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1. Allgemeine Informationen - Xetra

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- die Regelung über die Behandlung von Optionsrechten in Sonderfällen (z. B. Tod oder<br />

Mutter-/Vaterschaftsurlaub des Optionsberechtigten);<br />

- im Interesse von T24 weitere Kündigungsgründe zu bestimmen sowie die<br />

Kündigungsmodalitäten im einzelnen zu regeln;<br />

- etwaige Änderungen des Programms, die aufgrund einer geänderten Gesetzeslage<br />

oder Rechtsprechung notwendig waren.<br />

Vorbehaltlich etwaiger notwendiger Anpassungen aufgrund von Kapitalmaßnahmen oder einer<br />

Umwandlung der Gesellschaft berechtigt jedes Optionsrecht zum Bezug einer Inhaberaktie der<br />

Travel24.com AG. Der Basispreis darf in keinem Fall den geringsten Ausgabebetrag nach § 9<br />

Abs. 1 AktG, d.h. derzeit Euro 1,- je Aktie, unterschreiten. Optionsrechte sind frei vererblich.<br />

Aus dem Aktienoptionsplans 2001 wurden bisher insgesamt 475.750 Aktienoptionsrechte, davon<br />

90.000 an Mitglieder des Vorstands der Travel24.com AG (Philip Kohler) und 180.000 an Mitglieder<br />

der Geschäftsführung verbundener Unternehmen (Marc Maslaton, Hans-Georg Rembeck),<br />

ausgegeben. Die erste Wartefrist für ausgegebene Optionen ist am 30. Juli 2003 abgelaufen. Eine<br />

Ausübung von Aktienoptionsrechten ist jedoch noch nicht erfolgt.<br />

Zur Bedienung der Aktienoptionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2001 hat die Hauptversammlung<br />

vom 25. Juni 2001 ein bedingtes Kapital II in Höhe von Euro 900.000,- beschlossen, das am<br />

10. Juli 2001 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde (siehe Kapitel 7.4.2<br />

„Bedingtes Kapital II“).<br />

7.5.3 Wandelschuldverschreibungen 2003/2008<br />

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juni 2002 (URNr. 1454/2002 des Notars<br />

Dr. Hans Wolfsteiner, München) hat folgende Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen<br />

erteilt:<br />

(1) Nennbetrag, Laufzeit, Ermächtigungszeitraum<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3<strong>1.</strong> Dezember 2004<br />

einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende<br />

Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 4.300.000,- mit einer<br />

Laufzeit von längstens 5 (fünf) Jahren zu begeben und den Inhabern der<br />

Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf bis zu 4.300.000 neue Aktien der<br />

Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu Euro 4.300.000,- nach<br />

näherer Maßgabe dieses Beschlusses sowie der vom Vorstand mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats festzulegenden Wandelanleihebedingungen zu gewähren.<br />

(2) Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss<br />

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen<br />

auszuschließen,<br />

- sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen<br />

ermittelten theoretischen Börsenwert der Wandelschuldverschreibungen nicht<br />

wesentlich unterschreitet und die zur Bedienung der Wandlungsrechte auszugebenden<br />

Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG insgesamt 10% des Grundkapitals nicht<br />

überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt<br />

der Ausübung dieser Ermächtigung (wobei auf die Begrenzung auf 10% des<br />

Grundkapitals solcher Aktien anzurechnen sind die gemäß dem bestehenden<br />

genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, sowie<br />

eigene Aktien der Gesellschaft, die unter Ausschluss des Bezugsrechts wieder<br />

veräußert werden);<br />

- sofern Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht von einem oder mehreren<br />

Investoren gegen Barzahlung zu Sanierungszwecken gezeichnet werden, oder<br />

- soweit sich aufgrund eines Bezugsverhältnisses Spitzenbeträge ergeben.<br />

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