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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

100 Abs. 1 S. 2 GG bei dem Bundesverfassungsgericht zwar wünschenswert<br />

gewesen 320 . Das Gericht hat aber die landesgesetzliche bzw.<br />

berufsordnungsrechtliche Beratungspflicht im Grundsatz bestätigt und ihre durch<br />

Art. 12 Abs. 1 GG gebotene Abgrenzung gegenüber <strong>der</strong> nach § 20 Abs. 7 S. 1<br />

MPG abzugebenden Stellungnahme gefor<strong>der</strong>t, <strong>der</strong> durch entsprechende<br />

satzungsrechtliche Bestimmungen genügt werden kann.<br />

Dieses Ergebnis kann auch für die hier bestehende Frage, wie die berufsrechtliche<br />

Beratungspflicht bei multizentrischen Kl<strong>in</strong>ischen Prüfungen zu gestalten ist, wie<br />

folgt fruchtbar gemacht werden:<br />

Nach dem MPG genügt die Stellungnahme e<strong>in</strong>er bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

Bundesoberbehörde registrierten <strong>Ethik</strong>-Kommission für den sofortigen<br />

Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produktes aus, ohne, dass es<br />

e<strong>in</strong>er weiteren Stellungnahme seitens e<strong>in</strong>er aufgrund Landesrechts<br />

gebildeten <strong>Ethik</strong>-Kommission bedarf. Unbeschadet dessen ist e<strong>in</strong>e<br />

berufsrechtliche Beratung durch die aufgrund Landesrechts gebildeten<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> rechtlich notwendig, die jedoch satzungsrechtlich auf<br />

die nicht durch die nach § 20 Abs. 7 S. 1 MPG abgedeckten berufsrechtlichen<br />

Aspekte zu beschränken ist.<br />

6. Exkurs: Stellungnahmen von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> an<strong>der</strong>er EU-Mitgliedstaaten<br />

Bei <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>zeit nur im Inland ansässige<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> registriert. Fraglich ist, ob sich auch e<strong>in</strong>e im europäischen<br />

Ausland ansässige erwerbswirtschaftlich tätige <strong>Ethik</strong>-Kommission bei <strong>der</strong><br />

zuständigen Bundesoberbehörde registrieren lassen und Stellungnahmen nach §<br />

20 Abs. 7 S. 1 MPG mit <strong>der</strong> damit verbundenen Beschleunigungswirkung<br />

abgeben könnte. Dies wäre aufgrund <strong>der</strong> durch Art. 49 EG garantierten<br />

Dienstleistungsfreiheit möglich, wenn ihre Tätigkeit als Dienstleistung i.S.d. Art.<br />

50 EG anzusehen ist 321 . Dienstleistungen i.S.d. Art. 49 ff EG s<strong>in</strong>d alle Leistungen,<br />

die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel gegen Entgelt erbracht werden, vgl. Art. 50 EG Hierunter fallen<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch gewerbliche Tätigkeiten, vgl. Art. 50 Abs. 2 a) EG. Die<br />

privatrechtlich gebildeten <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> werden z.T. erwerbswirtschaftlich<br />

tätig, <strong>in</strong>dem sie für ihre Begutachtung e<strong>in</strong>e angemessene Vergütung, vgl. § 20<br />

Abs. 8 MPG, von den Antragstellern erhalten und erbr<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>soweit dem Schutz<br />

320 Dies betonen Kage, Fn. 153, S. 336 und Dähne, Fn. 71, S. 164-166.<br />

321 So VGH Baden-Württemberg, Fn. 319, S. 109 ff.<br />

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