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14. Evangelische Landessynode - Evangelische Landeskirche in ...

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<strong>14.</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Landessynode</strong> 3. Sitzung 4. Juli 2008 77<br />

(Kirchenrat Rieth)<br />

nesischen Khartoum, <strong>in</strong> der Hauptstadt, tätig ist. Er hat<br />

mir ermutigend berichtet, was alles für e<strong>in</strong>en Christen dort<br />

an der Schule möglich ist, an der er unterrichtet, wie sie<br />

geduldet werden und wie sie doch die e<strong>in</strong>e oder andere<br />

Aktivität zusätzlich ausführen können, womit am Anfang<br />

ke<strong>in</strong>er gerechnet hätte. Es folgen nun e<strong>in</strong>ige ausgewählte<br />

Beispiele.<br />

Eritrea: 1998 ernannte der koptische Papst Shenouda<br />

III. Bischof Philippos zum ersten Patriarchen der Eritreisch-Orthodoxen<br />

Tewahedo-Kirche und entließ diese<br />

zugleich <strong>in</strong> die Autokephalie, <strong>in</strong> die Selbständigkeit, unter<br />

widerstrebender Anerkennung durch die Äthiopisch-Orthodoxe<br />

Tewahedo-Kirche. E<strong>in</strong>en Protest des gegenwärtigen<br />

Patriarchen gegen die fortgesetzte Verletzung der<br />

Religionsfreiheit und die Verfolgung der Christen beantwortete<br />

der eritreische Präsident Afeworki mit dem Verbot,<br />

dessen Ansprache anlässlich des orthodoxen Weihnachtsfestes<br />

über die Medien ausstrahlen zu lassen, wie<br />

das seit Gründung der selbständigen Kirche eigentlich<br />

seit dem Jahr 1998 üblich war.<br />

Nach der kirchenrechtlich umstrittenen Absetzung von<br />

Bischof Antoniyos wurde 2006 Bischof Dioskoros von der<br />

eritreischen Regierung zum Kirchenoberhaupt bestellt,<br />

doch bisher nicht allgeme<strong>in</strong> anerkannt, da e<strong>in</strong> Patriarch<br />

nur nach dem Ableben des vorigen ernannt werden kann.<br />

Der 79-jährige Abuna Antoniyos wurde am 27. Mai 2007<br />

verhaftet, wie amnesty <strong>in</strong>ternational <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er „urgent action“<br />

im Juni 2007 bekannt gab.<br />

M<strong>in</strong>derheiten wie die Zeugen Jehovas und mehr als 35<br />

Pf<strong>in</strong>gstkirchen blieben verboten. Ihre Gotteshäuser wurden<br />

geschlossen, religiöse Versammlungen untersagt.<br />

Lediglich die vier Hauptkonfessionen bzw. Religionen<br />

durften sich <strong>in</strong> Eritrea betätigen: die eritreisch-orthodoxe<br />

Kirche, die katholische Kirche, die evangelisch-lutherische<br />

Mekane-Yesus-Kirche sowie der Islam. Abweichende<br />

Gruppierungen <strong>in</strong>nerhalb dieser Konfessionen<br />

und Religionen wurden ebenso unterdrückt wie jene, die<br />

sich gegen die Herrschaftsansprüche der Regierung gegenüber<br />

den Kirchen wehrten. Das Oberhaupt der eritreisch-orthodoxen<br />

Kirche, Patriarch Antoniyos, der Kritik<br />

an der 2004 erfolgten Festnahme von drei orthodoxen<br />

Priestern und der gegen sie verhängten geheimen Haft<br />

geübt hatte, war Mitte 2005 von der Regierung se<strong>in</strong>es<br />

Amtes enthoben worden und bef<strong>in</strong>det sich seitdem <strong>in</strong><br />

Hausarrest.<br />

Zahlreiche Mitglieder verbotener Religionsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

wurden im Berichtsjahr bei <strong>in</strong> Wohnungen stattf<strong>in</strong>denden<br />

Gottesdiensten, bei Hochzeitsfeiern oder wenn<br />

sie sich gegenüber anderen zu ihrem Glauben bekannt<br />

haben, festgenommen. Sie wurden auf Polizeiwachen, <strong>in</strong><br />

Sicherheitsgefängnisse oder <strong>in</strong> Lager der Armee gebracht.<br />

Dort sahen sie sich häufig Folterungen und Drohungen<br />

ausgesetzt, um von ihnen die Unterzeichnung<br />

e<strong>in</strong>er Erklärung zu erzw<strong>in</strong>gen, dass sie nicht mehr an religiösen<br />

Veranstaltungen teilnehmen würden. Die Gefangenen<br />

wurden ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne rechtliche<br />

Grundlage <strong>in</strong> Gewahrsam gehalten und weder formell<br />

angeklagt noch e<strong>in</strong>em Richter vorgeführt. Auch<br />

Wehrdienstleistende, die ihren Glauben praktizierten, wurden<br />

bestraft.<br />

Ungefähr 2 000 Angehörige kle<strong>in</strong>erer Pf<strong>in</strong>gstkirchen,<br />

unter ihnen etwa 20 Pastoren sowie Frauen und K<strong>in</strong>der,<br />

blieben im Berichtszeitraum unter harten Bed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>in</strong>haftiert. Im Laufe des Jahres wurden erneut m<strong>in</strong>destens<br />

