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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Jedenfalls ist die <strong>in</strong> § 40 Abs. 1 Nr. 2 getroffene Festlegung richtl<strong>in</strong>ienkonform im<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es Überwiegens des erwarteten Nutzens gegenüber den mit <strong>der</strong><br />

Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung verbundenen Risiken auszulegen.<br />

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 MPG darf die Kl<strong>in</strong>ische Prüfung e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produktes<br />

nur durchgeführt werden,<br />

„wenn und solange die Risiken, die mit ihre für die Person verbunden s<strong>in</strong>d, bei <strong>der</strong> sie<br />

durchgeführt werden soll, gemessen an <strong>der</strong> voraussehbaren Bedeutung des<br />

Mediz<strong>in</strong>produktes für die Heilkunde ärztlich vertretbar ist“<br />

Nach Abschnitt 2.2 des Anhangs X <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 1993/42/EG ist die Kl<strong>in</strong>ische<br />

Prüfung e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produktes nach den Festlegungen <strong>der</strong> Deklaration von<br />

Hels<strong>in</strong>ki i.d. Fassung von 1989 (Hongkong) durchzuführen.<br />

Nach <strong>der</strong> vorgenannten Deklaration darf Mediz<strong>in</strong>ische <strong>Forschung</strong> am Menschen<br />

nur durchgeführt werden, wenn des Versuchsziels die Risiken und Belastungen<br />

für die Versuchspersonen überwiegt.<br />

Dasselbe folgt aus dem Verhältnismäßigkeitspr<strong>in</strong>zip, s.o., auch für alle an<strong>der</strong>en<br />

Bereiche <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong>, vgl. bspw. § 24 Abs. 1 Nr. 1 c)<br />

StrahlenschutzVO bzw. § 28 b) Abs. 1 Nr. 1 c) RöntgenVO.<br />

3. Der Begriff des „Nutzens“<br />

Problematisch ist schon, welcher Art <strong>der</strong> Nutzen se<strong>in</strong> muss und wie dieser <strong>in</strong><br />

Studien festgestellt wird.<br />

a) Eigennutzen / therapeutischer Nutzen für den Studienteilnehmer<br />

Als Eigennutzen sieht man den durch das <strong>Forschung</strong>svorhaben möglicherweise<br />

auch dem <strong>Forschung</strong>steilnehmer zukommenden mediz<strong>in</strong>isch-therapeutischen<br />

Vorteil an, den dieser ohne Teilnahme an <strong>der</strong> Studie nicht erlangen würde.<br />

Gleichbedeutend wird <strong>der</strong> Term<strong>in</strong>us „therapeutische <strong>Forschung</strong>“ hierfür verwandt.<br />

E<strong>in</strong> Nutzen <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>n besteht nur dann, wenn die Maßnahme auch<br />

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