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14. Evangelische Landessynode - Evangelische Landeskirche in ...

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(Schneider, Inge)<br />

<strong>14.</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Landessynode</strong> 3. Sitzung 4. Juli 2008 141<br />

Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat den Oberkirchenrat darum<br />

gebeten, künftig zusammen mit der Mittelfristplanung<br />

auch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Begründung für die jeweilige Prioritätensetzung<br />

im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er strategischen Zielplanung<br />

anzufügen. (Beifall)<br />

Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat sich auch ausführlich mit der<br />

Situation der Kirchengeme<strong>in</strong>den befasst. Über 97 % –<br />

Herr Dr. Kastrup hat es bereits gesagt – der Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />

haben <strong>in</strong>zwischen den freiwilligen Geme<strong>in</strong>debeitrag<br />

e<strong>in</strong>geführt und damit erstaunlicherweise die E<strong>in</strong>nahmen<br />

gegenüber dem früheren Ortskirchgeld mehr als<br />

verdoppelt. Dies ist erfreulich. Trotzdem bleibt die f<strong>in</strong>anzielle<br />

Situation vieler Kirchengeme<strong>in</strong>den aufgrund der<br />

hohen Fixkosten im Personal- und Immobilienbereich<br />

eher angespannt. Vielerorts können die Lohn- und Energiepreissteigerungen<br />

im laufenden Haushalt kaum oder<br />

nicht mehr aufgefangen werden. Daher ist der F<strong>in</strong>anzausschuss<br />

damit e<strong>in</strong>verstanden, dass der Verteilbetrag im<br />

Nachtragshaushalt angehoben wird. Auch nächstes Jahr<br />

soll der Verteilbetrag pauschal erhöht werden, sodass die<br />

Kirchengeme<strong>in</strong>den 2009 <strong>in</strong>sgesamt über 8 % mehr Kirchensteuermittel<br />

zur Verfügung haben werden als 2007.<br />

Diese pauschale Erhöhung soll den Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />

nicht nur helfen, die erhöhten Personal- und Energieausgaben<br />

zu decken, sondern ihnen auch ermöglichen, mehr<br />

Mittel der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen.<br />

Auch 2010, 2011 und 2012 soll der Verteilbetrag um<br />

jeweils weitere 2 % erhöht werden. E<strong>in</strong>e darüber h<strong>in</strong>ausgehende<br />

pauschale Anhebung der Verteilbeträge sieht<br />

der F<strong>in</strong>anzausschuss als nicht s<strong>in</strong>nvoll an, weil bereits<br />

absehbar ist, dass ab 2012 die erhöhten Verteilbeträge<br />

nur noch mithilfe e<strong>in</strong>es Griffs <strong>in</strong> die geme<strong>in</strong>same Ausgleichsrücklage<br />

der Kirchengeme<strong>in</strong>den ausgezahlt werden<br />

können. Wenn wir diese jetzt <strong>in</strong>sgesamt mehr anheben<br />

würden, müsste man sie nachher wieder zurückfahren.<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er langfristigen, nachhaltigen Haushaltsgestaltung<br />

sollen die verbleibenden Mehre<strong>in</strong>nahmen für<br />

folgende Maßnahmen e<strong>in</strong>gesetzt werden:<br />

Erstens. Weiterh<strong>in</strong> werden jedes Jahr der Versorgungsstiftung<br />

der Kirchengeme<strong>in</strong>den 5 Mio. � zugeführt. Dies<br />

ist notwendig, da bis jetzt erst e<strong>in</strong> Bestand von 130 Mio. �<br />

erreicht ist, die Zielgröße aber bei über 400 Mio. � liegt.<br />

Der F<strong>in</strong>anzdezernent könnte sich e<strong>in</strong>e schnellere Erhöhung<br />

vorstellen, doch der F<strong>in</strong>anzausschuss hat angeregt,<br />

vorerst e<strong>in</strong>en Schwerpunkt im Bereich Immobilien zu setzen.<br />

Zweitens. Für die nächsten vier Jahre wird die Zuführung<br />

zum Ausgleichsstock von 5 % auf 6 % angehoben.<br />

Außerdem werden ihm jährlich 2 Mio. � zur Energiesanierung<br />

zur Verfügung gestellt. Dadurch soll mittelfristig die<br />

Restrukturierung des Immobilienbestandes <strong>in</strong> den Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />

erleichtert werden.<br />

Drittens. Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat den Oberkirchenrat<br />

gebeten, von den verbleibenden Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />

15 Mio. � für die Pfarrhaussanierung e<strong>in</strong>zusetzen. Bereits<br />

die letzte Synode hat mehrfach nachhaltig wirksame<br />

Maßnahmen im Bereich der Pfarrhäuser gefordert. Diese<br />

s<strong>in</strong>d zum Teil sowohl <strong>in</strong> baulicher wie auch <strong>in</strong> energetischer<br />

H<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em wirklich schlechten Zustand.<br />

Angesichts rasant steigender Energiepreise und der sich<br />

wandelnden gesetzlichen Vorschriften besteht hier dr<strong>in</strong>gender<br />

