14. Evangelische Landessynode - Evangelische Landeskirche in ...
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(Schneider, Inge)<br />
<strong>14.</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Landessynode</strong> 3. Sitzung 4. Juli 2008 141<br />
Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat den Oberkirchenrat darum<br />
gebeten, künftig zusammen mit der Mittelfristplanung<br />
auch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Begründung für die jeweilige Prioritätensetzung<br />
im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er strategischen Zielplanung<br />
anzufügen. (Beifall)<br />
Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat sich auch ausführlich mit der<br />
Situation der Kirchengeme<strong>in</strong>den befasst. Über 97 % –<br />
Herr Dr. Kastrup hat es bereits gesagt – der Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />
haben <strong>in</strong>zwischen den freiwilligen Geme<strong>in</strong>debeitrag<br />
e<strong>in</strong>geführt und damit erstaunlicherweise die E<strong>in</strong>nahmen<br />
gegenüber dem früheren Ortskirchgeld mehr als<br />
verdoppelt. Dies ist erfreulich. Trotzdem bleibt die f<strong>in</strong>anzielle<br />
Situation vieler Kirchengeme<strong>in</strong>den aufgrund der<br />
hohen Fixkosten im Personal- und Immobilienbereich<br />
eher angespannt. Vielerorts können die Lohn- und Energiepreissteigerungen<br />
im laufenden Haushalt kaum oder<br />
nicht mehr aufgefangen werden. Daher ist der F<strong>in</strong>anzausschuss<br />
damit e<strong>in</strong>verstanden, dass der Verteilbetrag im<br />
Nachtragshaushalt angehoben wird. Auch nächstes Jahr<br />
soll der Verteilbetrag pauschal erhöht werden, sodass die<br />
Kirchengeme<strong>in</strong>den 2009 <strong>in</strong>sgesamt über 8 % mehr Kirchensteuermittel<br />
zur Verfügung haben werden als 2007.<br />
Diese pauschale Erhöhung soll den Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />
nicht nur helfen, die erhöhten Personal- und Energieausgaben<br />
zu decken, sondern ihnen auch ermöglichen, mehr<br />
Mittel der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen.<br />
Auch 2010, 2011 und 2012 soll der Verteilbetrag um<br />
jeweils weitere 2 % erhöht werden. E<strong>in</strong>e darüber h<strong>in</strong>ausgehende<br />
pauschale Anhebung der Verteilbeträge sieht<br />
der F<strong>in</strong>anzausschuss als nicht s<strong>in</strong>nvoll an, weil bereits<br />
absehbar ist, dass ab 2012 die erhöhten Verteilbeträge<br />
nur noch mithilfe e<strong>in</strong>es Griffs <strong>in</strong> die geme<strong>in</strong>same Ausgleichsrücklage<br />
der Kirchengeme<strong>in</strong>den ausgezahlt werden<br />
können. Wenn wir diese jetzt <strong>in</strong>sgesamt mehr anheben<br />
würden, müsste man sie nachher wieder zurückfahren.<br />
Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er langfristigen, nachhaltigen Haushaltsgestaltung<br />
sollen die verbleibenden Mehre<strong>in</strong>nahmen für<br />
folgende Maßnahmen e<strong>in</strong>gesetzt werden:<br />
Erstens. Weiterh<strong>in</strong> werden jedes Jahr der Versorgungsstiftung<br />
der Kirchengeme<strong>in</strong>den 5 Mio. � zugeführt. Dies<br />
ist notwendig, da bis jetzt erst e<strong>in</strong> Bestand von 130 Mio. �<br />
erreicht ist, die Zielgröße aber bei über 400 Mio. � liegt.<br />
Der F<strong>in</strong>anzdezernent könnte sich e<strong>in</strong>e schnellere Erhöhung<br />
vorstellen, doch der F<strong>in</strong>anzausschuss hat angeregt,<br />
vorerst e<strong>in</strong>en Schwerpunkt im Bereich Immobilien zu setzen.<br />
Zweitens. Für die nächsten vier Jahre wird die Zuführung<br />
zum Ausgleichsstock von 5 % auf 6 % angehoben.<br />
Außerdem werden ihm jährlich 2 Mio. � zur Energiesanierung<br />
zur Verfügung gestellt. Dadurch soll mittelfristig die<br />
Restrukturierung des Immobilienbestandes <strong>in</strong> den Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />
erleichtert werden.<br />
Drittens. Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat den Oberkirchenrat<br />
gebeten, von den verbleibenden Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />
15 Mio. � für die Pfarrhaussanierung e<strong>in</strong>zusetzen. Bereits<br />
die letzte Synode hat mehrfach nachhaltig wirksame<br />
Maßnahmen im Bereich der Pfarrhäuser gefordert. Diese<br />
s<strong>in</strong>d zum Teil sowohl <strong>in</strong> baulicher wie auch <strong>in</strong> energetischer<br />
H<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em wirklich schlechten Zustand.<br />
Angesichts rasant steigender Energiepreise und der sich<br />
wandelnden gesetzlichen Vorschriften besteht hier dr<strong>in</strong>gender<br />
