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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

aa) Mediz<strong>in</strong>produkte <strong>der</strong> Klasse I s<strong>in</strong>d diejenigen mit ger<strong>in</strong>gem Risikopotential.<br />

Hierunter fallen beispielsweise Kanülen zum Mehrfachgebrauch o<strong>der</strong><br />

Verbandmittel 414 .<br />

bb) Die Klasse IIa bezeichnet Mediz<strong>in</strong>produkte, welche über e<strong>in</strong>e längere Dauer<br />

im Körper verbleiben und daher e<strong>in</strong> höheres Risikopotential als die<br />

Mediz<strong>in</strong>produkte <strong>der</strong> Klasse I aufweisen. Als Beispiel kommen neben<br />

Operationshandschuhen auch Endoskopiegeräte <strong>in</strong> Betracht.<br />

cc) In die Klasse IIb fallen Produkte, welche länger als 30 Tage im Körper<br />

verbleiben und aufgrund ihrer langen Verweildauer o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> mit ihnen<br />

verbundenen Strahlung e<strong>in</strong> ggü. den Produkten <strong>der</strong> Klasse II a erhöhtes Risiko<br />

aufweisen.<br />

dd) Die Produkte <strong>der</strong> Klasse III s<strong>in</strong>d diejenigen, welche das vergleichbar höchste<br />

Risikopotential aufweisen. Das s<strong>in</strong>d solche, die mit dem Herzen o<strong>der</strong> Zentralen<br />

Nervensystem <strong>in</strong> Berührung kommen, so zum Beispiel Herzkatheter.<br />

Für die Mediz<strong>in</strong>produkte <strong>der</strong> Klasse IIb und III ist e<strong>in</strong>e mit den meisten<br />

Arzneimitteln vergleichbare Risikolage verbunden. Insoweit sollte das Verfahren<br />

<strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> auch demjenigen des Arzneimittelrechts angepasst<br />

werden.<br />

c) Leistungsbewertung von In-vitro-Diagnostika<br />

Demgegenüber weisen In-vitro-Diagnostika, die nach § 24 MPG e<strong>in</strong>er<br />

Leistungsbewertungsprüfung unterzogen werden, ke<strong>in</strong> über e<strong>in</strong>e Falschdiagnose<br />

h<strong>in</strong>ausgehendes Risiko für den Studienteilnehmer auf. E<strong>in</strong> solches tritt nur bei<br />

lediglich studienbed<strong>in</strong>gter Probennahme e<strong>in</strong>. Dieses dürfte allerd<strong>in</strong>gs auf die<br />

Punktion e<strong>in</strong>er Vene o<strong>der</strong> zusätzliche Gewebeentnahme im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

Operation beschränkt se<strong>in</strong>. Deswegen aber, wie es § 24 Abs. 1 MPG vorsieht, alle<br />

Schutzvorschriften <strong>der</strong> §§ 20, 21 MPG für Teilnehmer an e<strong>in</strong>er kl<strong>in</strong>ischen Prüfung<br />

e<strong>in</strong>es (aktiven implantierbaren) Mediz<strong>in</strong>produktes anzuwenden, ersche<strong>in</strong>t nicht<br />

notwendig und daher unverhältnismäßig. Hier dürfte e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>fachte<br />

Verfahrensweise i.S. e<strong>in</strong>er re<strong>in</strong>en Beratungspflicht ausreichend se<strong>in</strong>.<br />

414 Die gewählten Beispiele für die verschiedenen Produktklassen hier und passim stammen<br />

von Kage, Fn. 153, S. 140 f.<br />

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