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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121 – Drucksache 15/5028<br />

159. In welchen Fällen wird die Abwanderung aus den ländlichen Räumen<br />

aus öffentlichen Mitteln gefördert und welche Ziele sind damit verbunden?<br />

Ein zentrales Ziel der Politik der Bundesregierung ist es, allen Jugendlichen die<br />

Chance einer beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Denn das Fehlen einer qualifizierten<br />

Ausbildung ist eine zentrale Ursache für Arbeitslosigkeit. Hierzu<br />

zählen auch Mobilitätshilfen für Jugendliche, die ihre Heimatregion aufgrund<br />

fehlender Ausbildungsplätze verlassen, um in anderen Regionen eine Ausbildungsmöglichkeit<br />

wahrzunehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass die<br />

Jugendlichen in regionaler Arbeitslosigkeit verharren und keinen Einstieg ins<br />

Beschäftigungssystem finden.<br />

160. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Abwanderung<br />

junger Menschen (bis 27 Jahren) aus den ländlichen Räumen einzuschränken,<br />

um dem Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzmangel in strukturschwachen<br />

ländlichen Räumen zu begegnen und Existenzgründungen junger<br />

Menschen zu unterstützen?<br />

Die Bundesregierung kann und will die Abwanderung junger Menschen nicht<br />

durch gesetzliche Maßnahmen, die die Einschränkung der grundgesetzlich<br />

garantierten Freizügigkeit zur Folge hätten, steuern. Stattdessen ist die Bundesregierung<br />

bestrebt, durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und beruflichen<br />

Perspektiven für junge Menschen in ländlichen Räumen Anreize zu schaffen<br />

am Ort zu bleiben und nicht abzuwandern. Eines der wichtigsten Instrumente<br />

ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“,<br />

in deren Rahmen gezielt Investitionen zur Schaffung von Arbeits- und<br />

Ausbildungsplätze in überregional ausgerichteten Unternehmen sowie der<br />

Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in ländlichen strukturschwachen<br />

Räumen gefördert werden, wobei die Durchführung Sache der Länder ist. Sie<br />

sollen die zulässigen Förderhöchstsätze nur bei Vorliegen besonderer Struktur-

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