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Tagungsband zur 56. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler ...

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<strong>56.</strong> <strong>Jahrestagung</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Kanzler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Kanzler</strong> <strong>der</strong> Universitäten Deutschlands- 2 -10 %. Frühere Fassungen <strong>der</strong> Rahmenvorgaben <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz für die Einführungvon Leistungspunktsystemen <strong>und</strong> die Modularisierung von Studiengängen haben – inÜbereinstimmung mit <strong>der</strong> Hochschulrektorenkonferenz – dieses System vorgesehen.In <strong>der</strong> Praxis an den Hochschulen stellte sich jedoch heraus, dass diese fünfstufige Buchstabenskalamit <strong>der</strong> Vorgabe fester Prozentanteile für jede <strong>der</strong> fünf Bestehensnoten aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong>unterschiedlichen Notenkulturen zu erheblichen Problemen führte, insbeson<strong>der</strong>e weil die tatsächlicheNotenvergabe nicht mit den fünf Segmenten <strong>der</strong> ECTS-Skala in Einklang gebrachtwerden konnte. Der von einem internationalen Expertengremium erarbeitete, mit Experten <strong>der</strong>Mitgliedstaaten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bologna Follow-up Group abgestimmte <strong>und</strong> von <strong>der</strong> EuropäischenKommission koordinierte <strong>und</strong> formulierte ECTS-Leitfaden von 2009 schlägt deshalb die Verwendungeiner ECTS-Notenstatistik vor, die die statistische Verteilung <strong>der</strong> Noten auf die Notenklassenfür eine Studiengangskohorte darstellt. Auf diese Weise wird das Verfahren vereinfacht<strong>und</strong> das Ziel weiterverfolgt, die europäischen Benotungssysteme möglichst transparentzu gestalten, um die Mobilität zu för<strong>der</strong>n.Dieser Entwicklung hat die Kultusministerkonferenz im Rahmen <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> län<strong>der</strong>gemeinsamenStrukturvorgaben Rechnung getragen. In <strong>der</strong> am 04.02.2010 verabschiedetenFassung entfiel die Vorgabe, die relative Note entsprechend <strong>der</strong> ECTS-BewertungsskalaA bis E auszuweisen <strong>und</strong> wurde durch eine Bezugnahme auf den ECTS Users’ Guide in <strong>der</strong>jeweils geltenden Fassung ersetzt. Ziffer 2 f) <strong>der</strong> Rahmenvorgaben für die Einführung vonLeistungspunktsystemen <strong>und</strong> die Modularisierung von Studiengängen lautet in <strong>der</strong> aktuellenFassung:„… Neben <strong>der</strong> Note auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> deutschen Notenskala von 1 – 5 ist bei <strong>der</strong>Abschlussnote zusätzlich auch eine relative Note auszuweisen. Es wird empfohlen, dieseentsprechend des ECTS Users’Guide in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung zu bilden.“Dabei wird in einer Fußnote auf den (<strong>der</strong>zeit nach wie vor geltenden) ECTS Users’Guide von2009 verwiesen.Konkret bedeutet die dort beschriebene Notenstatistik, dass die Hochschulen die statistischeVerteilung ihrer Noten in Form einer Standardtabelle bereitstellen. Die Notenstatistik des Studiengangswird erstellt, indem die Zahl <strong>der</strong> auf jede Bestehens-Notenstufe entfallenden Prüfungsereignisse(Modulprüfung) im mitzuteilenden Zeitraum erfasst wird. Aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong>396

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