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Text - Beratungsstelle für Landesgeschichte

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170 Leimgruber / Meier / Sablonier • Kinder der Landstrasse<br />

liche Kapitel» der Aktivitäten des «Hilfswerks» «unter der Ägide» der Pro Juventute<br />

und «im Auftrag oder nach Wunsch der Kantone» durchgeführt worden sei. 375 Diese<br />

Einschätzung ist zwar richtig, entbindet den Bund und die Bundesbehörden aber<br />

nicht von ihrer Verantwortung, und selbst wenn eine direkte rechtliche Verantwortung<br />

noch nicht abgeklärt ist, bleibt eine klare politische und moralische<br />

Mitverantwortlichkeit. 376<br />

375 Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, Sommersession 1986, 2. Sitzung, 3. Juni 1986, Nationalrat<br />

96 (1986), 559.<br />

376 Da gewisse Massnahmen des «Hilfswerkes» auch juristisch auf heiklem Boden stehen, wäre darüber<br />

hinaus sogar zu fragen, inwieweit der Bund seine Stiftungsaufsicht vernachlässigte. Diese<br />

Frage müsste von Juristen überprüft werden.

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