Handlungsbedarf. Es besteht sonst die Gefahr,<br />

dass die Energiekosten für manche Pfarrfamilien kaum<br />

mehr bezahlbar s<strong>in</strong>d und der Zustand des Pfarrhauses zu<br />

e<strong>in</strong>em H<strong>in</strong>derungsgrund für die Besetzung e<strong>in</strong>er Pfarrstelle<br />

wird. Der F<strong>in</strong>anzausschuss schlägt daher vor, von den<br />

Mehre<strong>in</strong>nahmen im Jahr 2008 10 Mio. � den Kirchenbezirken<br />

zweckbestimmt zur Pfarrhaussanierung zu Verfügung<br />

zu stellen. Diese Gelder sollen an solche Geme<strong>in</strong>den<br />

weitergegeben werden, deren Pfarrhäuser e<strong>in</strong>en besonderen<br />

Sanierungsbedarf aufweisen. Mit diesen Geldern<br />

kann der Eigenmittelanteil der Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />

verstärkt werden, was ihnen dann die Möglichkeit eröffnet,<br />

sowohl auf den Ausgleichsstock wie auch auf öffentliche<br />

Fördergelder zuzugreifen. Weitere 5 Mio. � sollen<br />

unmittelbar <strong>in</strong> den Ausgleichsstock fließen und auch dort<br />

für die Förderung von Maßnahmen <strong>in</strong> den Pfarrhäusern<br />

zusätzlich bereitstehen. Parallel dazu – das ist uns als<br />

F<strong>in</strong>anzausschuss wirklich wichtig – sollen die Bemühungen<br />

verstärkt werden, die Wärmeschutzregelungen<br />

des Landes auch <strong>in</strong> staatlichen Pfarrhäusern umzusetzen.<br />

(Beifall)<br />

Viertens. Außerdem hat der F<strong>in</strong>anzausschuss den<br />

Oberkirchenrat darum gebeten, aus den weiteren Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />

bis spätestens Ende 2009 – wir wissen nicht,<br />

ob 2008 so viel mehr e<strong>in</strong>geht, dass es auch dieses noch<br />

erreicht, aber mit Sicherheit werden wir 2009 so viel<br />

Mehre<strong>in</strong>nahmen gegenüber der ursprünglichen Planung<br />

haben, dass es dann reicht – 10 Mio. � zum Aufbau von<br />

Substanzerhaltungsrücklagen <strong>in</strong> den Kirchengeme<strong>in</strong>den<br />

zur Verfügung zu stellen. Diese sollen entsprechend den<br />

Verteilgrundsätzen auf die Kirchenbezirke verteilt und<br />

zum Aufbau von Substanzerhaltungsrücklagen <strong>in</strong> besonders<br />

bedürftigen Kirchengeme<strong>in</strong>den verwendet werden.<br />

Der F<strong>in</strong>anzausschuss nimmt damit das Anliegen des Antrags<br />

Nr. 09/08 auf, <strong>in</strong> dem gefordert wurde, im Jahr 2009<br />

e<strong>in</strong>en Betrag von 2 100 100 � für diesen Zweck zur Verfügung<br />

zu stellen. Angesichts der bei uns e<strong>in</strong>treffenden<br />

Meldungen über den F<strong>in</strong>anzbedarf <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den<br />

haben wir diese Summe allerd<strong>in</strong>gs etwas erhöht, aber wir<br />

gehen davon aus, dass wir damit im S<strong>in</strong>ne der Antragsteller<br />

und der Kirchengeme<strong>in</strong>den gehandelt haben. (Beifall)<br />

Fünftens. Voraussetzung – das hat Herr Dr. Kastrup<br />

auch schon gesagt – für die Inanspruchnahme der Mittel<br />

aus dem Ausgleichsstock wie auch aus der Sonderzuweisung<br />

s<strong>in</strong>d schlüssige Immobilienkonzepte nach den Vorgaben<br />

des Oberkirchenrates bzw. des Ausgleichsstocks.<br />

Sechstens. Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat sich grundsätzlich<br />

bereit erklärt, e<strong>in</strong>en Betrag von <strong>in</strong>sgesamt 7,5 Mio. �,<br />

auf fünf Jahre verteilt, zur Sicherung und Förderung von<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen zur Verfügung zu stellen. In<br />

welcher Weise dies geschieht und aus welchem Anteil am<br />

Aufkommen der e<strong>in</strong>heitlichen Kirchensteuer die Bereitstellung<br />

erfolgt, ist abhängig vom Konzept. Der F<strong>in</strong>anzausschuss<br />

könnte sich auch vorstellen, dass e<strong>in</strong> Teil dieser<br />

F<strong>in</strong>anzierung aus den Mitteln erfolgen kann, die den<br />

Kirchengeme<strong>in</strong>den aus den Kirchensteuermehre<strong>in</strong>nahmen<br />

für nach außen gerichtete Maßnahmen zur Verfügung<br />

stehen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass diese<br />

Umstellungsförderung zeitlich begrenzt ist und neue Daueraufgaben<br />

auch <strong>in</strong> den Kirchengeme<strong>in</strong>den nur übernommen<br />

werden können, wenn dafür an anderer Stelle Kosten<br />

e<strong>in</strong>gespart werden oder sie durch zusätzliche E<strong>in</strong>nahmen<br />

gedeckt werden.<br />

Der F<strong>in</strong>anzausschuss hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 20. Juni<br />

folgenden e<strong>in</strong>stimmigen Beschluss gefasst: „Der F<strong>in</strong>anz-

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