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14. Evangelische Landessynode - Evangelische Landeskirche in ...

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(Bauer, Ruth)<br />

<strong>14.</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Landessynode</strong> 3. Sitzung 4. Juli 2008 99<br />

zen gentechnisch e<strong>in</strong>gebaute Gifte werden nicht nur<br />

Schad<strong>in</strong>sekten, sondern auch andere Tiere über die Nahrungskette<br />

geschädigt.<br />

Viertens. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen<br />

und Tiere s<strong>in</strong>d nicht h<strong>in</strong>reichend untersucht. Die<br />

wenigen Untersuchungen deuten unter anderem auf e<strong>in</strong>e<br />

Verr<strong>in</strong>gerung der Fortpflanzungsfähigkeit h<strong>in</strong>. Es besteht<br />

u. a. e<strong>in</strong> höheres Allergierisiko durch veränderte Eiweiße<br />

und die Gefahr, dass Antibiotika unwirksam werden,<br />

durch E<strong>in</strong>bau von Antibiotikaresistenzen als Markergene.<br />

Die Versprechungen der Gentechnik-Industrie haben<br />

sich bisher nicht bestätigt:<br />

Erstens. Höhere Erträge und somit das immer wieder<br />

gerne angebrachte Argument, den Welthunger mithilfe<br />

der Gentechnik bekämpfen zu können, hat sich bisher<br />

nicht bestätigt. Bisherige Untersuchungen zeigen: mittelfristig<br />

s<strong>in</strong>ken die Erträge, die Qualität der Lebensmittel,<br />

ihrer Inhaltsstoffe, wird schlechter. So hat unlängst der<br />

Bericht des Weltagrarrates vom April 2008 deutlich gemacht,<br />

dass die Agrogentechnik ke<strong>in</strong> probates Mittel zur<br />

Welthungerbekämpfung darstellt. Als High-Tech-Agrarstrategie<br />

der Industrieländer ist sie nicht geeignet, <strong>in</strong> den<br />

kle<strong>in</strong>bäuerlichen Strukturen der Dritten Welt e<strong>in</strong>gesetzt zu<br />

werden. Stattdessen werden standortangepasste, verbesserte<br />

Technologien, welche sich an den breiten Erfahrungsschatz<br />

dortiger Anbautechniken orientieren, empfohlen.<br />

Zweitens. Auch die Hoffnung auf ökologische Vorteile<br />

durch deutlich ger<strong>in</strong>geren Spritzmittele<strong>in</strong>satz bei gentechnisch<br />

veränderten Pflanzen haben sich nicht erfüllt:<br />

Nach bisherigen Erfahrungen <strong>in</strong> den USA, Kanada und<br />

Indien werden mittelfristig mehr und stärkere Pflanzenschutzmittel<br />

benötigt, da die Schädl<strong>in</strong>ge und Unkräuter<br />

Resistenzen ausgebildet haben.<br />

Drittens. Ökonomische Vorteile für die Landwirte durch<br />

höhere Gew<strong>in</strong>ne haben sich auch nicht e<strong>in</strong>gestellt: Die<br />

Landwirte begeben sich <strong>in</strong> große Abhängigkeit gegenüber<br />

den Gentechnikkonzernen über Patente, Verträge, Verpflichtung<br />

zum Kauf von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln.<br />

Es gibt zurzeit ke<strong>in</strong>en Grund für den E<strong>in</strong>satz von Agro-<br />

Gentechnik, jedoch ganz klare Gründe, sich gegen den<br />

E<strong>in</strong>satz von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut<br />

<strong>in</strong> der Landwirtschaft auszusprechen.<br />

Präsident<strong>in</strong> Hausd<strong>in</strong>g, Dr. Christel: Vielen Dank, Synodale<br />

Bauer. Hier ist die Verweisung <strong>in</strong> den Ausschuss für<br />

Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit vorgesehen. Ich<br />

bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Damit ist das<br />

vollzogen.<br />

Antrag Nr. 22/08: Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes.<br />

Erstunterzeichner ist der Synodale Allmend<strong>in</strong>ger.<br />

Allmend<strong>in</strong>ger, Mart<strong>in</strong>: Frau Präsident<strong>in</strong>, liebe Mitsynodale!<br />

Ich br<strong>in</strong>ge den Antrag Nr. 22/08 e<strong>in</strong>:<br />

Die <strong>Landessynode</strong> möge beschließen:<br />

Der Oberkirchenrat wird gebeten, e<strong>in</strong>en Entwurf des<br />

Pfarrstellenbesetzungsgesetzes mit folgenden Änderungen<br />

zur Verabschiedung durch die <strong>Landessynode</strong><br />

vorzulegen:<br />

1. Änderung des Wahlverfahrens. Anstelle des bisherigen<br />

Wahlverfahrens wird e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>debezogenes<br />

