13.07.2015 Aufrufe

Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DatenverarbeitungBeihilfeverbot). Ab Mitteilung <strong>der</strong> Verfahrenseröffnung würde die staatliche Finanzierung(z.B. ab August 2013) bis zum Ende des beihilferechtlichen Prüfverfahrens (bei unbestimmterVerfahrensdauer von ca. 1 bis 1,5 Jahren) ruhen. Gegebenenfalls wird erwartet,dass die seit 1969 gewährte staatliche Finanzierung beihilferechtswidrig war <strong>und</strong> für dieDauer von 10 Jahren an B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong> inklusive Zinsen rückerstattet werden muss(Altlast für die bestehende GmbH).Variante 2a: Alternativ kann im Ergebnis auch festgestellt werden, dass es sich umeine sog. „bestehende B“ mit „Bestandsschutz“ handelt. In diesem Fall würde dasFinanzierungsverbot erst für die Zukunft gelten.Auf Nachfrage des AK DV bzgl. <strong>der</strong> zu erwartenden finanziellen Altlasten berichtetdie Geschäftsführung <strong>der</strong> HIS, dass <strong>der</strong> Staat die Verantwortung übernehmen werde.Rückfor<strong>der</strong>ungen aus dieser Altlast dürften keineswegs <strong>der</strong> eG angelastet werden.Das Prinzip <strong>der</strong> „besenreinen Übergabe“ könne erst dann Platz greifen, wenn die o.g.Altlasten vom Staat (B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>) ausgeräumt sind.Auf Nachfrage zum Ausstieg des B<strong>und</strong>es berichtete die Geschäftsführung <strong>der</strong> HIS,dass <strong>der</strong> B<strong>und</strong> a) aus <strong>der</strong> Genossenschaft, an <strong>der</strong>en Gründung er mitgewirkt hat, ohneEinwilligung <strong>der</strong> Genossen zum 30.09.2013 austreten könnte bzw. b) den Austritt aus <strong>der</strong>GmbH über eine einvernehmliche Satzungsän<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> eine Auflösungskündigung(erst zum 31.12.2014, jedoch ohne Einwilligung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gesellschafter) bewirkenkann.Aufgr<strong>und</strong> des mit <strong>der</strong> EU-Kommission erreichten Arbeitsstandes wurde am 21.06.2013von AR/GV beschlossen, zunächst die Abspaltung von HIS Hochschulforschung <strong>und</strong> HISHochschulentwicklung vorzunehmen <strong>und</strong> die Umwandlung in die Genossenschaft erstdann aufzugreifen, wenn die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> EU-Kommission beendet ist.Die HIS stellt in Aussicht, dass umgehend über den förmlichen Beschluss <strong>der</strong> EU-Kommissionberichtet/informiert wird.HIS eG - Bereiche Hochschulforschung <strong>und</strong> HochschulentwicklungAm 28.06.2013 wurde in <strong>der</strong> GWK die Abspaltung <strong>der</strong> Abteilungen Hochschulforschung<strong>und</strong> Hochschulentwicklung beschlossen (Neugründung als DZHW, näheres auf <strong>der</strong> HP<strong>der</strong> GWK), da die Umwandlung in die eG erst nach Klärung <strong>der</strong> „Altlasten“ erfolgen soll.Die Abteilung Hochschulbau würde als reine Län<strong>der</strong>einrichtung ohne B<strong>und</strong>esfinanzierungfür einen bestimmten Zeitraum (voraussichtlich bis Ende 2014) befristet integriertwerden. Es wird erwartet, dass die Län<strong>der</strong> rechtzeitig vor Ende 2014 ein Konzept <strong>zur</strong>dauerhaften Unterbringung (Klärung <strong>der</strong> Rechtsträgerschaft) <strong>der</strong> Abteilung vorlegen.Der B<strong>und</strong> sieht seine Zuständigkeit nur noch für den Bereich <strong>der</strong> Hochschulforschung.In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass die DFG beschlossen hat, bis Ende2015 das Institut für Forschungsinformation <strong>und</strong> Qualitätssicherung (IfQ) abzuson<strong>der</strong>n.Die Gesellschafter <strong>der</strong> HIS GmbH haben beschlossen, dass über ein Gutachten desWissenschaftsrates geklärt werden soll, ob es nicht zweckmäßig ist, das IfQ in das129

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!