14. Evangelische Landessynode - Evangelische Landeskirche in ...
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<strong>14.</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Landessynode</strong> 3. Sitzung 4. Juli 2008<br />
Mühlbauer, Schwester Margarete: Sehr geehrte Frau<br />
Präsident<strong>in</strong>, liebe Synodale! Ich br<strong>in</strong>ge den Antrag<br />
Nr. 20/08, Handbuch für öffentliche Auftritte, e<strong>in</strong>:<br />
Die <strong>Landessynode</strong> möge beschließen:<br />
Der Oberkirchenrat wird gebeten, e<strong>in</strong> Handbuch für<br />
öffentliche Auftritte von kirchenleitenden Personen im<br />
Haupt- und Ehrenamt zu erstellen. Dieses Handbuch<br />
soll e<strong>in</strong>e Richtschnur se<strong>in</strong>, nach der die öffentliche<br />
Wahrnehmung der evangelischen Kirche <strong>in</strong> Württemberg<br />
unter <strong>in</strong>haltlichen und formalen Gesichtspunkten<br />
verbessert wird, und das auf e<strong>in</strong>e bessere E<strong>in</strong>beziehung<br />
<strong>in</strong> öffentliche Diskurse abzielt.<br />
Begründung: Die Wahrnehmung der evangelischen<br />
Kirche <strong>in</strong> der Öffentlichkeit ist diffus. E<strong>in</strong> verbessertes<br />
Ersche<strong>in</strong>ungsbild bei Auftritten und Veranstaltungen ist<br />
notwendig. Die vorhandenen Zuständigkeiten und Sachkompetenzen<br />
s<strong>in</strong>d verstärkt und deutlich <strong>in</strong> öffentliche<br />
Diskurse e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Dies betrifft kirchenleitende Verantwortliche<br />
im Haupt- und Ehrenamt auf allen Ebenen.<br />
Hierzu gehört auch, dass externe Stellen Haupt- und Ehrenamtliche<br />
<strong>in</strong> kirchenleitender Verantwortung als Vertreter<br />
der evangelischen <strong>Landeskirche</strong> e<strong>in</strong>deutig wahrnehmen.<br />
Es geht also um Stilsicherheit.<br />
Seitdem ich Kreisrät<strong>in</strong> b<strong>in</strong>, erlebe ich, wie Kommunalpolitiker<br />
bei Begrüßungen wissen, <strong>in</strong> welcher Rangordnung<br />
jemand begrüßt wird. In unserer <strong>Landeskirche</strong> erlebe<br />
ich dies leider nicht. Zum Beispiel werden Landessynodale<br />
oft überhaupt nicht erwähnt, auch wenn sie da s<strong>in</strong>d.<br />
Politiker wissen, wo sie sich am richtigen Platz h<strong>in</strong>stellen<br />
müssen, damit sie <strong>in</strong> der Öffentlichkeit richtig wahrgenommen<br />
werden. In unserer Kirche erlebe ich das e<strong>in</strong>fach<br />
so nicht, und zwar bis hoch h<strong>in</strong>auf. Um diese Stilsachen<br />
geht es, bis h<strong>in</strong> zu dem, was man weiß, dass man e<strong>in</strong>em<br />
besonderen Referenten ke<strong>in</strong> kohlensäurehaltiges Getränk<br />
h<strong>in</strong>stellt, damit er bei se<strong>in</strong>em Vortrag nicht aufstoßen<br />
muss. (Heiterkeit) Lauter solche Sachen sollten wir lernen.<br />
Präsident<strong>in</strong> Hausd<strong>in</strong>g, Dr. Christel: Das Präsidium<br />
schlägt Ihnen vor, diesen Antrag <strong>in</strong> den Ausschuss für<br />
Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit zu verweisen. Ich<br />
bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Dann ist das so<br />
geschehen.<br />
Wir kommen zum Antrag Nr. 21/08: Ke<strong>in</strong>e Agro-Gentechnik<br />
auf kirchlichen Flächen.<br />
Bauer, Ruth: Sehr geehrte Frau Präsident<strong>in</strong>, liebe Synodale!<br />
Der Antrag Nr. 21/08 lautet:<br />
Die <strong>Landessynode</strong> möge beschließen:<br />
Der Oberkirchenrat wird gebeten, e<strong>in</strong> Anbauverbot von<br />
gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut auf<br />
kirchlichem Land auszusprechen, ggf. die dazu erforderlichen<br />
Gesetze <strong>in</strong> die <strong>Landessynode</strong> e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen<br />
bzw. Verordnungen zu erlassen oder auf andere Weise<br />
für die rechtliche Verpflichtung zur E<strong>in</strong>haltung des Anbauverbots<br />
zu sorgen. Das Anbauverbot soll be<strong>in</strong>halten,<br />
bei der Neuverpachtung, bei Verlängerung von<br />
Pachtverhältnissen und bei bestehenden Pachtverträgen<br />
sämtlicher landwirtschaftlicher Flächen der Pfarreistiftung,<br />
der Kirchengeme<strong>in</strong>den und der Landeskir-<br />
