14. Evangelische Landessynode - Evangelische Landeskirche in ...
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(Bauer, Ruth)<br />
<strong>14.</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Landessynode</strong> 3. Sitzung 4. Juli 2008 99<br />
zen gentechnisch e<strong>in</strong>gebaute Gifte werden nicht nur<br />
Schad<strong>in</strong>sekten, sondern auch andere Tiere über die Nahrungskette<br />
geschädigt.<br />
Viertens. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen<br />
und Tiere s<strong>in</strong>d nicht h<strong>in</strong>reichend untersucht. Die<br />
wenigen Untersuchungen deuten unter anderem auf e<strong>in</strong>e<br />
Verr<strong>in</strong>gerung der Fortpflanzungsfähigkeit h<strong>in</strong>. Es besteht<br />
u. a. e<strong>in</strong> höheres Allergierisiko durch veränderte Eiweiße<br />
und die Gefahr, dass Antibiotika unwirksam werden,<br />
durch E<strong>in</strong>bau von Antibiotikaresistenzen als Markergene.<br />
Die Versprechungen der Gentechnik-Industrie haben<br />
sich bisher nicht bestätigt:<br />
Erstens. Höhere Erträge und somit das immer wieder<br />
gerne angebrachte Argument, den Welthunger mithilfe<br />
der Gentechnik bekämpfen zu können, hat sich bisher<br />
nicht bestätigt. Bisherige Untersuchungen zeigen: mittelfristig<br />
s<strong>in</strong>ken die Erträge, die Qualität der Lebensmittel,<br />
ihrer Inhaltsstoffe, wird schlechter. So hat unlängst der<br />
Bericht des Weltagrarrates vom April 2008 deutlich gemacht,<br />
dass die Agrogentechnik ke<strong>in</strong> probates Mittel zur<br />
Welthungerbekämpfung darstellt. Als High-Tech-Agrarstrategie<br />
der Industrieländer ist sie nicht geeignet, <strong>in</strong> den<br />
kle<strong>in</strong>bäuerlichen Strukturen der Dritten Welt e<strong>in</strong>gesetzt zu<br />
werden. Stattdessen werden standortangepasste, verbesserte<br />
Technologien, welche sich an den breiten Erfahrungsschatz<br />
dortiger Anbautechniken orientieren, empfohlen.<br />
Zweitens. Auch die Hoffnung auf ökologische Vorteile<br />
durch deutlich ger<strong>in</strong>geren Spritzmittele<strong>in</strong>satz bei gentechnisch<br />
veränderten Pflanzen haben sich nicht erfüllt:<br />
Nach bisherigen Erfahrungen <strong>in</strong> den USA, Kanada und<br />
Indien werden mittelfristig mehr und stärkere Pflanzenschutzmittel<br />
benötigt, da die Schädl<strong>in</strong>ge und Unkräuter<br />
Resistenzen ausgebildet haben.<br />
Drittens. Ökonomische Vorteile für die Landwirte durch<br />
höhere Gew<strong>in</strong>ne haben sich auch nicht e<strong>in</strong>gestellt: Die<br />
Landwirte begeben sich <strong>in</strong> große Abhängigkeit gegenüber<br />
den Gentechnikkonzernen über Patente, Verträge, Verpflichtung<br />
zum Kauf von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln.<br />
Es gibt zurzeit ke<strong>in</strong>en Grund für den E<strong>in</strong>satz von Agro-<br />
Gentechnik, jedoch ganz klare Gründe, sich gegen den<br />
E<strong>in</strong>satz von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut<br />
<strong>in</strong> der Landwirtschaft auszusprechen.<br />
Präsident<strong>in</strong> Hausd<strong>in</strong>g, Dr. Christel: Vielen Dank, Synodale<br />
Bauer. Hier ist die Verweisung <strong>in</strong> den Ausschuss für<br />
Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit vorgesehen. Ich<br />
bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Damit ist das<br />
vollzogen.<br />
Antrag Nr. 22/08: Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes.<br />
Erstunterzeichner ist der Synodale Allmend<strong>in</strong>ger.<br />
Allmend<strong>in</strong>ger, Mart<strong>in</strong>: Frau Präsident<strong>in</strong>, liebe Mitsynodale!<br />
Ich br<strong>in</strong>ge den Antrag Nr. 22/08 e<strong>in</strong>:<br />
Die <strong>Landessynode</strong> möge beschließen:<br />
Der Oberkirchenrat wird gebeten, e<strong>in</strong>en Entwurf des<br />
Pfarrstellenbesetzungsgesetzes mit folgenden Änderungen<br />
