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Programm für Führungskräfte 2014 - Verwaltungsakademie Berlin

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LehrgängeStudium <strong>für</strong> den Erwerb der Zugangsvoraussetzungen <strong>für</strong> das zweite Einstiegsamtder Laufbahngruppe 2 sowie zentrales Auswahlverfahren <strong>für</strong> den Zugang zum StudiumMit der neuen Laufbahnverordnung hat die VAk (IVM) eine neue Aufgabe erhalten: DieDurchführung des “Zentralen Auswahlverfahrens <strong>für</strong> den Zugang zum Studium zum Erwerbder Zugangsvoraussetzungen <strong>für</strong> das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2“.Für Beamte/Beamtinnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes <strong>Berlin</strong>, die nichtunter § 25 Abs. 7 LVO-AVD fallen, jedoch am o.g. am Studium teilnehmen sollen, ist gem. §25 Abs. 2 LVO-AVD zunächst die Teilnahme an dem zentralen Auswahlverfahren verpflichtend.Die Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren ist grundsätzlich eröffnet, sofern dieVoraussetzungen nach § 25 Abs. 1 LVO-AVD erfüllt sind und die Beamten/Beamtinnen vonden Dienstbehörden nach näherer Bestimmung durch die VAk zur Teilnahme am zentralenAuswahlverfahren angemeldet werden.Das zentrale Auswahlverfahren umfasst:1. eine Anlassbeurteilung mit einer Potenzialeinschätzung zu Kriterien, die von derVAk näher bestimmt sind,2. ein strukturiertes Auswahlverfahren.Der Umfang des Studiums wird wie bisher ca. 200 DStd. umfassen. Einige inhaltliche Anpassungenwerden vorgenommen.45

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