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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Fraglich ist, ob <strong>der</strong>jenige Arzt, welcher sich von e<strong>in</strong>er nicht aufgrund<br />

Landesrechts gebildeten <strong>Ethik</strong>-Kommission hat beraten lassen, aufgrund § 15 <strong>der</strong><br />

Berufsordnung gezwungen ist, sich (nochmals) an die für ihn nach Landesrecht<br />

zuständige öffentlich-rechtliche <strong>Ethik</strong>-Kommission zu wenden und <strong>in</strong>wieweit<br />

diese e<strong>in</strong>e Stellungnahme zu demselben Vorhaben abgeben darf. Das VG<br />

Stuttgart 317 hat e<strong>in</strong>e Pflicht des Arztes und e<strong>in</strong>e dementsprechende Befugnis <strong>der</strong><br />

öffentlich-rechtlichen <strong>Ethik</strong>-Kommission zur Durchführung e<strong>in</strong>er<br />

berufsrechtlichen Beratung aufgrund § 30 Abs. 4 i.V.m. § 5 Abs. 1 HeilbKGBW<br />

mit <strong>der</strong> Begründung abgelehnt, <strong>in</strong> <strong>der</strong> dar<strong>in</strong> liegenden Monopolstellung öffentlichrechtlicher<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> liege e<strong>in</strong>e Verletzung <strong>der</strong> durch Art. 12 Abs. 1<br />

GG geschützten Berufsfreiheit <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>er privatrechtlich gebildeten und<br />

gewerblich tätigen <strong>Ethik</strong>-Kommission 318 .<br />

Der VGH Baden-Württemberg hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em, das Urteil des VG Stuttgart<br />

aufhebenden, Urteil vom 10. September 2002 – 9 S 2506/01 entschieden, dass<br />

e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige berufsrechtliche Pflicht zwar zu e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Berufsfreiheit<br />

<strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> führe. Das Problem liege aber nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bildung e<strong>in</strong>es faktischen<br />

Monopols, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> fehlenden Trennung <strong>der</strong> berufsrechtlichen Beratung von<br />

<strong>der</strong> Abgabe e<strong>in</strong>er Stellungnahme nach § 20 Abs. 7 MPG. Zur Vermeidung e<strong>in</strong>er<br />

Verletzung <strong>der</strong> Berufsfreiheit <strong>der</strong> Kläger<strong>in</strong> genüge es jedoch, die Satzung (nicht<br />

aber § 30 Abs. 4 i.V.m. § 5 Abs. 1 HeilbKGBW) <strong>der</strong> betroffenen öffentlichrechtlichen<br />

<strong>Ethik</strong>-Kommission dah<strong>in</strong>gehend zu än<strong>der</strong>n dass diese entwe<strong>der</strong> die<br />

gänzliche Anerkennung des Votums <strong>der</strong> privatrechtlich gebildeten <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission vorsehe o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en um die bereits durch die Stellungnahme nach §<br />

20 Abs. 7 MPG berücksichtigten Aspekte reduzierten Beratungsvorgang be<strong>in</strong>halte<br />

und im übrigen das Votum <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Ethik</strong>-Kommission anerkenne 319 .<br />

Diese Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hilft <strong>in</strong>sofern wenig weiter, als<br />

damit die Vere<strong>in</strong>barkeit des Bundesrechts, nach dessen § 20 Abs. 7 S. 2 MPG für<br />

den sofortigen Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produktes nur e<strong>in</strong><br />

Votum gefor<strong>der</strong>t wird, mit dem dies unterlaufenden Landesrecht ke<strong>in</strong>er<br />

abschließenden Klärung zugeführt wurde. Insoweit wäre e<strong>in</strong>e Vorlage gem. Art.<br />

317 a.a.O. (Fn.316).<br />

318 Dar<strong>in</strong> ist das Gericht <strong>der</strong> Ansicht von Schenke, Verfassungsrechtliche Probleme e<strong>in</strong>er<br />

öffentlichrechtlichen Monopolisierung <strong>der</strong> ethischen Beratung bei kl<strong>in</strong>ischen Versuchen<br />

am Menschen, <strong>in</strong>: NJW 1996, S. 745, vollumfänglich gefolgt.<br />

319 VGH Baden-Württemberg, MedR 2003, S. 109-117 mit zustimmenden Anmerkungen<br />

Taupitz, ebenda, S. 117 f. ; vgl. zu diesem Urteil ferner Deutsch, Fn. 71, S. 949; kritische<br />

Anmerkungen zu diesem Urteil bei Kage, Fn. 153, S. 334 f.<br />

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