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Drucksache 15/5028 – 144 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />

Die Bundesregierung misst der Situation von Kindern, deren Vater, Mutter oder<br />

beide Elternteile abhängig sind, eine sehr große Bedeutung zu. Nach verschiedenen<br />

Schätzungen sind etwa 2,65 Millionen Kinder betroffen. Deshalb hat die<br />

Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon seit einigen Jahren gezielt<br />

Modellprojekte und Forschungsvorhaben in diesem Bereich gefördert. Ein<br />

von ihr gefördertes Projekt der Guttempler in Deutschland, das aus der Sicht<br />

der Selbsthilfe das Thema „Kinder aus suchtbelasteten Familien“ bearbeitet<br />

hat, ist inzwischen publiziert. Die Ergebnisse sind umfassend in die Arbeit der<br />

Suchtselbsthilfegruppen in Deutschland eingeflossen.<br />

Weiterhin wurde das von ihr geförderte Forschungsvorhaben zum Thema „Kinder<br />

unbehandelter suchtkranker Eltern eine Situationsanalyse und mögliche<br />

Hilfen“ durchgeführt. Auch diese Ergebnisse liegen vor, sie sind auf der Internetseite<br />

des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung eingestellt<br />

und fließen in die Arbeit mit den Eltern ein.<br />

In Kooperation mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. führte das<br />

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2003 eine Tagung<br />

unter dem Titel „Familiengeheimnisse – wenn Eltern suchtkrank sind und die<br />

Kinder leiden“ durch. Anlässlich dieser Tagung wurden „10 Eckpunkte zur Verbesserung<br />

der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien“ verabschiedet.<br />

Die Ergebnisse dieser Tagung sind in einem Berichtsband zusammengestellt,<br />

der in Kürze erscheinen wird.<br />

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen brachte in Zusammenarbeit mit der<br />

Deutschen Angestelltenkrankenkasse zwei Broschüren speziell für Kinder und<br />

Jugendliche aus suchtbelasteten Familien heraus, die bei der Deutschen Hauptstelle<br />

für Suchtfragen angefordert werden können.<br />

Der Bundesregierung liegen vielseitige Erkenntnisse und Fakten vor, die notwendig<br />

sind, um die Arbeit mit Kindern aus suchtbelasteten Familien zu verstärken.<br />

Da sich Länder und Kommunen teilweise aus der Finanzierung zurückziehen,<br />

ist die derzeitige Situation der Beratungs- und Behandlungsstellen für<br />

Suchtkranke sowie der Erziehungsberatungsstellen nicht einfach. Dennoch geht<br />

die Bundesregierung davon aus, dass diese Arbeit zum Regelangebot werden<br />

muss.<br />

Bei der Erkennung von Schwierigkeiten in den Familien von Kindern und<br />

Jugendlichen, die auf die Suchterkrankung zurückzuführen sind, sind nicht nur<br />

die Ärzte, sondern im Prinzip alle institutionellen und professionellen Kontaktpersonen<br />

von Kindern und Jugendlichen gefordert. Hierzu zählen in der medizinischen<br />

Behandlung neben Hausärzten insbesondere die Kinder- und Jugendärzte,<br />

die Erzieherinnen und Erzieher im Kindergartenbereich, die Lehrerinnen<br />

und Lehrer und die in den Sozialämtern mit der Familienbetreuung befassten<br />

Personen. Sämtliche sich hier regelmäßig bietenden Gelegenheiten entsprechender<br />

Wahrnehmung und gegebenenfalls Intervention sind im Interesse der<br />

Kinder und Jugendlichen zu nutzen, so dass von einer „vorrangig geeigneten<br />

Stelle“ nach Ansicht der Bundesregierung nicht auszugehen ist.<br />

193. Kann die Bundesregierung Angaben über eine Zusammenarbeit staatlicher<br />

Stellen und privater Veranstalter zur Aufklärung und Prävention hinsichtlich<br />

„Partydrogen“ (z. B. Ecstasy) machen?<br />

Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung hier als zielführend?<br />

Im Auftrag der Bundesregierung arbeitet die Bundeszentrale für gesundheitliche<br />

Aufklärung seit 2001 mit privaten Initiativen – so genannten Szene-Initiativen<br />

– zusammen, die im Bereich der Suchtprävention von Partydrogen aktiv<br />

sind. Aus diesen Kontakten hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-

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