14. Evangelische Landessynode - Evangelische Landeskirche in ...
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<strong>14.</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Landessynode</strong> 3. Sitzung 4. Juli 2008 77<br />
(Kirchenrat Rieth)<br />
nesischen Khartoum, <strong>in</strong> der Hauptstadt, tätig ist. Er hat<br />
mir ermutigend berichtet, was alles für e<strong>in</strong>en Christen dort<br />
an der Schule möglich ist, an der er unterrichtet, wie sie<br />
geduldet werden und wie sie doch die e<strong>in</strong>e oder andere<br />
Aktivität zusätzlich ausführen können, womit am Anfang<br />
ke<strong>in</strong>er gerechnet hätte. Es folgen nun e<strong>in</strong>ige ausgewählte<br />
Beispiele.<br />
Eritrea: 1998 ernannte der koptische Papst Shenouda<br />
III. Bischof Philippos zum ersten Patriarchen der Eritreisch-Orthodoxen<br />
Tewahedo-Kirche und entließ diese<br />
zugleich <strong>in</strong> die Autokephalie, <strong>in</strong> die Selbständigkeit, unter<br />
widerstrebender Anerkennung durch die Äthiopisch-Orthodoxe<br />
Tewahedo-Kirche. E<strong>in</strong>en Protest des gegenwärtigen<br />
Patriarchen gegen die fortgesetzte Verletzung der<br />
Religionsfreiheit und die Verfolgung der Christen beantwortete<br />
der eritreische Präsident Afeworki mit dem Verbot,<br />
dessen Ansprache anlässlich des orthodoxen Weihnachtsfestes<br />
über die Medien ausstrahlen zu lassen, wie<br />
das seit Gründung der selbständigen Kirche eigentlich<br />
seit dem Jahr 1998 üblich war.<br />
Nach der kirchenrechtlich umstrittenen Absetzung von<br />
Bischof Antoniyos wurde 2006 Bischof Dioskoros von der<br />
eritreischen Regierung zum Kirchenoberhaupt bestellt,<br />
doch bisher nicht allgeme<strong>in</strong> anerkannt, da e<strong>in</strong> Patriarch<br />
nur nach dem Ableben des vorigen ernannt werden kann.<br />
Der 79-jährige Abuna Antoniyos wurde am 27. Mai 2007<br />
verhaftet, wie amnesty <strong>in</strong>ternational <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er „urgent action“<br />
im Juni 2007 bekannt gab.<br />
M<strong>in</strong>derheiten wie die Zeugen Jehovas und mehr als 35<br />
Pf<strong>in</strong>gstkirchen blieben verboten. Ihre Gotteshäuser wurden<br />
geschlossen, religiöse Versammlungen untersagt.<br />
Lediglich die vier Hauptkonfessionen bzw. Religionen<br />
durften sich <strong>in</strong> Eritrea betätigen: die eritreisch-orthodoxe<br />
Kirche, die katholische Kirche, die evangelisch-lutherische<br />
Mekane-Yesus-Kirche sowie der Islam. Abweichende<br />
Gruppierungen <strong>in</strong>nerhalb dieser Konfessionen<br />
und Religionen wurden ebenso unterdrückt wie jene, die<br />
sich gegen die Herrschaftsansprüche der Regierung gegenüber<br />
den Kirchen wehrten. Das Oberhaupt der eritreisch-orthodoxen<br />
Kirche, Patriarch Antoniyos, der Kritik<br />
an der 2004 erfolgten Festnahme von drei orthodoxen<br />
Priestern und der gegen sie verhängten geheimen Haft<br />
geübt hatte, war Mitte 2005 von der Regierung se<strong>in</strong>es<br />
Amtes enthoben worden und bef<strong>in</strong>det sich seitdem <strong>in</strong><br />
Hausarrest.<br />
Zahlreiche Mitglieder verbotener Religionsgeme<strong>in</strong>schaften<br />
wurden im Berichtsjahr bei <strong>in</strong> Wohnungen stattf<strong>in</strong>denden<br />
Gottesdiensten, bei Hochzeitsfeiern oder wenn<br />
sie sich gegenüber anderen zu ihrem Glauben bekannt<br />
haben, festgenommen. Sie wurden auf Polizeiwachen, <strong>in</strong><br />
Sicherheitsgefängnisse oder <strong>in</strong> Lager der Armee gebracht.<br />
Dort sahen sie sich häufig Folterungen und Drohungen<br />
ausgesetzt, um von ihnen die Unterzeichnung<br />
e<strong>in</strong>er Erklärung zu erzw<strong>in</strong>gen, dass sie nicht mehr an religiösen<br />
Veranstaltungen teilnehmen würden. Die Gefangenen<br />
wurden ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne rechtliche<br />
Grundlage <strong>in</strong> Gewahrsam gehalten und weder formell<br />
angeklagt noch e<strong>in</strong>em Richter vorgeführt. Auch<br />
Wehrdienstleistende, die ihren Glauben praktizierten, wurden<br />
bestraft.<br />
Ungefähr 2 000 Angehörige kle<strong>in</strong>erer Pf<strong>in</strong>gstkirchen,<br />
unter ihnen etwa 20 Pastoren sowie Frauen und K<strong>in</strong>der,<br />
blieben im Berichtszeitraum unter harten Bed<strong>in</strong>gungen<br />
<strong>in</strong>haftiert. Im Laufe des Jahres wurden erneut m<strong>in</strong>destens<br />