Wahlverfahren e<strong>in</strong>geführt. Dieses Verfahren trägt<br />

folgende Kennzeichen:<br />

– Jede Bewerbung wird nach Prüfung der Bewerbungsfähigkeit<br />

an das Besetzungsgremium weitergeleitet.<br />

– Das Besetzungsgremium entscheidet, welche Bewerber<strong>in</strong>,<br />

welcher Bewerber auf die Stelle berufen<br />

werden soll. Der Oberkirchenrat fügt e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung<br />

über die Bewerber<strong>in</strong>/den Bewerber bei,<br />

meldet gegebenenfalls se<strong>in</strong> Veto an und gibt die<br />

Begründung dafür vor der Wahl bekannt.<br />

– Der Kirchenleitung bzw. dem Oberkirchenrat wird,<br />

nach Abschluss des Prozesses <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de,<br />

e<strong>in</strong> Recht auf e<strong>in</strong> begründetes Veto e<strong>in</strong>geräumt.<br />

2. Beibehaltung des bisherigen Besetzungsverfahrens.<br />

§ 2 Pfarrstellenbesetzungsgesetz: Im Wechsel zum<br />

geme<strong>in</strong>debezogenen Wahlverfahren wird es e<strong>in</strong> Verfahren<br />

geben, <strong>in</strong> dem den Geme<strong>in</strong>den der nötige<br />

Gestaltungsraum bleibt, auch wenn der Oberkirchenrat<br />

das Vorschlagsrecht hat. Das Besetzungsgremium<br />

erhält alle Bewerbungen zur Kenntnis und<br />

kann vor der Benennung se<strong>in</strong>e Präferenzen äußern.<br />

Begründung:<br />

Die Geme<strong>in</strong>den gilt es, <strong>in</strong> ihrer Kompetenz und ihrem<br />

Gestaltungsspielraum zu stärken. Wir gehen von mündigen<br />

Geme<strong>in</strong>degliedern und Kirchengeme<strong>in</strong>deräten bzw.<br />

Leitungsgremien aus. Hauptziel des Pfarrerwahlgesetzes<br />

darf nicht se<strong>in</strong>, Pfarrer mit Geme<strong>in</strong>den zu versorgen, sondern<br />

Geme<strong>in</strong>den die Kompetenz zu übertragen, die bzw.<br />

den zu ihrer Geme<strong>in</strong>de am besten passende Pfarrer<strong>in</strong><br />

bzw. passenden Pfarrer selbst zu wählen.<br />

Durch die Beteiligung der Vertreter<strong>in</strong>, des Vertreters<br />

des Oberkirchenrats im Besetzungsgremium, E<strong>in</strong>ladung<br />

und Leitung der Besetzungssitzung, wie bisher, ist für den<br />

Oberkirchenrat weiterh<strong>in</strong> die E<strong>in</strong>fluss- und Beratungsmöglichkeit<br />

gewährleistet. Der Unterschied besteht dar<strong>in</strong>:<br />

Das bisherige Vetorecht der Geme<strong>in</strong>de wird durch e<strong>in</strong><br />

Vetorecht des Oberkirchenrats ersetzt. Uns ist es wichtig,<br />

dass, ähnlich wie bei anderen Personalentscheidungen,<br />

z. B. der Anstellung von Jugendreferent<strong>in</strong>nen und -referenten,<br />

Erzieher<strong>in</strong>nen und Erziehern, Geme<strong>in</strong>dediakon<strong>in</strong>nen<br />

und -diakonen sowie Kantor<strong>in</strong>nen und Kantoren,<br />

die Entscheidungskompetenz bei denen liegt, die nachher<br />

mit der Pfarrer<strong>in</strong> bzw. dem Pfarrer zusammenarbeiten<br />

werden. Das fördert e<strong>in</strong> größeres Zusammengehörigkeitsgefühl,<br />

e<strong>in</strong>e größere Verantwortungsbereitschaft von beiden<br />

Seiten her, und führt letztlich dazu, dass sowohl Kirchengeme<strong>in</strong>deräte<br />

als auch Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pfarrer <strong>in</strong><br />

ihrer Verantwortlichkeit und Kompetenz von der Kirchenleitung<br />

verstärkt ernst genommen werden. In der Hannoverschen<br />

<strong>Landeskirche</strong> wird dieses Verfahren seit vielen<br />

Jahren mit Erfolg praktiziert.<br />

Schon Mart<strong>in</strong> Luther wollte 1523: Es „soll ke<strong>in</strong> Bischof<br />

jemanden e<strong>in</strong>setzen ohne Wahl, Willen und Berufen der

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