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14. Evangelische Landessynode - Evangelische Landeskirche in ...

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<strong>14.</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Landessynode</strong> 3. Sitzung 4. Juli 2008<br />

Mühlbauer, Schwester Margarete: Sehr geehrte Frau<br />

Präsident<strong>in</strong>, liebe Synodale! Ich br<strong>in</strong>ge den Antrag<br />

Nr. 20/08, Handbuch für öffentliche Auftritte, e<strong>in</strong>:<br />

Die <strong>Landessynode</strong> möge beschließen:<br />

Der Oberkirchenrat wird gebeten, e<strong>in</strong> Handbuch für<br />

öffentliche Auftritte von kirchenleitenden Personen im<br />

Haupt- und Ehrenamt zu erstellen. Dieses Handbuch<br />

soll e<strong>in</strong>e Richtschnur se<strong>in</strong>, nach der die öffentliche<br />

Wahrnehmung der evangelischen Kirche <strong>in</strong> Württemberg<br />

unter <strong>in</strong>haltlichen und formalen Gesichtspunkten<br />

verbessert wird, und das auf e<strong>in</strong>e bessere E<strong>in</strong>beziehung<br />

<strong>in</strong> öffentliche Diskurse abzielt.<br />

Begründung: Die Wahrnehmung der evangelischen<br />

Kirche <strong>in</strong> der Öffentlichkeit ist diffus. E<strong>in</strong> verbessertes<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsbild bei Auftritten und Veranstaltungen ist<br />

notwendig. Die vorhandenen Zuständigkeiten und Sachkompetenzen<br />

s<strong>in</strong>d verstärkt und deutlich <strong>in</strong> öffentliche<br />

Diskurse e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Dies betrifft kirchenleitende Verantwortliche<br />

im Haupt- und Ehrenamt auf allen Ebenen.<br />

Hierzu gehört auch, dass externe Stellen Haupt- und Ehrenamtliche<br />

<strong>in</strong> kirchenleitender Verantwortung als Vertreter<br />

der evangelischen <strong>Landeskirche</strong> e<strong>in</strong>deutig wahrnehmen.<br />

Es geht also um Stilsicherheit.<br />

Seitdem ich Kreisrät<strong>in</strong> b<strong>in</strong>, erlebe ich, wie Kommunalpolitiker<br />

bei Begrüßungen wissen, <strong>in</strong> welcher Rangordnung<br />

jemand begrüßt wird. In unserer <strong>Landeskirche</strong> erlebe<br />

ich dies leider nicht. Zum Beispiel werden Landessynodale<br />

oft überhaupt nicht erwähnt, auch wenn sie da s<strong>in</strong>d.<br />

Politiker wissen, wo sie sich am richtigen Platz h<strong>in</strong>stellen<br />

müssen, damit sie <strong>in</strong> der Öffentlichkeit richtig wahrgenommen<br />

werden. In unserer Kirche erlebe ich das e<strong>in</strong>fach<br />

so nicht, und zwar bis hoch h<strong>in</strong>auf. Um diese Stilsachen<br />

geht es, bis h<strong>in</strong> zu dem, was man weiß, dass man e<strong>in</strong>em<br />

besonderen Referenten ke<strong>in</strong> kohlensäurehaltiges Getränk<br />

h<strong>in</strong>stellt, damit er bei se<strong>in</strong>em Vortrag nicht aufstoßen<br />

muss. (Heiterkeit) Lauter solche Sachen sollten wir lernen.<br />

Präsident<strong>in</strong> Hausd<strong>in</strong>g, Dr. Christel: Das Präsidium<br />

schlägt Ihnen vor, diesen Antrag <strong>in</strong> den Ausschuss für<br />

Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit zu verweisen. Ich<br />

bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Dann ist das so<br />

geschehen.<br />

Wir kommen zum Antrag Nr. 21/08: Ke<strong>in</strong>e Agro-Gentechnik<br />

auf kirchlichen Flächen.<br />

Bauer, Ruth: Sehr geehrte Frau Präsident<strong>in</strong>, liebe Synodale!<br />

Der Antrag Nr. 21/08 lautet:<br />

Die <strong>Landessynode</strong> möge beschließen:<br />

Der Oberkirchenrat wird gebeten, e<strong>in</strong> Anbauverbot von<br />

gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut auf<br />

kirchlichem Land auszusprechen, ggf. die dazu erforderlichen<br />

Gesetze <strong>in</strong> die <strong>Landessynode</strong> e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen<br />

bzw. Verordnungen zu erlassen oder auf andere Weise<br />

für die rechtliche Verpflichtung zur E<strong>in</strong>haltung des Anbauverbots<br />

zu sorgen. Das Anbauverbot soll be<strong>in</strong>halten,<br />

bei der Neuverpachtung, bei Verlängerung von<br />

Pachtverhältnissen und bei bestehenden Pachtverträgen<br />

sämtlicher landwirtschaftlicher Flächen der Pfarreistiftung,<br />

der Kirchengeme<strong>in</strong>den und der Landeskir-<br />

che die Pächter und Pächter<strong>in</strong>nen vertraglich zu verpflichten,<br />

ke<strong>in</strong> gentechnisch verändertes Saat- und<br />

Pflanzgut auf diese Flächen auszubr<strong>in</strong>gen.<br />

Begründung: Es kann und darf nicht se<strong>in</strong>, dass unsere<br />

Kirche ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutiges Ne<strong>in</strong> f<strong>in</strong>det, wenn <strong>in</strong> unserem<br />

