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Drucksache 15/5028 – 68 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />
ter 2002/2003 fast verzehnfacht. Die Zahl der Absolvierenden stieg in den drei<br />
Prüfungsjahren, für die Daten verfügbar sind, deutlich an, liegt aber bei den<br />
Bachelor-Absolvierenden (985 in 2002) und bei den Master-Absolvierenden<br />
(2 150 in 2002) noch immer auf vergleichsweise niedrigem Niveau.<br />
Der von der Innenministerkonferenz für Bund und Länder festgelegten laufbahnrechtlichen<br />
Zuordnung der neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master<br />
folgend, bestehen keine Nachteile gegenüber den Diplom- und Magisterabschlüssen.<br />
Unter der Voraussetzung, dass der Studienabschluss im Rahmen des<br />
entsprechenden Verfahrens akkreditiert ist, wird er gleichwertig mit Diplomund<br />
Magisterabschlüssen behandelt. Den Absolventinnen und Absolventen stehen<br />
dieselben Einstellungs- und Berufschancen im öffentlichen Dienst offen<br />
wie Bewerberinnen und Bewerbern mit den „traditionellen Berufsabschlüssen“.<br />
Der Bundesregierung ist überdies bekannt, dass bei Studierenden und in den<br />
Unternehmen teilweise noch Unsicherheit darüber besteht, wie sie die Bachelor-<br />
und Masterabsolventinnen und -absolventen einschätzen sollen. Sie macht<br />
deshalb darauf aufmerksam, dass es in Deutschland noch an ausreichender<br />
Erfahrung mit den neuen Abschlüssen fehlt. Deshalb erscheint es der Bundesregierung<br />
geboten, gemeinsam mit den Ländern, den Hochschulen und den<br />
Sozialpartnern entsprechende Informationen besonders zur Hebung der Akzeptanz<br />
der Bachelorabschlüsse zu verbreiten.<br />
Die laufbahnrechtliche Zuordnung von Master- und Bachelorabschlüssen erfolgt<br />
seit dem Jahr 2002 bundeseinheitlich auf der Grundlage entsprechender<br />
Beschlüsse der Innenminister- und der Kultusministerkonferenz. Danach werden<br />
Bachelorabschlüsse, die an Universitäten und Fachhochschulen erworben<br />
werden, dem gehobenen Dienst zugeordnet. Bei den Masterabschlüssen ist zu<br />
differenzieren:<br />
● soweit sie an Universitäten erworben werden, werden die Abschlüsse generell<br />
dem höheren Dienst zugeordnet,<br />
● bei Fachhochschulabschlüssen erfolgt eine Zuordnung zum höheren Dienst<br />
immer dann, wenn sie mit einem an einer Universität erworbenen Abschluss<br />
vom Inhalt, Studienumfang und Prüfungsordnungen her gleichwertig sind.<br />
Die Gleichwertigkeit wird in einem gesonderten Akkreditierungsverfahren geprüft.<br />
Das Ergebnis des Verfahrens ist für Bund und Länder bindend. Aufgrund<br />
der bisher durchgeführten Verfahren ist zu erkennen, dass das Akkreditierungserfordernis<br />
dazu beigetragen hat, ein entsprechend hohes Niveau der Masterstudiengänge<br />
an Fachhochschulen sicherzustellen, so dass bisher – teilweise nach<br />
erfolgter Nachbesserung – in jedem Fall der Zugang zum höheren Dienst eröffnet<br />
wurde. Der Tarifbereich nimmt eine der laufbahnrechtlichen Zuordnung<br />
entsprechende Eingruppierung anhand der Studienabschlüsse vor. Im Übrigen<br />
richtet sich der Zugang einer Bewerberin oder eines Bewerbers zum öffentlichen<br />
Dienst – entsprechend Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes – nach<br />
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Hierbei werden im Hinblick auf<br />
das Studium keine Unterschiede zwischen Bachelor- und Diplomabschlüssen<br />
bzw. Master- und Magisterabschlüssen vorgenommen. Grundsätzlich gilt, dass<br />
die gleichen Rechte einer Bewerberin oder eines Bewerbers zu sichern sind, damit<br />
nach Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz die tatsächliche Gleichstellung erreicht<br />
wird. Diese entsteht nicht durch formale Gleichbehandlung, sondern erfordert<br />
differenzierte Maßnahmen, die auf das Ziel der Gleichstellung ausgerichtet<br />
sind. Eine Aussage über die Anzahl der Einstellungen von Bachelor- und Masterabsolvierenden<br />
in der Verwaltung des Bundes ist nicht möglich, da Daten<br />
weder im Rahmen der amtlichen Personalstatistik noch innerhalb der Verwaltung<br />
erhoben werden.