Handlungsbedarf. Es besteht sonst die Gefahr,<br />
dass die Energiekosten für manche Pfarrfamilien kaum<br />
mehr bezahlbar s<strong>in</strong>d und der Zustand des Pfarrhauses zu<br />
e<strong>in</strong>em H<strong>in</strong>derungsgrund für die Besetzung e<strong>in</strong>er Pfarrstelle<br />
wird. Der F<strong>in</strong>anzausschuss schlägt daher vor, von den<br />
Mehre<strong>in</strong>nahmen im Jahr 2008 10 Mio. � den Kirchenbezirken<br />
zweckbestimmt zur Pfarrhaussanierung zu Verfügung<br />
zu stellen. Diese Gelder sollen an solche Geme<strong>in</strong>den<br />
weitergegeben werden, deren Pfarrhäuser e<strong>in</strong>en besonderen<br />
Sanierungsbedarf aufweisen. Mit diesen Geldern<br />
kann der Eigenmittelanteil der Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />
verstärkt werden, was ihnen dann die Möglichkeit eröffnet,<br />
sowohl auf den Ausgleichsstock wie auch auf öffentliche<br />
Fördergelder zuzugreifen. Weitere 5 Mio. � sollen<br />
unmittelbar <strong>in</strong> den Ausgleichsstock fließen und auch dort<br />
für die Förderung von Maßnahmen <strong>in</strong> den Pfarrhäusern<br />
zusätzlich bereitstehen. Parallel dazu – das ist uns als<br />
F<strong>in</strong>anzausschuss wirklich wichtig – sollen die Bemühungen<br />
verstärkt werden, die Wärmeschutzregelungen<br />
des Landes auch <strong>in</strong> staatlichen Pfarrhäusern umzusetzen.<br />
(Beifall)<br />
Viertens. Außerdem hat der F<strong>in</strong>anzausschuss den<br />
Oberkirchenrat darum gebeten, aus den weiteren Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />
bis spätestens Ende 2009 – wir wissen nicht,<br />
ob 2008 so viel mehr e<strong>in</strong>geht, dass es auch dieses noch<br />
erreicht, aber mit Sicherheit werden wir 2009 so viel<br />
Mehre<strong>in</strong>nahmen gegenüber der ursprünglichen Planung<br />
haben, dass es dann reicht – 10 Mio. � zum Aufbau von<br />
Substanzerhaltungsrücklagen <strong>in</strong> den Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />
zur Verfügung zu stellen. Diese sollen entsprechend den<br />
Verteilgrundsätzen auf die Kirchenbezirke verteilt und<br />
zum Aufbau von Substanzerhaltungsrücklagen <strong>in</strong> besonders<br />
bedürftigen Kirchengeme<strong>in</strong>den verwendet werden.<br />
Der F<strong>in</strong>anzausschuss nimmt damit das Anliegen des Antrags<br />
Nr. 09/08 auf, <strong>in</strong> dem gefordert wurde, im Jahr 2009<br />
e<strong>in</strong>en Betrag von 2 100 100 � für diesen Zweck zur Verfügung<br />
zu stellen. Angesichts der bei uns e<strong>in</strong>treffenden<br />
Meldungen über den F<strong>in</strong>anzbedarf <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den<br />
haben wir diese Summe allerd<strong>in</strong>gs etwas erhöht, aber wir<br />
gehen davon aus, dass wir damit im S<strong>in</strong>ne der Antragsteller<br />
und der Kirchengeme<strong>in</strong>den gehandelt haben. (Beifall)<br />
Fünftens. Voraussetzung – das hat Herr Dr. Kastrup<br />
auch schon gesagt – für die Inanspruchnahme der Mittel<br />
aus dem Ausgleichsstock wie auch aus der Sonderzuweisung<br />
s<strong>in</strong>d schlüssige Immobilienkonzepte nach den Vorgaben<br />
des Oberkirchenrates bzw. des Ausgleichsstocks.<br />
Sechstens. Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat sich grundsätzlich<br />
bereit erklärt, e<strong>in</strong>en Betrag von <strong>in</strong>sgesamt 7,5 Mio. �,<br />
auf fünf Jahre verteilt, zur Sicherung und Förderung von<br />
K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen zur Verfügung zu stellen. In<br />
welcher Weise dies geschieht und aus welchem Anteil am<br />
Aufkommen der e<strong>in</strong>heitlichen Kirchensteuer die Bereitstellung<br />
erfolgt, ist abhängig vom Konzept. Der F<strong>in</strong>anzausschuss<br />
könnte sich auch vorstellen, dass e<strong>in</strong> Teil dieser<br />
F<strong>in</strong>anzierung aus den Mitteln erfolgen kann, die den<br />
Kirchengeme<strong>in</strong>den aus den Kirchensteuermehre<strong>in</strong>nahmen<br />
für nach außen gerichtete Maßnahmen zur Verfügung<br />
stehen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass diese<br />
Umstellungsförderung zeitlich begrenzt ist und neue Daueraufgaben<br />
auch <strong>in</strong> den Kirchengeme<strong>in</strong>den nur übernommen<br />
werden können, wenn dafür an anderer Stelle Kosten<br />
e<strong>in</strong>gespart werden oder sie durch zusätzliche E<strong>in</strong>nahmen<br />
gedeckt werden.<br />
Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 20. Juni<br />
folgenden e<strong>in</strong>stimmigen Beschluss gefasst: „Der F<strong>in</strong>anz-