E<strong>in</strong>flussbereich die Gefahr besteht, dass Gottes Schöpfung<br />

bedroht wird. (Beifall) Dieser Antrag soll unabhängig<br />

des Auftrages der Präsident<strong>in</strong> der angeforderten Stellungnahme<br />

zur Agro-Gentechnik an den Ausschuss für<br />

Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit gestellt werden, da<br />

der Antrag e<strong>in</strong>en ganz klaren und kircheneigenen Bereich<br />

betrifft, der auch viel e<strong>in</strong>facher zu bewerten und zu entscheiden<br />

ist als e<strong>in</strong>e Stellungnahme über das gesamte<br />

Thema, über das der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft<br />

und Öffentlichkeit, unabhängig von diesem Antrag, e<strong>in</strong><br />

Experten-Hear<strong>in</strong>g anregen möchte.<br />

Im aktuellen Musterpachtvertrag der <strong>Landeskirche</strong><br />

(Pfarrgutsverwaltung) wird e<strong>in</strong> Gentechnik-Verzicht bereits<br />

empfohlen. Aus den nachfolgend aufgeführten Gründen<br />

sollte das Ausbr<strong>in</strong>gen von gentechnisch verändertem<br />

Saat- und Pflanzgut auf kirchlichen Flächen jedoch e<strong>in</strong>deutig<br />

verboten werden.<br />

Viele bürgerliche Geme<strong>in</strong>den und Landkreise haben<br />

<strong>in</strong>zwischen für ihre landwirtschaftlichen Flächen e<strong>in</strong> Gentechnikanbauverbot<br />

ausgesprochen. Es ist für die Mehrzahl<br />

unserer Mitchristen nicht nachvollziehbar, dass sich<br />

die <strong>Landeskirche</strong>, der man die Bewahrung der Schöpfung<br />

zu Recht <strong>in</strong> Verantwortung stellt, bisher nicht zu e<strong>in</strong>em<br />

solchen Anbauverbot auf kirchlichen Flächen entscheiden<br />

konnte.<br />

Es geht hierbei ke<strong>in</strong>esfalls um die „Verteufelung“ e<strong>in</strong>er<br />

Technologie, sondern um e<strong>in</strong>e Risikoabschätzung nach<br />

dem Vorsorgepr<strong>in</strong>zip. Wir als Kirche s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

e<strong>in</strong>en aktiven Beitrag zum Schutz und Erhalt der Schöpfung<br />

zu leisten, durch nachhaltiges Wirtschaften die Lebensgrundlagen<br />

für alle jetzt und zukünftig lebenden<br />

Menschen ebenso zu sichern wie die der Natur. Nach<br />

heutigem Kenntnisstand ist dies mit dem Anbau von gentechnisch<br />

verändertem Pflanz- und Saatgut nicht zu vere<strong>in</strong>baren.<br />

Erstens. Es ist ke<strong>in</strong>e Koexistenz von gentechnikfreien<br />

und gentechnikveränderten Kulturen auf unseren kle<strong>in</strong>gegliederten<br />

landwirtschaftlichen Flächen <strong>in</strong> Württemberg<br />

möglich: Auskreuzung des gentechnisch veränderten<br />

Erbmaterials auf gentechnikfreie Kulturpflanzen. Dies<br />

würde mittelfristig das Aus für die bei uns bisher noch<br />

weitgehend gentechnikfreie Landwirtschaft sowohl im<br />

konventionellen als auch im biologischen Anbau bedeuten.<br />

Somit wäre auch den Verbraucher<strong>in</strong>nen und Verbrauchern<br />

die Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten<br />

und gentechnikfreien Lebensmitteln genommen. Nach<br />

Umfragen will die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung<br />

ke<strong>in</strong>e gentechnisch veränderten Lebensmittel, und<br />

diese Zahlen s<strong>in</strong>d seit Jahren nahezu konstant.<br />

Zweitens. E<strong>in</strong>e Freisetzung von gentechnisch veränderten<br />

Organismen <strong>in</strong> die Umwelt ist nicht mehr rückholbar.<br />

Kontam<strong>in</strong>ierte Flächen s<strong>in</strong>d für lange Zeit für gentechnikfreien<br />

Anbau unbrauchbar. Dies bedeutet unter<br />

Umständen e<strong>in</strong>e Wertm<strong>in</strong>derung der Flächen.<br />

Drittens. Die ökologischen Auswirkungen s<strong>in</strong>d nicht<br />

vollständig abzusehen, z. B.: durch Auskreuzungen auf<br />

Wildkräuter ist die Artenvielfalt gefährdet, durch <strong>in</strong> Pflan-

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