist der gemeine Wert der Aktien. Dies ist in der Regel der<br />

Börsenkurs. Entsprechend dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser bzw. Schenker<br />

und dem Erwerber kommen unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze zur Anwendung.<br />

Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(z.B. dasjenige mit den USA) sehen gewöhnlich vor, dass Erbschafts- bzw.<br />

Schenkungsteuer nur in Fall (a) und mit Einschränkungen in Fall (b) erhoben werden kann.<br />

10.5 Sonstige Steuern<br />

Beim Kauf, Verkauf oder sonstiger Veräußerung von Aktien fällt keine deutsche Kapitalverkehrsteuer,<br />

Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es<br />

allerdings möglich, dass Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien<br />

Umsätze optieren. Die Übertragung oder die Vereinigung von mindestens 95% der Aktien kann<br />

Grunderwerbsteuer auslösen, wenn die Aktiengesellschaft oder Gesellschaften, an denen die<br />

Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, über inländische Grundstücke verfügen. Eine<br />

Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben.<br />

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