1. Allgemeine Informationen - Xetra
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- die Regelung über die Behandlung von Optionsrechten in Sonderfällen (z. B. Tod oder<br />
Mutter-/Vaterschaftsurlaub des Optionsberechtigten);<br />
- im Interesse von T24 weitere Kündigungsgründe zu bestimmen sowie die<br />
Kündigungsmodalitäten im einzelnen zu regeln;<br />
- etwaige Änderungen des Programms, die aufgrund einer geänderten Gesetzeslage<br />
oder Rechtsprechung notwendig waren.<br />
Vorbehaltlich etwaiger notwendiger Anpassungen aufgrund von Kapitalmaßnahmen oder einer<br />
Umwandlung der Gesellschaft berechtigt jedes Optionsrecht zum Bezug einer Inhaberaktie der<br />
Travel24.com AG. Der Basispreis darf in keinem Fall den geringsten Ausgabebetrag nach § 9<br />
Abs. 1 AktG, d.h. derzeit Euro 1,- je Aktie, unterschreiten. Optionsrechte sind frei vererblich.<br />
Aus dem Aktienoptionsplans 2001 wurden bisher insgesamt 475.750 Aktienoptionsrechte, davon<br />
90.000 an Mitglieder des Vorstands der Travel24.com AG (Philip Kohler) und 180.000 an Mitglieder<br />
der Geschäftsführung verbundener Unternehmen (Marc Maslaton, Hans-Georg Rembeck),<br />
ausgegeben. Die erste Wartefrist für ausgegebene Optionen ist am 30. Juli 2003 abgelaufen. Eine<br />
Ausübung von Aktienoptionsrechten ist jedoch noch nicht erfolgt.<br />
Zur Bedienung der Aktienoptionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2001 hat die Hauptversammlung<br />
vom 25. Juni 2001 ein bedingtes Kapital II in Höhe von Euro 900.000,- beschlossen, das am<br />
10. Juli 2001 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde (siehe Kapitel 7.4.2<br />
„Bedingtes Kapital II“).<br />
7.5.3 Wandelschuldverschreibungen 2003/2008<br />
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juni 2002 (URNr. 1454/2002 des Notars<br />
Dr. Hans Wolfsteiner, München) hat folgende Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen<br />
erteilt:<br />
(1) Nennbetrag, Laufzeit, Ermächtigungszeitraum<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3<strong>1.</strong> Dezember 2004<br />
einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende<br />
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 4.300.000,- mit einer<br />
Laufzeit von längstens 5 (fünf) Jahren zu begeben und den Inhabern der<br />
Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf bis zu 4.300.000 neue Aktien der<br />
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu Euro 4.300.000,- nach<br />
näherer Maßgabe dieses Beschlusses sowie der vom Vorstand mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats festzulegenden Wandelanleihebedingungen zu gewähren.<br />
(2) Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss<br />
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen<br />
auszuschließen,<br />
- sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen<br />
ermittelten theoretischen Börsenwert der Wandelschuldverschreibungen nicht<br />
wesentlich unterschreitet und die zur Bedienung der Wandlungsrechte auszugebenden<br />
Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG insgesamt 10% des Grundkapitals nicht<br />
überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt<br />
der Ausübung dieser Ermächtigung (wobei auf die Begrenzung auf 10% des<br />
Grundkapitals solcher Aktien anzurechnen sind die gemäß dem bestehenden<br />
genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, sowie<br />
eigene Aktien der Gesellschaft, die unter Ausschluss des Bezugsrechts wieder<br />
veräußert werden);<br />
- sofern Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht von einem oder mehreren<br />
Investoren gegen Barzahlung zu Sanierungszwecken gezeichnet werden, oder<br />
- soweit sich aufgrund eines Bezugsverhältnisses Spitzenbeträge ergeben.<br />
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