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Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

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<strong>56.</strong> <strong>Jahrestagung</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Kanzler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Kanzler</strong> <strong>der</strong> Universitäten DeutschlandsMentorenprogramme <strong>und</strong> berufsbegleitenden Teilzeitstudiengänge als wichtige Bausteine<strong>zur</strong> Öffnung <strong>der</strong> Hochschulen mit den großen Belastungen aus <strong>der</strong> weiterhin starksteigenden Zahl an Studierenden seitens <strong>der</strong> Hochschulen in Einklang zu bringen sind,<strong>und</strong> ob die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Ressourcen seitens <strong>der</strong> Wirtschaft o<strong>der</strong> des Landeszusätzlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden.StudienbeiträgeBis Ende 2013 soll in Nie<strong>der</strong>sachsen ein Gesetz <strong>zur</strong> Abschaffung <strong>der</strong> Studienbeiträgeverabschiedet werden. Zumindest im Wintersemester 2013/14, vermutlich auch nochim Sommersemester 2014 wird damit Nie<strong>der</strong>sachsen das einzige B<strong>und</strong>esland sein,in dem Studienbeiträge erhoben werden. Es ist erklärter Wille <strong>der</strong> neuen Landesregierung,die Studienbeiträge vollständig aus dem Landeshaushalt zu kompensieren<strong>und</strong> dynamisch an die Zahl <strong>der</strong> Studierenden anzupassen. Die Kompensationsmittelsollen kapazitätsneutral sein <strong>und</strong> ausschließlich <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Lehre sowie <strong>der</strong>Studienbedingungen dienen. Bei ihrer Verwendung soll den Studierenden ein Mitbestimmungsrechteingeräumt werden. Damit scheinen die wesentlichen For<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>sächsischen Hochschulen, für die die Studienbeiträge zu einer wesentlichenFinanzierungsquelle geworden sind (siehe Län<strong>der</strong>bericht 2012), erfüllt zu sein.Auch die Regelung <strong>der</strong> Langzeitstudiengebühren soll geän<strong>der</strong>t werden. Geplant ist,Langzeitstudiengebühren statt 4 erst 6 Semester nach Ablauf <strong>der</strong> Regelstudienzeit zuerheben <strong>und</strong> dann eine einheitliche Gebühr von 500 Euro statt einer Staffelung vorzusehen.Dabei sollen die Hochschulen weiterhin, wie bisher, bis zu 5 Mio. Euro aus denLangzeitstudiengebühren erhalten.Zukunftsvertrag IIIGleichzeitig mit <strong>der</strong> Abschaffung <strong>der</strong> Studienbeiträge soll bis Ende 2013 ein neuerfünfjähriger Zukunftsvertrag mit den Hochschulen des Landes geschlossen werden.Dieser werde, so das Wissenschaftsministerium, die Ansätze <strong>der</strong> Hochschulkapitelauf dem Niveau 2013 festschreiben, um die finanzielle Planungssicherheit <strong>der</strong> Hochschulenals ein Kernelement <strong>der</strong> Hochschulsteuerung zu gewährleisten. Ferner werde<strong>der</strong> Zukunftsvertrag III die vollständige Kompensation <strong>der</strong> Studienbeitragsmittel, dieÜbernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- <strong>und</strong> Tarifsteigerungen sowieZiele/Verfahrensschritte <strong>zur</strong> Weiterentwicklung des Finanzierungssystems beinhalten.66

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