237 Menschen festgenommen. Damit lag die Zahl der<br />
Verhaftungen unter der des Vorjahres, was möglicherweise<br />
auf die massive <strong>in</strong>ternationale Kritik an der religiösen<br />
Verfolgung <strong>in</strong> Eritrea zurückzuführen ist. Es hilft also<br />
etwas. Die meisten Gefangenen waren <strong>in</strong> abgelegenen<br />
Militärlagern, <strong>in</strong> Schiffsconta<strong>in</strong>ern oder unterirdischen<br />
Zellen e<strong>in</strong>gesperrt und durften ke<strong>in</strong>erlei Kontakt zu ihren<br />
Familien aufnehmen. Die Pastoren saßen mehrheitlich im<br />
Sicherheitsgefängnis Karchele <strong>in</strong> Asmara e<strong>in</strong>.<br />
Ägypten: Auch wenn man <strong>in</strong> Ägypten derzeit nicht von<br />
e<strong>in</strong>er gezielten Christenverfolgung sprechen kann, so<br />
werden dennoch Christen benachteiligt, Genehmigungsverfahren<br />
werden verschleppt oder gar nicht ausgesprochen.<br />
Lokale Überfälle auf Christen gibt es immer wieder.<br />
Die größte Diskrim<strong>in</strong>ierung ist natürlich, dass e<strong>in</strong> Moslem<br />
sich nicht dazu entscheiden darf, Christ zu werden. Für<br />
den Abfall vom muslimischen Glauben droht ihm nach der<br />
Scharia die Todesstrafe. Die ist zwar <strong>in</strong> Ägypten dafür<br />
nicht vorgesehen, aber diejenigen, die sie vollstrecken,<br />
werden vom Staat nicht verfolgt.<br />
Pakistan: Im Berichtsjahr fielen zahlreiche Menschen<br />
willkürlichen Inhaftierungen und dem „Verschw<strong>in</strong>denlassen“<br />
zum Opfer, unter ihnen terrorismusverdächtige Personen,<br />
Nationalisten aus den Prov<strong>in</strong>zen S<strong>in</strong>dh und Belutschistan<br />
sowie Journalisten. Die Verantwortlichen blieben<br />
meist straffrei. Außerdem g<strong>in</strong>gen, aufgrund der Blasphemiegesetze,<br />
die Behörden strafrechtlich gegen Angehörige<br />
religiöser M<strong>in</strong>derheiten vor.<br />
Ch<strong>in</strong>a: Li Shixiong, Sprecher des „Komitees zur Untersuchung<br />
der Verfolgung von Religionen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, schreibt<br />
<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Brief: „Seit Ch<strong>in</strong>as Wirtschaftsreform und Öffnungspolitik<br />
wurden m<strong>in</strong>destens 2,7 Millionen von 60<br />
Millionen Christen verhaftet (das ist jeder zweiundzwanzigste),<br />
440 000 wurden <strong>in</strong> Arbeitslager gesteckt und<br />
umerzogen; 750 bef<strong>in</strong>den sich auf e<strong>in</strong>er Suchliste; 200 000<br />
wurden gezwungen, ihre Häuser zu verlassen, und wurden<br />
obdachlos oder bef<strong>in</strong>den sich auf der Flucht; mehr<br />
als 10 000 starben durch die Verfolgung; mehr als 20 000<br />
s<strong>in</strong>d foltergeschädigt; ungefähr 130 000 stehen unter Beobachtung.“<br />
Türkei: Am 6. Oktober 2007 bestand seit genau zehn<br />
Jahren das offizielle Unterrichtsverbot für Aramäisch, die<br />
Sprache Jesu, für die syrisch-orthodoxen Klöster <strong>in</strong> der<br />
Türkischen Republik. Das bis heute bestehende Verbot ist<br />
e<strong>in</strong>e Menschenrechtsverletzung und widerspricht der offiziellen<br />
EU-Politik der türkischen Regierung. Aramäer,<br />
auch als Assyrische Christen bezeichnet, und der Gebrauch<br />
der aramäischen Sprache s<strong>in</strong>d dennoch nach<br />
unserer E<strong>in</strong>schätzung ke<strong>in</strong>e Bedrohung für die <strong>in</strong>nere Sicherheit<br />
der Türkischen Republik. Nur 0,02 % der heute<br />
<strong>in</strong> der türkischen Republik lebenden Staatsbürger s<strong>in</strong>d<br />
aramäischer Abstammung. Das ausgesprochene Verbot<br />
ist die anhaltende Diskrim<strong>in</strong>ierung e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>derheit.<br />
Nach zehn Jahren offiziellen Verbotes besteht heute<br />
e<strong>in</strong>e stillschweigende Duldung der Unterweisung <strong>in</strong> der<br />
aramäischen Sprache, wo und wenn sie denn stattf<strong>in</strong>det.<br />
Kenner der Situation der aramäischen Christen, vor<br />
allem <strong>in</strong> der Prov<strong>in</strong>z Tur Abd<strong>in</strong>, berichten von vielen Erleichterungen<br />
ihrer Situation. Flüchtl<strong>in</strong>ge und Vertriebene<br />
aus Westeuropa konnten und können <strong>in</strong> ihre Dörfer zurückgehen.<br />
Der Unterricht <strong>in</strong> aramäischer Sprache wird