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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Prüfplanän<strong>der</strong>ungsabsichten entsprechen; beide s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>zeit im<br />

Mediz<strong>in</strong>produktegesetz nicht vorgesehen.<br />

2. Abgestufte Verfahrensweise nach <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>produkte<br />

Ist nach den bisherigen Ausführungen e<strong>in</strong>e Aufwertung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommissionsentscheidung zu e<strong>in</strong>em Verwaltungsakt bei gleichzeitiger<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Prüfungskompetenz <strong>der</strong> lokalen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> auf die<br />

Qualifikation des Prüfers und des Prüfzentrums unter den genannten<br />

Voraussetzungen empfehlenswert, stellt sich die Frage, bei welchen Klassen von<br />

Mediz<strong>in</strong>produkten e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artig extensive Kontrolle <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung aus<br />

Sicht des <strong>Forschung</strong>steilnehmers geboten ersche<strong>in</strong>t und wo es zu e<strong>in</strong>er<br />

ungerechtfertigten Hyperregulierung kommen könnte.<br />

Es empfiehlt sich, das Verfahren <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> diesem<br />

unterschiedlichen Risikopotential wie folgt anzupassen:<br />

a) Aktive implantierbare Mediz<strong>in</strong>produkte i.S.d. Richtl<strong>in</strong>ie 90/385 EWG<br />

Die Gruppe <strong>der</strong> aktiven implantierbaren Mediz<strong>in</strong>produkte weist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

ähnliche Risiken wie die Prüfung von Arzneimitteln auf. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

Defibrillatoren stellen sicherlich e<strong>in</strong>e für den <strong>Forschung</strong>steilnehmer nicht zu<br />

unterschätzende Gefahr dar, da ihr technisches Versagen zumeist e<strong>in</strong>e<br />

lebensbedrohliche Komplikation für diesen nach sich ziehen kann. E<strong>in</strong>e dem<br />

Arzneimittelrecht vergleichbare verfahrensmäßige Absicherung <strong>der</strong> Prüfungsteilnehmer<br />

ersche<strong>in</strong>t daher geboten.<br />

b) Sonstige Mediz<strong>in</strong>produkte<br />

Mediz<strong>in</strong>produkte, welche nicht unter die Richtl<strong>in</strong>ie 90/385 EWG fallen, werden<br />

von <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 93/42/EWG erfasst. Nach Art. 9 <strong>der</strong> zuletzt genannten<br />

Richtl<strong>in</strong>ie werden diese Mediz<strong>in</strong>produkte <strong>in</strong> vier Klassen (I, IIa, IIb und III)<br />

e<strong>in</strong>geteilt 413 . Die Klassene<strong>in</strong>teilung richtet sich nach dem Risikopotential des<br />

Mediz<strong>in</strong>produktes:<br />

413 Vgl. näher hierzu Kage, Fn. 153, S. 139 ff.<br />

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