237 Menschen festgenommen. Damit lag die Zahl der<br />

Verhaftungen unter der des Vorjahres, was möglicherweise<br />

auf die massive <strong>in</strong>ternationale Kritik an der religiösen<br />

Verfolgung <strong>in</strong> Eritrea zurückzuführen ist. Es hilft also<br />

etwas. Die meisten Gefangenen waren <strong>in</strong> abgelegenen<br />

Militärlagern, <strong>in</strong> Schiffsconta<strong>in</strong>ern oder unterirdischen<br />

Zellen e<strong>in</strong>gesperrt und durften ke<strong>in</strong>erlei Kontakt zu ihren<br />

Familien aufnehmen. Die Pastoren saßen mehrheitlich im<br />

Sicherheitsgefängnis Karchele <strong>in</strong> Asmara e<strong>in</strong>.<br />

Ägypten: Auch wenn man <strong>in</strong> Ägypten derzeit nicht von<br />

e<strong>in</strong>er gezielten Christenverfolgung sprechen kann, so<br />

werden dennoch Christen benachteiligt, Genehmigungsverfahren<br />

werden verschleppt oder gar nicht ausgesprochen.<br />

Lokale Überfälle auf Christen gibt es immer wieder.<br />

Die größte Diskrim<strong>in</strong>ierung ist natürlich, dass e<strong>in</strong> Moslem<br />

sich nicht dazu entscheiden darf, Christ zu werden. Für<br />

den Abfall vom muslimischen Glauben droht ihm nach der<br />

Scharia die Todesstrafe. Die ist zwar <strong>in</strong> Ägypten dafür<br />

nicht vorgesehen, aber diejenigen, die sie vollstrecken,<br />

werden vom Staat nicht verfolgt.<br />

Pakistan: Im Berichtsjahr fielen zahlreiche Menschen<br />

willkürlichen Inhaftierungen und dem „Verschw<strong>in</strong>denlassen“<br />

zum Opfer, unter ihnen terrorismusverdächtige Personen,<br />

Nationalisten aus den Prov<strong>in</strong>zen S<strong>in</strong>dh und Belutschistan<br />

sowie Journalisten. Die Verantwortlichen blieben<br />

meist straffrei. Außerdem g<strong>in</strong>gen, aufgrund der Blasphemiegesetze,<br />

die Behörden strafrechtlich gegen Angehörige<br />

religiöser M<strong>in</strong>derheiten vor.<br />

Ch<strong>in</strong>a: Li Shixiong, Sprecher des „Komitees zur Untersuchung<br />

der Verfolgung von Religionen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, schreibt<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Brief: „Seit Ch<strong>in</strong>as Wirtschaftsreform und Öffnungspolitik<br />

wurden m<strong>in</strong>destens 2,7 Millionen von 60<br />

Millionen Christen verhaftet (das ist jeder zweiundzwanzigste),<br />

440 000 wurden <strong>in</strong> Arbeitslager gesteckt und<br />

umerzogen; 750 bef<strong>in</strong>den sich auf e<strong>in</strong>er Suchliste; 200 000<br />

wurden gezwungen, ihre Häuser zu verlassen, und wurden<br />

obdachlos oder bef<strong>in</strong>den sich auf der Flucht; mehr<br />

als 10 000 starben durch die Verfolgung; mehr als 20 000<br />

s<strong>in</strong>d foltergeschädigt; ungefähr 130 000 stehen unter Beobachtung.“<br />

Türkei: Am 6. Oktober 2007 bestand seit genau zehn<br />

Jahren das offizielle Unterrichtsverbot für Aramäisch, die<br />

Sprache Jesu, für die syrisch-orthodoxen Klöster <strong>in</strong> der<br />

Türkischen Republik. Das bis heute bestehende Verbot ist<br />

e<strong>in</strong>e Menschenrechtsverletzung und widerspricht der offiziellen<br />

EU-Politik der türkischen Regierung. Aramäer,<br />

auch als Assyrische Christen bezeichnet, und der Gebrauch<br />

der aramäischen Sprache s<strong>in</strong>d dennoch nach<br />

unserer E<strong>in</strong>schätzung ke<strong>in</strong>e Bedrohung für die <strong>in</strong>nere Sicherheit<br />

der Türkischen Republik. Nur 0,02 % der heute<br />

<strong>in</strong> der türkischen Republik lebenden Staatsbürger s<strong>in</strong>d<br />

aramäischer Abstammung. Das ausgesprochene Verbot<br />

ist die anhaltende Diskrim<strong>in</strong>ierung e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>derheit.<br />

Nach zehn Jahren offiziellen Verbotes besteht heute<br />

e<strong>in</strong>e stillschweigende Duldung der Unterweisung <strong>in</strong> der<br />

aramäischen Sprache, wo und wenn sie denn stattf<strong>in</strong>det.<br />

Kenner der Situation der aramäischen Christen, vor<br />

allem <strong>in</strong> der Prov<strong>in</strong>z Tur Abd<strong>in</strong>, berichten von vielen Erleichterungen<br />

ihrer Situation. Flüchtl<strong>in</strong>ge und Vertriebene<br />

aus Westeuropa konnten und können <strong>in</strong> ihre Dörfer zurückgehen.<br />

Der Unterricht <strong>in</strong> aramäischer Sprache wird

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