che die Pächter und Pächter<strong>in</strong>nen vertraglich zu verpflichten,<br />
ke<strong>in</strong> gentechnisch verändertes Saat- und<br />
Pflanzgut auf diese Flächen auszubr<strong>in</strong>gen.<br />
Begründung: Es kann und darf nicht se<strong>in</strong>, dass unsere<br />
Kirche ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutiges Ne<strong>in</strong> f<strong>in</strong>det, wenn <strong>in</strong> unserem<br />
E<strong>in</strong>flussbereich die Gefahr besteht, dass Gottes Schöpfung<br />
bedroht wird. (Beifall) Dieser Antrag soll unabhängig<br />
des Auftrages der Präsident<strong>in</strong> der angeforderten Stellungnahme<br />
zur Agro-Gentechnik an den Ausschuss für<br />
Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit gestellt werden, da<br />
der Antrag e<strong>in</strong>en ganz klaren und kircheneigenen Bereich<br />
betrifft, der auch viel e<strong>in</strong>facher zu bewerten und zu entscheiden<br />
ist als e<strong>in</strong>e Stellungnahme über das gesamte<br />
Thema, über das der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft<br />
und Öffentlichkeit, unabhängig von diesem Antrag, e<strong>in</strong><br />
Experten-Hear<strong>in</strong>g anregen möchte.<br />
Im aktuellen Musterpachtvertrag der <strong>Landeskirche</strong><br />
(Pfarrgutsverwaltung) wird e<strong>in</strong> Gentechnik-Verzicht bereits<br />
empfohlen. Aus den nachfolgend aufgeführten Gründen<br />
sollte das Ausbr<strong>in</strong>gen von gentechnisch verändertem<br />
Saat- und Pflanzgut auf kirchlichen Flächen jedoch e<strong>in</strong>deutig<br />
verboten werden.<br />
Viele bürgerliche Geme<strong>in</strong>den und Landkreise haben<br />
<strong>in</strong>zwischen für ihre landwirtschaftlichen Flächen e<strong>in</strong> Gentechnikanbauverbot<br />
ausgesprochen. Es ist für die Mehrzahl<br />
unserer Mitchristen nicht nachvollziehbar, dass sich<br />
die <strong>Landeskirche</strong>, der man die Bewahrung der Schöpfung<br />
zu Recht <strong>in</strong> Verantwortung stellt, bisher nicht zu e<strong>in</strong>em<br />
solchen Anbauverbot auf kirchlichen Flächen entscheiden<br />
konnte.<br />
Es geht hierbei ke<strong>in</strong>esfalls um die „Verteufelung“ e<strong>in</strong>er<br />
Technologie, sondern um e<strong>in</strong>e Risikoabschätzung nach<br />
dem Vorsorgepr<strong>in</strong>zip. Wir als Kirche s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />
e<strong>in</strong>en aktiven Beitrag zum Schutz und Erhalt der Schöpfung<br />
zu leisten, durch nachhaltiges Wirtschaften die Lebensgrundlagen<br />
für alle jetzt und zukünftig lebenden<br />
Menschen ebenso zu sichern wie die der Natur. Nach<br />
heutigem Kenntnisstand ist dies mit dem Anbau von gentechnisch<br />
verändertem Pflanz- und Saatgut nicht zu vere<strong>in</strong>baren.<br />
Erstens. Es ist ke<strong>in</strong>e Koexistenz von gentechnikfreien<br />
und gentechnikveränderten Kulturen auf unseren kle<strong>in</strong>gegliederten<br />
landwirtschaftlichen Flächen <strong>in</strong> Württemberg<br />
möglich: Auskreuzung des gentechnisch veränderten<br />
Erbmaterials auf gentechnikfreie Kulturpflanzen. Dies<br />
würde mittelfristig das Aus für die bei uns bisher noch<br />
weitgehend gentechnikfreie Landwirtschaft sowohl im<br />
konventionellen als auch im biologischen Anbau bedeuten.<br />
Somit wäre auch den Verbraucher<strong>in</strong>nen und Verbrauchern<br />
die Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten<br />
und gentechnikfreien Lebensmitteln genommen. Nach<br />
Umfragen will die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung<br />
ke<strong>in</strong>e gentechnisch veränderten Lebensmittel, und<br />
diese Zahlen s<strong>in</strong>d seit Jahren nahezu konstant.<br />
Zweitens. E<strong>in</strong>e Freisetzung von gentechnisch veränderten<br />
Organismen <strong>in</strong> die Umwelt ist nicht mehr rückholbar.<br />
Kontam<strong>in</strong>ierte Flächen s<strong>in</strong>d für lange Zeit für gentechnikfreien<br />
Anbau unbrauchbar. Dies bedeutet unter<br />
Umständen e<strong>in</strong>e Wertm<strong>in</strong>derung der Flächen.<br />
Drittens. Die ökologischen Auswirkungen s<strong>in</strong>d nicht<br />
vollständig abzusehen, z. B.: durch Auskreuzungen auf<br />
Wildkräuter ist die Artenvielfalt gefährdet, durch <strong>in</strong> Pflan-