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Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

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Kultusministerkonferenz- 3 -3. Die Kultusministerkonferenz teilt die Überzeugung des Wissenschaftsrates, dass Qualitätvon Lehre <strong>und</strong> Studium nur an den Hochschulen selbst erzeugt werden kann. DieHochschulen müssen sich zukünftig jedoch noch stärker als bisher ihrer Verantwortungfür eine effiziente Qualitätssicherung stellen. Dazu gehört die Erarbeitung verbindlicherQualitätsziele im Rahmen eines kontinuierlichen, hochschulweiten Qualitätsdiskurses mitklaren Organisationsstrukturen. Erst wenn ein hochschulweites Qualitätsverständnis aufallen Ebenen nachhaltig verankert ist, kann eine fruchtbare Qualitätskultur gelebt werden.Die „Regelungen für die Akkreditierung von Studiengängen <strong>und</strong> für dieSystemakkreditierung“ (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i.d.F. vom23.02.2012) bieten für die Überprüfung <strong>der</strong> Studienqualität bereits ausreichendeAnsatzpunkte. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> teilt auch die Kultusministerkonferenz dieEinschätzung des Wissenschaftsrates, dass eine weitere Regelsetzung <strong>der</strong>zeit nichterfor<strong>der</strong>lich ist.4. Regelmäßige interne <strong>und</strong> externe Evaluationen unter Beteiligung von Studierenden, <strong>der</strong>Berufspraxis <strong>und</strong> <strong>der</strong> Alumni, aber auch eine transparente Berichterstattung müssen festerBestandteil eines umfassenden Qualitätssicherungssystems sein, das sämtliche Bereiche<strong>der</strong> Hochschulen, also Forschung, Lehre <strong>und</strong> Verwaltung, mit einschließt. DieLän<strong>der</strong>gemeinschaft hat bereits frühzeitig empfohlen, dass Evaluation <strong>und</strong> (Re-)Akkreditierung sinnvoll aufeinan<strong>der</strong> bezogen werden sollen, um den durch die Verfahrenentstehenden Aufwand für die Hochschulen in vertretbaren Grenzen zu halten(Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Lehre; Beschluss <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz vom22.09.2005).5. Die Kultusministerkonferenz bittet den Akkreditierungsrat im Hinblick auf dieProgrammakkreditierung, folgende Empfehlungen des Wissenschaftsrates in dieWeiterentwicklung miteinzubeziehen:• Stärkere Ausrichtung <strong>der</strong> Verfahren auf die Studienqualität,• Vereinfachung <strong>der</strong> Aktualisierung von Studiengängen innerhalb <strong>der</strong>Akkreditierungsfrist,• Verlängerung <strong>der</strong> Akkreditierungsfrist,• Berücksichtigung <strong>und</strong> Dokumentation einer ausreichenden Forschungsbasiertheit <strong>der</strong>Masterstudiengänge im Prüfverfahren.391

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