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Drucksache 15/5028 – 58 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />
aus Düsseldorf können Erfindungen und Ergebnisse beim Wettbewerb „Jugend<br />
forscht“ gegen eine Gebühr von 60 Euro ausreichend geschützt werden. Diese<br />
Kosten erstattet die Stiftung Jugend forscht e. V. mit Hilfe verschiedener Sponsoren<br />
auf Antrag. Darüber hinaus bieten weitere Projekte der Bundesregierung<br />
wie z. B. „Jugend gründet“ und „INSTI“ (siehe <strong>Antwort</strong> auf Frage 67) Jugendlichen<br />
Informationen über und Möglichkeiten zum Erlernen des Umgangs mit<br />
dem Bereich „Verwertung und Verbreitung von Erfindungen und deren Ergebnisse“.<br />
Die Erfahrungen mit den genannten Unterstützungsmaßnahmen lassen<br />
den Schluss zu, dass diese sowohl qualitativ als auch quantitativ ein ausreichendes<br />
Angebot darstellen.<br />
66. Welche weiteren Innovationswettbewerbe für Jugendliche gibt es, welchen<br />
Erfolg haben sie, gibt es Überschneidungen und sollen diese Programme<br />
ausgeweitet werden?<br />
Weitere Innovationswettbewerbe für Jugendliche sind der von der Bundesregierung<br />
in 2003 für Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Sekundarstufe II<br />
gestartete Wettbewerb „Jugend gründet“, das Projekt „INSTI“ (siehe auch <strong>Antwort</strong><br />
auf Frage 65) sowie die Initiative „Start up“, die auf Schülerinnen und<br />
Schüler der Sekundarstufe I fokussiert ist. Alle Wettbewerbe sind bei ihrer<br />
spezifischen Zielgruppe erfolgreich. Die Wettbewerbe sind als komplementär<br />
anzusehen. Die erste Durchführung des Wettbewerbs „Jugend gründet“ erwies<br />
sich als sehr erfolgreich, da sich insgesamt fast 28 000 Jugendliche im Alter<br />
zwischen 16 und 21 Jahren hatten registrieren lassen. Der Anteil von Mädchen<br />
und jungen Frauen erreichte dabei 40 Prozent. Eine Ausweitung dieser Maßnahmen<br />
ist aus Sicht der Bundesregierung u. a. aufgrund der genannten ergänzenden<br />
Initiativen derzeit nicht erforderlich.<br />
67. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des Projekts „INSTI – Innovationsstimulierung“<br />
des Institutes der Deutschen Wirtschaft bei der Zielgruppe<br />
junger Menschen, Schulen und Universitäten?<br />
Die Bundesregierung bewertet das Projekt als erfolgreich. Im Rahmen des<br />
„INSTI“-Projektes richten sich folgende geförderte Maßnahmen an die genannten<br />
Zielgruppen: „INSTI“-Erfinderclubs (Kinder, Jugendliche, Studenten und<br />
freie Erfindende), „INSTI“-Schulaktion (Schülerinnen und Schüler) und<br />
„InWert“ (Studierende). Der Erfolg der bundesweiten Förderung von ca. 150<br />
„INSTI“-Erfinderclubs zeigt sich auch in der ständigen Erweiterung des<br />
„INSTI“-Erfinderclubnetzwerkes und der steigenden Zahl der derzeit ca. 4 000<br />
Erfinderclubmitglieder. Neben der Förderung von Ideengeist und Kreativität<br />
werden Know-how und Erfahrungen in vielen Bereichen von der Idee bis zur<br />
Verwertung vermittelt, Einblicke in die unternehmerische Praxis geschaffen<br />
und Kontakte zu Unternehmen hergestellt sowie der Teamgeist unter den<br />
Jugendlichen gefördert. Die erfolgreiche Teilnahme zahlreicher Erfinderclubs<br />
an der jährlichen Internationalen Erfindermesse in Nürnberg, die Ergebnisse<br />
des jährlichen Erfinderwettbewerbs „i hoch 3“ sowie das Interesse öffentlicher<br />
Medien und Unternehmen an Ideen und Erfindungen aus den Clubs sowie Kontakten<br />
zu Erfinderclubs belegen den Erfolg des Projekts.<br />
Mit der „INSTI“-Schulaktion und der „InWert“-Maßnahme wurde ein Beitrag<br />
zur Sensibilisierung der Schülerschaft und der Studierenden für das Thema Innovation<br />
und Verwertung und zur Etablierung dieses Themas sowohl in der<br />
Schul- als auch in der Hochschulausbildung geleistet. Die Nachfrage nach den<br />
positiven Ergebnissen und Erfahrungen der „INSTI“-Schulaktion ist so groß,<br />
dass Lehr- und Lernmaterialien zum Thema Innovation und Verwertung für<br />
weitere Schulaktionen aufbereitet werden. Der Erfolg zeigt sich auch darin,