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Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

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Dienst- <strong>und</strong> TarifrechtDr. Marina FrostVorsitzende des B<strong>und</strong>esarbeitskreises Dienst- <strong>und</strong> Tarifrecht18.10.2012Seite 2 von 10den Anfor<strong>der</strong>ungen bzw. erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnissen,einem Beispielvorgang <strong>und</strong>dem Ziel bzw. Ergebnis.Die Anfor<strong>der</strong>ungen an diese Arbeitsvorgänge beruhen in allen Fällen auf umfassenden bibliothekarischenFachkenntnissen, die durch eine Reihe von Spezialkenntnissen ergänzt werden;dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e bibliotheksnahe IT, Statistik, Digitalisierung, Lizenzierung, Urheberrecht,Verlagswesen, Verträge, seltene Sprachen, nicht-lateinische Schriften.In diesem Kontext wurde auch die vom Geschäftsführer <strong>der</strong> TdL, Herrn Bredendiek, bei seinemBesuch in Heidelberg im September 2011 angeregte Lösungsmöglichkeit geprüft, einigeEingruppierungsprobleme durch eine Eingruppierung in den Teil I <strong>der</strong> Entgeltordnung (überwiegendeLeitungsaufgaben) bzw. durch eine Eingruppierung in den Teil II Abschnitt 11 beiüberwiegenden IT-Aufgaben zu lösen. Die anliegenden Beispielfälle machen indessen deutlich,dass die Aufgabenwahrnehmung auch in den Schnittstellen zwischen bibliothekarischen <strong>und</strong>den IT-Tätigkeiten überwiegend durch die bibliothekarischen Themen beeinflusst <strong>und</strong> gesteuertwird, <strong>und</strong> dass die Anwendung <strong>der</strong> IT nur <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> bibliothekarischen Aufgaben<strong>und</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen dient. Zur Aufgabenwahrnehmung sind somit gr<strong>und</strong>legend bibliothekarischausgebildete <strong>und</strong> tätige Beschäftigte erfor<strong>der</strong>lich, die ein zusätzliches Know-How im IT-Bereichbereits erworben haben o<strong>der</strong> erwerben müssen. Eine Qualifizierung von IT-Personal <strong>zur</strong> Wahrnehmung<strong>der</strong> bibliothekarischen Aufgabenstellungen ist aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Hochschulen nichtsinnvoll <strong>und</strong> spiegelt auch nicht die Realität an den wiss. Bibliotheken.Eine Eingruppierung <strong>der</strong> Bibliotheksbediensteten nach den Tätigkeitsmerkmalen des Teils IIAbschnitt 11 würde wegen fehlen<strong>der</strong> persönlicher Voraussetzungen im IT-Bereich sogar zueiner um mindestens eine Entgeltgruppe abgesenkten Eingruppierung führen müssen.Zur Lösung <strong>der</strong> Eingruppierungsprobleme bieten sich nach unserer Einschätzung mehrere Wegean, die wir nur beispielhaft skizzieren möchten. So könntendie bestehenden TdL-Beschlüsse <strong>zur</strong> übertariflichen Eingruppierung um Tätigkeitsmerkmalein den Entgeltgruppen 10 bis 12 <strong>der</strong> EntgeltO erweitert werden ODERdie bestehenden TdL-Beschlüsse sowie neue Tätigkeitsmerkmale für die Entgeltgruppen10 bis 12 TV-L in einer geson<strong>der</strong>ten Eingruppierungsregelung für den Hochschulbereich inAnlehnung an § 40 TV-L tarifiert werden ODERdie Tätigkeitsmerkmale für den Bibliotheksbereich im Teil II, Abschnitt 1 <strong>der</strong> Anlage Azum TV-L gestrichen werden, so dass auch die Bibliotheksbeschäftigten nach Teil I eingruppiertwürden.Am Ende soll nochmals betont werden, dass die Universitäten diese notwendige Anpassung<strong>der</strong> Eingruppierungsregelungen aus <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit des Wissenschaftsprozesses ableiten<strong>und</strong> dementsprechend für den Bereich <strong>der</strong> wissenschaftlichen Bibliotheken anregen. Die Universitätenmaßen sich natürlich nicht an, auch Aussagen zu den öffentlichen Bibliotheken <strong>und</strong>den dort anfallenden Aufgabenprofilen treffen zu wollen.147

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