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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

n.F.), das <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen die<br />

Kl<strong>in</strong>ische Prüfung e<strong>in</strong>es Arzneimittels durchgeführt werden darf, festlegt 31 .<br />

Von <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 42 Abs. 3 AMG n.F. enthaltenen Verordnungsermächtigung zur<br />

Regelung <strong>der</strong> weiteren E<strong>in</strong>zelheiten des Verfahrens vor den <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

hat das zuständige Bundesm<strong>in</strong>isterium für Gesundheit und soziale Sicherung mit<br />

Zustimmung des Bundesrates mit <strong>der</strong> Verordnung über die Anwendung <strong>der</strong> Guten<br />

Kl<strong>in</strong>ischen Praxis bei <strong>der</strong> Durchführung von Kl<strong>in</strong>ischen Prüfungen mit<br />

Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-Verordnung – GCP-V) vom<br />

9. August 2004 (BGBl. I, S. 2081), <strong>in</strong> Kraft getreten am 12. August 2004, <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em noch näher zu beschreibenden Umfang Gebrauch gemacht.<br />

bb) Sekundärrecht <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

(1) Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG<br />

Das Arzneimittelgesetz und die GCP-Verordnung dienen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG des Europäischen Parlamentes und des<br />

Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung <strong>der</strong> Rechts- und<br />

Verwaltungsvorschriften <strong>der</strong> Mitgliedstaaten über die Anwendung <strong>der</strong> guten<br />

kl<strong>in</strong>ischen Praxis bei <strong>der</strong> Durchführung von Kl<strong>in</strong>ischen Prüfungen mit<br />

Humanarzneimitteln (ABl. EG Nr. L 121, 34). Die Umsetzungsfrist war bereits<br />

am 1. Mai 2003 abgelaufen. Die Vorschriften <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie waren, soweit ihrer<br />

Art nach möglich, seit dem 1. Mai 2004 unmittelbar anzuwenden.<br />

Die Richtl<strong>in</strong>ie enthält weitreichende Aussagen über Funktion, Aufgaben und<br />

Prüfungskompetenz <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> und <strong>der</strong> zuständigen Behörden <strong>in</strong><br />

den Mitgliedstaaten. Sie zielt auf die Beschleunigung <strong>der</strong> Durchführung kl<strong>in</strong>ischer<br />

Prüfungen und gleichzeitig auf die <strong>in</strong>haltliche und verfahrensmäßige Sicherung<br />

e<strong>in</strong>es M<strong>in</strong>deststandards des Schutzes für die Prüfungsteilnehmer. Sie lässt den<br />

Mitgliedstaaten grundsätzlich Raum für die E<strong>in</strong>führung o<strong>der</strong> Beibehaltung noch<br />

höherer Standards.<br />

(2) Leitl<strong>in</strong>ien (Guidel<strong>in</strong>es und Guidances)<br />

Die genannte Richtl<strong>in</strong>ie verlangt, dass die Kl<strong>in</strong>ischen Prüfungen im E<strong>in</strong>klang mit<br />

den Grundsätzen <strong>der</strong> guten kl<strong>in</strong>ischen Praxis geplant, durchgeführt, aufgezeichnet<br />

und rapportiert werden (Art.1 Abs. 4 i.V. mit Abs. 2 S. 1). Sie def<strong>in</strong>iert die gute<br />

31 Kurze Übersicht bei Pestalozza, Risiken und Nebenwirkungen: Die Kl<strong>in</strong>ische Prüfung von<br />

Arzneimitteln am Menschen nach <strong>der</strong> 12. AMG-Novelle, NJW 2004, Heft 47.<br />

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