zur Verabschiedung durch die <strong>Landessynode</strong><br />
vorzulegen:<br />
1. Änderung des Wahlverfahrens. Anstelle des bisherigen<br />
Wahlverfahrens wird e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>debezogenes<br />
Wahlverfahren e<strong>in</strong>geführt. Dieses Verfahren trägt<br />
folgende Kennzeichen:<br />
– Jede Bewerbung wird nach Prüfung der Bewerbungsfähigkeit<br />
an das Besetzungsgremium weitergeleitet.<br />
– Das Besetzungsgremium entscheidet, welche Bewerber<strong>in</strong>,<br />
welcher Bewerber auf die Stelle berufen<br />
werden soll. Der Oberkirchenrat fügt e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung<br />
über die Bewerber<strong>in</strong>/den Bewerber bei,<br />
meldet gegebenenfalls se<strong>in</strong> Veto an und gibt die<br />
Begründung dafür vor der Wahl bekannt.<br />
– Der Kirchenleitung bzw. dem Oberkirchenrat wird,<br />
nach Abschluss des Prozesses <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de,<br />
e<strong>in</strong> Recht auf e<strong>in</strong> begründetes Veto e<strong>in</strong>geräumt.<br />
2. Beibehaltung des bisherigen Besetzungsverfahrens.<br />
§ 2 Pfarrstellenbesetzungsgesetz: Im Wechsel zum<br />
geme<strong>in</strong>debezogenen Wahlverfahren wird es e<strong>in</strong> Verfahren<br />
geben, <strong>in</strong> dem den Geme<strong>in</strong>den der nötige<br />
Gestaltungsraum bleibt, auch wenn der Oberkirchenrat<br />
das Vorschlagsrecht hat. Das Besetzungsgremium<br />
erhält alle Bewerbungen zur Kenntnis und<br />
kann vor der Benennung se<strong>in</strong>e Präferenzen äußern.<br />
Begründung:<br />
Die Geme<strong>in</strong>den gilt es, <strong>in</strong> ihrer Kompetenz und ihrem<br />
Gestaltungsspielraum zu stärken. Wir gehen von mündigen<br />
Geme<strong>in</strong>degliedern und Kirchengeme<strong>in</strong>deräten bzw.<br />
Leitungsgremien aus. Hauptziel des Pfarrerwahlgesetzes<br />
darf nicht se<strong>in</strong>, Pfarrer mit Geme<strong>in</strong>den zu versorgen, sondern<br />
Geme<strong>in</strong>den die Kompetenz zu übertragen, die bzw.<br />
den zu ihrer Geme<strong>in</strong>de am besten passende Pfarrer<strong>in</strong><br />
bzw. passenden Pfarrer selbst zu wählen.<br />
Durch die Beteiligung der Vertreter<strong>in</strong>, des Vertreters<br />
des Oberkirchenrats im Besetzungsgremium, E<strong>in</strong>ladung<br />
und Leitung der Besetzungssitzung, wie bisher, ist für den<br />
Oberkirchenrat weiterh<strong>in</strong> die E<strong>in</strong>fluss- und Beratungsmöglichkeit<br />
gewährleistet. Der Unterschied besteht dar<strong>in</strong>:<br />
Das bisherige Vetorecht der Geme<strong>in</strong>de wird durch e<strong>in</strong><br />
Vetorecht des Oberkirchenrats ersetzt. Uns ist es wichtig,<br />
dass, ähnlich wie bei anderen Personalentscheidungen,<br />
z. B. der Anstellung von Jugendreferent<strong>in</strong>nen und -referenten,<br />
Erzieher<strong>in</strong>nen und Erziehern, Geme<strong>in</strong>dediakon<strong>in</strong>nen<br />
und -diakonen sowie Kantor<strong>in</strong>nen und Kantoren,<br />
die Entscheidungskompetenz bei denen liegt, die nachher<br />
mit der Pfarrer<strong>in</strong> bzw. dem Pfarrer zusammenarbeiten<br />
werden. Das fördert e<strong>in</strong> größeres Zusammengehörigkeitsgefühl,<br />
e<strong>in</strong>e größere Verantwortungsbereitschaft von beiden<br />
Seiten her, und führt letztlich dazu, dass sowohl Kirchengeme<strong>in</strong>deräte<br />
als auch Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pfarrer <strong>in</strong><br />
ihrer Verantwortlichkeit und Kompetenz von der Kirchenleitung<br />
verstärkt ernst genommen werden. In der Hannoverschen<br />
<strong>Landeskirche</strong> wird dieses Verfahren seit vielen<br />
Jahren mit Erfolg praktiziert.<br />
Schon Mart<strong>in</strong> Luther wollte 1523: Es „soll ke<strong>in</strong> Bischof<br />
jemanden e<strong>in</strong>setzen ohne Wahl, Willen und Berufen der