16.03.2014 Aufrufe

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

VIII. E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Geschäftsstelle<br />

In den Gesetzen, welche die Errichtung von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> regeln, sollte<br />

die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er qualifizierten Geschäftsstelle vorgeschrieben werden. Die<br />

Fülle <strong>der</strong> heterogenen Antrags<strong>in</strong>halte und damit e<strong>in</strong>hergehenden mediz<strong>in</strong>ischwissenschaftlichen<br />

und rechtlichen Probleme lässt sich durch e<strong>in</strong> Gremium,<br />

welches alle zwei Wochen am Feierabend <strong>in</strong> drei bis vier Stunden zehn bis 15<br />

Vorhaben berät und gegebenenfalls votiert, nicht ohne <strong>der</strong>artige <strong>in</strong>haltliche<br />

Unterstützung bewältigen.<br />

Die Neuregelung hätte zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die<br />

professionelle Unterstützung <strong>der</strong> Kommission durch die Geschäftsstelle die<br />

Unabhängigkeit <strong>der</strong> Kommissionsmitglie<strong>der</strong> nicht unterläuft.<br />

IX. Fachliche Qualifikation <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Die <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> den verschiedenen bereichsspezifischen Regelungen (§ 20 Abs. 8<br />

MPG, § 3 Abs. 2c) GCP-V, § 92 StrahlenschutzVO, § 28g RöntgenVO)<br />

vorhandenen Aussagen zur notwendigen Qualifikation <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> von <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> (mediz<strong>in</strong>ische Sachverständige und nichtmediz<strong>in</strong>ische Mitglie<strong>der</strong>)<br />

ist nicht geeignet, e<strong>in</strong>e Bewertung <strong>der</strong> Studien auf dem Stand <strong>der</strong> Wissenschaft zu<br />

gewährleisten. Dies wird durch das Landesrecht nicht immer ausreichend<br />

kompensiert. Es sollte daher dazu übergegangen werden, die Qualifikation <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> im E<strong>in</strong>zelnen <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen bundesrechtlichen Regelung zu<br />

benennen. Neben Mediz<strong>in</strong>ern und Juristen s<strong>in</strong>d jedenfalls Biometriker und auch<br />

Pflegekräfte sowie mediz<strong>in</strong>ische Laien für die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

unabd<strong>in</strong>gbar. An letzteren drei Gruppen mangelt es aber allenthalben, wie im 1.<br />

Teil gezeigt wurde.<br />

X. H<strong>in</strong>zuziehung von Sachverständigen<br />

Im E<strong>in</strong>zelfall mag auch <strong>der</strong> gebündelte Sachverstand von Kommission und<br />

Geschäftsstele nicht h<strong>in</strong>reichen, ihn mit <strong>der</strong> gebotenen Sachkunde zu beurteilen.<br />

Die im Vordr<strong>in</strong>gen bef<strong>in</strong>dliche Tendenz <strong>der</strong> geltenden Vorschriften, für diesen<br />

Fall die H<strong>in</strong>zuziehung weiterer Sachverständiger vorzuschreiben, sollte Vorbild<br />

für alle e<strong>in</strong>schlägigen Regelungen über <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> se<strong>in</strong>..<br />

An<strong>der</strong>erseits sollte bei <strong>der</strong> Intensität <strong>der</strong> Regelungen nicht übertrieben, son<strong>der</strong>n<br />

hier – wie an an<strong>der</strong>en Stellen – daran gedacht werden, dass die Anwendbarkeit<br />

316

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!