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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten mittels automatisierter Verfahren<br />

be<strong>in</strong>halten, e<strong>in</strong>e Meldung an den zuständigen behördlichen bzw. betrieblichen<br />

Datenschutzbeauftragten durchzuführen, vgl. beispielsweise § 4d Abs. 5 i.V.m. §<br />

3 Abs. 9 BDSG, (bzw. für die Landesbehörden bspw. § 19a Abs. 3 S. 3 BlnDSG).<br />

IX. Kumulative Anwendung verschiedener Verfahren bei Mischkonstellationen<br />

In manchen Fällen treffen mehrere Arten von <strong>Forschung</strong>svorhaben mit Menschen<br />

zusammen. So wird manches mal e<strong>in</strong> Arzneimittel geprüft und zugleich e<strong>in</strong>e<br />

genetische Untersuchung durchgeführt. Auch werden Operationsvorhaben unter<br />

gleichzeitiger Prüfung nicht CE-zertifizierter Mediz<strong>in</strong>produkte mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />

verglichen. Die höchste Komplexität weisen sogenannte<br />

Therapieoptimierungsstudien auf, <strong>in</strong> denen die Wertigkeit verschiedener<br />

Therapieregime (frühe vs. späterer Radiotherapie mit anschließen<strong>der</strong> früherer vs.<br />

späterer Chemotherapie z.T. mit an<strong>der</strong>en Substanzen) durch mehrfache<br />

Randomisierung <strong>der</strong> Studienteilnehmer <strong>in</strong> bis zu 8 verschiedene Gruppen erfolgt.<br />

Für den jeweiligen Teil des Vorhabens f<strong>in</strong>den dann die unterschiedlichen<br />

Regelungen Anwendungen, so dass es beispielsweise bei e<strong>in</strong>er<br />

Arzneimittelprüfung, welche zugleich e<strong>in</strong>e studienbed<strong>in</strong>gte Strahlenbelastung<br />

aufweist, neben <strong>der</strong> nach § 40 Abs. 1 AMG n.F. erfor<strong>der</strong>lichen zustimmenden<br />

Bewertung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission, <strong>in</strong> <strong>der</strong> auch e<strong>in</strong>e berufsrechtliche und e<strong>in</strong>e<br />

Beratung nach <strong>der</strong> StrahlenschutzVO bzw. RöntgenVO enthalten ist, auch zweier<br />

Genehmigungen unterschiedlicher Behörden (BfArM/PEI und des Bundesamts<br />

für Strahlenschutz) sowie ggf. zweier Meldungen (an das Landesamt zur<br />

Überwachung und den behördlichen o<strong>der</strong> betrieblichen Datenschutzbeauftragten)<br />

bedarf.<br />

X. Zwischenergebnis zu E.<br />

Die ausführliche Darstellung des Verfahrens zur Abgabe e<strong>in</strong>er Stellungnahme <strong>der</strong><br />

zuständigen <strong>Ethik</strong>-Kommission <strong>in</strong> den verschiedenen mediz<strong>in</strong>ischen<br />

<strong>Forschung</strong>sbereichen offenbart e<strong>in</strong>e, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch die 12. Novelle des<br />

Arzneimittelgesetzes hervorgerufene, Unterschiedlichkeit des Schutzniveaus, die<br />

zum<strong>in</strong>dest im H<strong>in</strong>blick auf die den Arzneimittelprüfungen vergleichbar<br />

risikoreichen Mediz<strong>in</strong>produktprüfungen ke<strong>in</strong>en ausreichenden sachlichen Grund<br />

erkennen lässt.<br />

Wo <strong>der</strong> Bundesgesetzgeber auf bereichsspezifische Regelungen verzichtet hat,<br />

stehen dem ke<strong>in</strong>e ausreichend differenzierten bereichsspezifischen Regelungen<br />

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