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Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

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Hochschulrektorenkonferenz (HRK)des Personalmanagements an europäischen Forschungseinrichtungen umzusetzen.Eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> HRK sowie das vom BMBF finanzierte HRK-Projekt „För<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Wissenschaftlermobilität im Europäischen Hochschulraum (EHR) durch Internationalisierung<strong>der</strong> Personalpolitik <strong>der</strong> deutschen Hochschulen“ unterstützen interessierteHochschulen in dem betreffenden Prozess seit April 2013.Wissenschaftlicher NachwuchsNach <strong>der</strong> Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch die HIS GmbH hatdie HRK Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse mitwissenschaftlichem <strong>und</strong> künstlerischem Personal formuliert. Diese Leitlinien stellen einBekenntnis zu planbaren <strong>und</strong> verlässlichen Karriereperspektiven für das wissenschaftlichePersonal dar. Dabei sind auch <strong>der</strong> wissenschaftliche Auftrag <strong>der</strong> Hochschulen auf<strong>der</strong> einen Seite sowie ihre soziale Verantwortung auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite angemessen zuberücksichtigen. Im Sinne einer wohlverstandenen, verantwortungsbewussten Personalentwicklungsind danach dem wissenschaftlichen Nachwuchs Karrierewege innerhalb<strong>und</strong> außerhalb <strong>der</strong> Wissenschaft aufzuzeigen <strong>und</strong> er ist für diese Wege zu qualifizieren.Darauf aufbauende Empfehlungen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Perspektiven des wissenschaftlichenNachwuchses sind <strong>der</strong>zeit in Vorbereitung <strong>und</strong> sollen im Herbst 2013verabschiedet werden.Gute wissenschaftliche PraxisDie HRK hat in <strong>der</strong> Vergangenheit mehrere Empfehlungen <strong>zur</strong> Promotion verabschiedet<strong>und</strong> dabei gr<strong>und</strong>sätzliche Feststellungen getroffen sowie aktuelle Entwicklungen aufgegriffen.Darüber hinaus haben nationale <strong>und</strong> europäische WissenschaftsorganisationenStellungnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen <strong>zur</strong> „Guten Wissenschaftlichen Praxis“ vorgelegt.Diese Stellungnahmen weisen Übereinstimmungen sowohl in ihren Analysen als auchin ihren Empfehlungen auf. Mit den vom Präsidium <strong>der</strong> HRK vorgestellten 11 Leitlinienaus 2012 wurden den Universitäten gr<strong>und</strong>legende Orientierungen <strong>zur</strong> Qualitätssicherungvon Promotionsverfahren angeboten. Dabei wurde unter an<strong>der</strong>em gefor<strong>der</strong>t, die Promotionsordnungenso zu gestalten <strong>und</strong> anzuwenden, dass in je<strong>der</strong> Phase Transparenz <strong>und</strong>Integrität <strong>der</strong> wissenschaftlichen Praxis sichergestellt sind.Im Mai 2013 wurde darüber hinaus eine Entschließung <strong>zur</strong> „Guten wissenschaftlichenPraxis“ verabschiedet. Sie knüpft an bestehende Regelwerke <strong>der</strong> HRK <strong>und</strong> <strong>der</strong> DeutschenForschungsgemeinschaft an. Sie unterstreicht, dass die sachgerechte, an denBedürfnissen <strong>und</strong> Traditionen <strong>der</strong> Fächer orientierte Qualitätsentwicklung Aufgabe <strong>der</strong>353

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