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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

• Prüfer<strong>in</strong>formation<br />

• Patienten<strong>in</strong>formation<br />

• E<strong>in</strong>willigungserklärung<br />

• Versicherungsbesche<strong>in</strong>igung und -Bed<strong>in</strong>gungen<br />

• Lebenslauf des Leiters <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung<br />

• Bestätigung des Leiters <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung , über die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

pharmakologisch-toxikologischen und die mit <strong>der</strong> Durchführung voraussichtlich<br />

verbundenen Risiken von dem dafür verantwortlichen Wissenschaftler <strong>in</strong>formiert<br />

worden zu se<strong>in</strong>.<br />

Weitere Angaben waren seitens des Antragstellers <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht zu machen.<br />

Die stark vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abweichenden Antragsformulare waren dementsprechend<br />

knapp ausgestaltet und dienten dazu, e<strong>in</strong>e Synopse des meist englischsprachigen<br />

Prüfplanes zu erhalten, welche auch den nichtenglischsprechenden o<strong>der</strong> mit wenig<br />

Zeit versehenen Mitglie<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e Mitarbeit ermöglichen sollte.<br />

b) Die Rechtslage nach dem 1. Mai 2004<br />

Nach Art. 6 Abs. 3 <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG s<strong>in</strong>d seit dem 1. Mai 2004 über die<br />

bisherigen Aspekte h<strong>in</strong>aus im Wesentlichen noch folgende Aspekte zusätzlich zu<br />

prüfen:<br />

• die Relevanz <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung und ihrer Planung (Art. 6 Abs. 3 a),<br />

• Eignung des Prüfers und se<strong>in</strong>er Mitarbeiter (Art. 6 Abs. 3 d),<br />

• Qualität <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungen (Art. 6 Abs. 3 f),<br />

• die Beträge und die Modalitäten für die etwaige Vergütung o<strong>der</strong><br />

Entschädigung für Prüfer und Prüfungsteilnehmer und die e<strong>in</strong>schlägigen<br />

Elemente jedes zwischen dem Sponsor und <strong>der</strong> Prüfstelle vorgesehenen<br />

Vertrags (Art. 6 Abs. 3 j).<br />

E<strong>in</strong>e Zusammenstellungen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zureichenden Unterlagen sowie<br />

Antragsformulare wurden <strong>in</strong>zwischen von <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

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