16.03.2014 Aufrufe

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

auf den „Nutzen <strong>der</strong> Anwendung des Prüfpräparates“ bezogen se<strong>in</strong>. Letztere<br />

Interpretation, die dazu führt, dass auch die Vergleichssubstanz trotz fehlenden<br />

Risikos e<strong>in</strong>en möglichen therapeutischen Nutzen für den Prüfungsteilnehmer mit<br />

sich br<strong>in</strong>gen muss, ersche<strong>in</strong>t aber sprachlogisch nicht ganz nachvollziehbar, da<br />

nur die Anwendung des Prüfpräparats ke<strong>in</strong>e Risiken mit sich br<strong>in</strong>gen kann, nicht<br />

aber e<strong>in</strong> möglicher Nutzen <strong>der</strong> Anwendung.<br />

Nach Wortlaut und Begründung zu § 41 Abs. 3 AMG n.F. will die<br />

Bundesregierung, die auch nur von dem zu prüfenden Arzneimittel spricht,<br />

welches e<strong>in</strong>en möglichen Nutzen für den nicht e<strong>in</strong>willigungsfähigen<br />

Prüfungsteilnehmer haben muss, offenbar auch hier die europarechtliche<br />

Regelung Art. 5 <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG, welcher die Kl<strong>in</strong>ische Prüfung bei<br />

nicht e<strong>in</strong>willigungsfähigen Erwachsenen regelt, umsetzen („bleibt es wie im<br />

europäischen Recht“).<br />

Die sprachliche Verwirrung könnte daher durch Heranziehung von Art. 5 i) <strong>der</strong><br />

Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG bzw. ihrer Übersetzung <strong>in</strong> die deutsche Sprache, e<strong>in</strong>e<br />

Auflösung f<strong>in</strong>den.<br />

Im englischen Orig<strong>in</strong>al heißt es:<br />

“(i) there are grounds for expect<strong>in</strong>g that adm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>g the medic<strong>in</strong>al product to<br />

be tested will produce a benefit to the patient outweigh<strong>in</strong>g the risks or produce<br />

no risk at all.”<br />

Die deutschsprachige Übersetzung lautet:<br />

„i) die begründete Erwartung besteht, dass die Verabreichung des Prüfpräparats<br />

e<strong>in</strong>en Nutzen für den betroffenen Patienten hat, <strong>der</strong> die Risiken überwiegt o<strong>der</strong><br />

ke<strong>in</strong>erlei Risiken mit sich br<strong>in</strong>gt.“<br />

Die Richtl<strong>in</strong>ienbestimmung Art. 5 i) sche<strong>in</strong>t für die Zulässigkeit <strong>der</strong> Variante,<br />

dass die Verabreichung des Prüfpräparates ke<strong>in</strong>en zu erwarteten Nutzen haben<br />

muss aber dann auch ke<strong>in</strong>erlei Risiken mit sich br<strong>in</strong>gen darf, zu sprechen.<br />

Erwägungsgrund (4) <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG führt <strong>in</strong>soweit nur bed<strong>in</strong>gt zu<br />

weiterer Sicherheit, da <strong>in</strong> diesem nur von <strong>der</strong> Variante, dass <strong>der</strong> erwartete Nutzen<br />

des „Medic<strong>in</strong>al Products“ (= Prüfpräparats i.S.d. Art. 2 d), also auch des Placebos,<br />

lei<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> deutschen Übersetzung zum<strong>in</strong>dest sprachlich ungenau: „des zu<br />

prüfenden Arzneimittels“) die Risiken überwiegen muss, die Rede ist.<br />

275

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!