1. Allgemeine Informationen - Xetra
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4.<strong>1.</strong>2 Überschuldung und fehlende Liquidität<br />
In der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2002 hat der Vorstand der Hauptversammlung<br />
angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des eingetragenen Grundkapitals von<br />
Euro 10.472.606,- eingetreten sei. Diese Verlustanzeige wurde auf der ordentlichen<br />
Hauptversammlung am 2<strong>1.</strong> August 2003 vorsorglich wiederholt. Diese Anzeige betrifft den<br />
Einzelabschluss der Gesellschaft, der gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt<br />
wurde. Die Konzernbilanz nach US-GAAP wies zum 30. September 2003 ein negatives Eigenkapital<br />
in Höhe von TEuro <strong>1.</strong>203 aus.<br />
Die zum 30. September 2003 in der Konzernbilanz ausgewiesenen liquiden Mittel sind weitestgehend<br />
für Bürgschaften hinterlegt bzw. zur Sicherheit abgetreten. Zur Sicherung der Liquidität sind kurzfristig<br />
die Einzahlung des noch ausstehenden Betrages der Wandeldarlehen in Höhe von ca. Euro 0,3 Mio.<br />
sowie eine weitere Eigenkapitalzufuhr zwingend erforderlich.<br />
Sollte die Einzahlung des noch ausstehenden Betrages der Wandeldarlehen nicht oder nur verzögert<br />
und/oder eine weitere Eigenkapitalzufuhr nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe erfolgen, besteht<br />
die Gefahr, dass die Travel24.com-Gruppe ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In<br />
diesem Fall wäre die Existenz der Gesellschaft und des Konzerns gefährdet, was für die Aktionäre<br />
den Totalverlust ihres Investments bedeuten kann.<br />
4.<strong>1.</strong>3 Überwachungssystem der Travel24.com AG nach § 91 Abs. 2 AktG<br />
Gemäß den Feststellungen des Abschlussprüfers des Jahres- und Konzernabschlusses für das<br />
Geschäftsjahr 2002 hat die Gesellschaft noch kein den gesetzlichen Anforderungen genügendes,<br />
angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem vollständig eingerichtet.<br />
Nach Auffassung der Gesellschaft wurden seit dieser Feststellung die vorhandenen Systeme<br />
erheblich weiterentwickelt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das bestehende<br />
Überwachungssystem nicht ausreicht, um den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende<br />
Entwicklungen früh zu erkennen. Darunter fallen auch bei den Tochtergesellschaften bestehende<br />
Risiken, die den Fortbestand der Muttergesellschaft gefährden können.<br />
4.<strong>1.</strong>4 Geistiges Eigentum<br />
Die Gesellschaft ist auf den Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte angewiesen. Zum einen soll<br />
dieser Schutz durch den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Dritten<br />
erreicht werden, zum anderen in einem begrenzten Umfang durch die Integration der gesetzlichen<br />
Bestimmungen zu Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen in die Arbeitsverträge der Mitarbeiter<br />
der Travel24.com-Gruppe. Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter der Travel24.com-Gruppe enthalten<br />
Geheimhaltungsverpflichtungen hinsichtlich der Geschäftsgeheimnisse und des Entwicklungs-Know-<br />
Hows, von denen sie im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangen. Der Travel24.com-<br />
Gruppe steht das gesetzliche Höchstmaß an Rechten an Erfindungen und Produktentwicklungen von<br />
Mitarbeitern zu. Sollten die von der Gesellschaft abgeschlossenen Vereinbarungen zum Schutz ihres<br />
geistigen Eigentums nicht ausreichend sein, könnte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Travel24.com-Gruppe haben. Insbesondere ist nicht abschätzbar, ob die<br />
Gesellschaft in der Lage wäre, im Falle von Verletzungen geistigen Eigentums Schadensersatzansprüche<br />
geltend zu machen und durchzusetzen.<br />
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