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Drucksache 15/5028 – 144 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />
Die Bundesregierung misst der Situation von Kindern, deren Vater, Mutter oder<br />
beide Elternteile abhängig sind, eine sehr große Bedeutung zu. Nach verschiedenen<br />
Schätzungen sind etwa 2,65 Millionen Kinder betroffen. Deshalb hat die<br />
Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon seit einigen Jahren gezielt<br />
Modellprojekte und Forschungsvorhaben in diesem Bereich gefördert. Ein<br />
von ihr gefördertes Projekt der Guttempler in Deutschland, das aus der Sicht<br />
der Selbsthilfe das Thema „Kinder aus suchtbelasteten Familien“ bearbeitet<br />
hat, ist inzwischen publiziert. Die Ergebnisse sind umfassend in die Arbeit der<br />
Suchtselbsthilfegruppen in Deutschland eingeflossen.<br />
Weiterhin wurde das von ihr geförderte Forschungsvorhaben zum Thema „Kinder<br />
unbehandelter suchtkranker Eltern eine Situationsanalyse und mögliche<br />
Hilfen“ durchgeführt. Auch diese Ergebnisse liegen vor, sie sind auf der Internetseite<br />
des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung eingestellt<br />
und fließen in die Arbeit mit den Eltern ein.<br />
In Kooperation mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. führte das<br />
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2003 eine Tagung<br />
unter dem Titel „Familiengeheimnisse – wenn Eltern suchtkrank sind und die<br />
Kinder leiden“ durch. Anlässlich dieser Tagung wurden „10 Eckpunkte zur Verbesserung<br />
der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien“ verabschiedet.<br />
Die Ergebnisse dieser Tagung sind in einem Berichtsband zusammengestellt,<br />
der in Kürze erscheinen wird.<br />
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen brachte in Zusammenarbeit mit der<br />
Deutschen Angestelltenkrankenkasse zwei Broschüren speziell für Kinder und<br />
Jugendliche aus suchtbelasteten Familien heraus, die bei der Deutschen Hauptstelle<br />
für Suchtfragen angefordert werden können.<br />
Der Bundesregierung liegen vielseitige Erkenntnisse und Fakten vor, die notwendig<br />
sind, um die Arbeit mit Kindern aus suchtbelasteten Familien zu verstärken.<br />
Da sich Länder und Kommunen teilweise aus der Finanzierung zurückziehen,<br />
ist die derzeitige Situation der Beratungs- und Behandlungsstellen für<br />
Suchtkranke sowie der Erziehungsberatungsstellen nicht einfach. Dennoch geht<br />
die Bundesregierung davon aus, dass diese Arbeit zum Regelangebot werden<br />
muss.<br />
Bei der Erkennung von Schwierigkeiten in den Familien von Kindern und<br />
Jugendlichen, die auf die Suchterkrankung zurückzuführen sind, sind nicht nur<br />
die Ärzte, sondern im Prinzip alle institutionellen und professionellen Kontaktpersonen<br />
von Kindern und Jugendlichen gefordert. Hierzu zählen in der medizinischen<br />
Behandlung neben Hausärzten insbesondere die Kinder- und Jugendärzte,<br />
die Erzieherinnen und Erzieher im Kindergartenbereich, die Lehrerinnen<br />
und Lehrer und die in den Sozialämtern mit der Familienbetreuung befassten<br />
Personen. Sämtliche sich hier regelmäßig bietenden Gelegenheiten entsprechender<br />
Wahrnehmung und gegebenenfalls Intervention sind im Interesse der<br />
Kinder und Jugendlichen zu nutzen, so dass von einer „vorrangig geeigneten<br />
Stelle“ nach Ansicht der Bundesregierung nicht auszugehen ist.<br />
193. Kann die Bundesregierung Angaben über eine Zusammenarbeit staatlicher<br />
Stellen und privater Veranstalter zur Aufklärung und Prävention hinsichtlich<br />
„Partydrogen“ (z. B. Ecstasy) machen?<br />
Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung hier als zielführend?<br />
Im Auftrag der Bundesregierung arbeitet die Bundeszentrale für gesundheitliche<br />
Aufklärung seit 2001 mit privaten Initiativen – so genannten Szene-Initiativen<br />
– zusammen, die im Bereich der Suchtprävention von Partydrogen aktiv<br />
sind. Aus diesen Kontakten hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-