13.07.2015 Aufrufe

Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)WissenschaftsfreiheitsgesetzIm Dezember 2012 ist das Wissenschaftsfreiheitsgesetz in Kraft getreten, das – aufB<strong>und</strong>esseite – die Voraussetzungen dafür schafft, dass die deutschen Forschungseinrichtungenkünftig über deutlich größere Freiräume in den Bereichen Haushalt, Personal,Vernetzung, Bau <strong>und</strong> Beschaffung verfügen <strong>und</strong> damit vor allem im internationalenWettbewerb noch attraktiver <strong>und</strong> handlungsfähiger sein werden. In <strong>der</strong> GWK stehen dieBeratungen über die Übertragung <strong>der</strong> einzelnen Regelungen (u.a. Übertragbarkeit <strong>und</strong>Deckungsfähigkeit von Mitteln, Flexibilisierung <strong>der</strong> Stellenbewirtschaftung sowie dieÄn<strong>der</strong>ung von W-Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> Gewinnung vonSpitzenwissenschaftlern), in die jeweiligen Bewirtschaftungsgr<strong>und</strong>sätze für die einzelnenEinrichtungen bzw. Organisationen nun kurz vor dem Abschluss.För<strong>der</strong>ung an HochschulenB<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong> können gemeinsam die Hochschulen nicht institutionell, son<strong>der</strong>nauf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage von Art. 91 b Absatz 1 Ziffer 2 GG nur projektbezogen för<strong>der</strong>n.Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hochschulen als Institution ist nach <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>gesetzlichen Aufgabenverteilungbisher alleine Sache <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Neu <strong>und</strong> eine deutliche Verbesserunggegenüber <strong>der</strong> vor 2006 bestehenden Rechtslage ist jedoch die Möglichkeit, dass B<strong>und</strong><strong>und</strong> Län<strong>der</strong> nunmehr gemeinsam auch Vorhaben an Hochschulen im Bereich <strong>der</strong> Lehre(Wissenschaft: Forschung <strong>und</strong> Lehre) för<strong>der</strong>n können (wie z.B. den Hochschulpakt2020 o<strong>der</strong> den Qualitätspakt Lehre), während vorher nur Maßnahmen <strong>der</strong> gemeinsamenForschungsför<strong>der</strong>ung an den Hochschulen verfassungsrechtlich abgesichert waren.Zum Tragen kommt diese Verbesserung insbeson<strong>der</strong>e in einer <strong>der</strong> prominentestenInitiativen <strong>der</strong> GWK, dem Hochschulpakt 2020, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen<strong>und</strong> -anfänger - gerade vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> doppelten Abiturjahrgänge- dient.In <strong>der</strong> ersten Phase des Hochschulpaktes 2007 bis 2010 wurden Studiermöglichkeitenfür rd. 185.000 zusätzliche Studienanfängerinnen <strong>und</strong> anfänger gegenüber demBasisjahr 2005 geschaffen, die von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n mit je 22.000 Euro finanziertwurden.Rechtzeitig vor dem Auslaufen <strong>der</strong> ersten Phase des Hochschulpakts vereinbarten B<strong>und</strong><strong>und</strong> Län<strong>der</strong> die Einzelheiten <strong>der</strong> zweiten Phase des Hochschulpakts (2011 bis 2015).Basierend auf <strong>der</strong> damals aktuellen KMK-Prognose <strong>zur</strong> Anzahl <strong>der</strong> zu erwartenden293

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!