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Drucksache 15/5028 – 58 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />

aus Düsseldorf können Erfindungen und Ergebnisse beim Wettbewerb „Jugend<br />

forscht“ gegen eine Gebühr von 60 Euro ausreichend geschützt werden. Diese<br />

Kosten erstattet die Stiftung Jugend forscht e. V. mit Hilfe verschiedener Sponsoren<br />

auf Antrag. Darüber hinaus bieten weitere Projekte der Bundesregierung<br />

wie z. B. „Jugend gründet“ und „INSTI“ (siehe <strong>Antwort</strong> auf Frage 67) Jugendlichen<br />

Informationen über und Möglichkeiten zum Erlernen des Umgangs mit<br />

dem Bereich „Verwertung und Verbreitung von Erfindungen und deren Ergebnisse“.<br />

Die Erfahrungen mit den genannten Unterstützungsmaßnahmen lassen<br />

den Schluss zu, dass diese sowohl qualitativ als auch quantitativ ein ausreichendes<br />

Angebot darstellen.<br />

66. Welche weiteren Innovationswettbewerbe für Jugendliche gibt es, welchen<br />

Erfolg haben sie, gibt es Überschneidungen und sollen diese Programme<br />

ausgeweitet werden?<br />

Weitere Innovationswettbewerbe für Jugendliche sind der von der Bundesregierung<br />

in 2003 für Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Sekundarstufe II<br />

gestartete Wettbewerb „Jugend gründet“, das Projekt „INSTI“ (siehe auch <strong>Antwort</strong><br />

auf Frage 65) sowie die Initiative „Start up“, die auf Schülerinnen und<br />

Schüler der Sekundarstufe I fokussiert ist. Alle Wettbewerbe sind bei ihrer<br />

spezifischen Zielgruppe erfolgreich. Die Wettbewerbe sind als komplementär<br />

anzusehen. Die erste Durchführung des Wettbewerbs „Jugend gründet“ erwies<br />

sich als sehr erfolgreich, da sich insgesamt fast 28 000 Jugendliche im Alter<br />

zwischen 16 und 21 Jahren hatten registrieren lassen. Der Anteil von Mädchen<br />

und jungen Frauen erreichte dabei 40 Prozent. Eine Ausweitung dieser Maßnahmen<br />

ist aus Sicht der Bundesregierung u. a. aufgrund der genannten ergänzenden<br />

Initiativen derzeit nicht erforderlich.<br />

67. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des Projekts „INSTI – Innovationsstimulierung“<br />

des Institutes der Deutschen Wirtschaft bei der Zielgruppe<br />

junger Menschen, Schulen und Universitäten?<br />

Die Bundesregierung bewertet das Projekt als erfolgreich. Im Rahmen des<br />

„INSTI“-Projektes richten sich folgende geförderte Maßnahmen an die genannten<br />

Zielgruppen: „INSTI“-Erfinderclubs (Kinder, Jugendliche, Studenten und<br />

freie Erfindende), „INSTI“-Schulaktion (Schülerinnen und Schüler) und<br />

„InWert“ (Studierende). Der Erfolg der bundesweiten Förderung von ca. 150<br />

„INSTI“-Erfinderclubs zeigt sich auch in der ständigen Erweiterung des<br />

„INSTI“-Erfinderclubnetzwerkes und der steigenden Zahl der derzeit ca. 4 000<br />

Erfinderclubmitglieder. Neben der Förderung von Ideengeist und Kreativität<br />

werden Know-how und Erfahrungen in vielen Bereichen von der Idee bis zur<br />

Verwertung vermittelt, Einblicke in die unternehmerische Praxis geschaffen<br />

und Kontakte zu Unternehmen hergestellt sowie der Teamgeist unter den<br />

Jugendlichen gefördert. Die erfolgreiche Teilnahme zahlreicher Erfinderclubs<br />

an der jährlichen Internationalen Erfindermesse in Nürnberg, die Ergebnisse<br />

des jährlichen Erfinderwettbewerbs „i hoch 3“ sowie das Interesse öffentlicher<br />

Medien und Unternehmen an Ideen und Erfindungen aus den Clubs sowie Kontakten<br />

zu Erfinderclubs belegen den Erfolg des Projekts.<br />

Mit der „INSTI“-Schulaktion und der „InWert“-Maßnahme wurde ein Beitrag<br />

zur Sensibilisierung der Schülerschaft und der Studierenden für das Thema Innovation<br />

und Verwertung und zur Etablierung dieses Themas sowohl in der<br />

Schul- als auch in der Hochschulausbildung geleistet. Die Nachfrage nach den<br />

positiven Ergebnissen und Erfahrungen der „INSTI“-Schulaktion ist so groß,<br />

dass Lehr- und Lernmaterialien zum Thema Innovation und Verwertung für<br />

weitere Schulaktionen aufbereitet werden. Der Erfolg zeigt sich auch darin,

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