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Drucksache 15/5028 – 74 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />

Die Quote der Akademikerinnen und Akademiker sowie deren soziale Zusammensetzung<br />

ist Ausdruck des gesamten Bildungssystems einschließlich Schule<br />

und berufliche Bildung sowie der anschließenden Einkommensperspektiven. In<br />

Deutschland liegt der Prozentsatz der Bevölkerung mit einem Hochschulabschluss<br />

in der Altersgruppe der 24- bis 65-Jährigen mit 13 Prozent nur geringfügig<br />

unter dem OECD-Durchschnitt von 15 Prozent. Im OECD-Durchschnitt<br />

erwerben gegenwärtig etwa 30 Prozent der Personen im typischen Abschlussalter<br />

einen Hochschulabschluss. Die Zahl variiert zwischen ungefähr 40 Prozent<br />

in Australien, Finnland, Island und Neuseeland bis zu 20 Prozent und weniger<br />

in Deutschland, Italien, Österreich, der Schweiz und der Tschechischen<br />

Republik. Die Quote der Studienanfängerinnen und -anfänger in den studiengebührenfreien<br />

Ländern Finnland und Schweden liegen gemäß OECD-Angaben<br />

deutlich vor Großbritannien und den USA sowie weit über der Quote in<br />

Deutschland, die erst in den letzten Jahren auf rd. 36 Prozent gesteigert werden<br />

konnte.<br />

90. Plant die Bundesregierung das Hochschulrahmengesetz zu entschlacken,<br />

sodass der Weg zur Selbstauswahl von Studentinnen und Studenten, zu<br />

Strukturreformen und zur Möglichkeit der Erhebung von Studienbeiträgen<br />

frei wird?<br />

Das Hochschulrahmengesetz wurde 1998 im Zuge der 4. Hochschulrahmengesetz-Novelle<br />

massiv dereguliert. Es ist heute auf Bereiche begrenzt, in denen<br />

die nationale und internationale Mobilität der an Hochschulen Lernenden und<br />

Lehrenden Bundeseinheitlichkeit erfordert.<br />

Der Bereich der Hochschulzulassung in bundesweit zulassungsbeschränkten<br />

Studiengängen wurde bereits mit dem 7. HRGÄndG im Jahre 2004 zugunsten<br />

der Stärkung der Hochschulautonomie zukunftsweisend neu geregelt. Die<br />

Hochschulen in Deutschland werden künftig deutlich stärker als bisher an der<br />

Auswahl ihrer Studierenden mitwirken können. 60 Prozent der Studienplätze<br />

werden in Zukunft von den Hochschulen selbst vergeben. Das neue Verfahren<br />

soll bereits zum Wintersemester 2005/2006 angewandt werden.<br />

Das Hochschulrahmengesetz bietet die rahmenrechtliche Grundlage für Strukturreformen<br />

der Hochschulen und hindert Strukturreformen nicht. So sind<br />

genuin strukturelle Regelungen zu Rechtsformen, Aufbau und Organisation der<br />

Hochschulen seit 1998 dem Landesrecht überlassen.<br />

Zur Frage der Erhebung von Studienbeiträgen siehe <strong>Antwort</strong> zu Frage 89.<br />

91. Welchem Prozentsatz der Studierenden in Deutschland wird die Förderung<br />

von Eliteuniversitäten, die die Bundesregierung seit den Studentenprotesten<br />

Anfang 2004 zur Diskussion gestellt hat, indirekt oder direkt zugute<br />

kommen?<br />

92. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Elite“?<br />

Die Bundesregierung plant keine Elite-Universitäten. Sie beabsichtigt im Rahmen<br />

ihrer Innovationsoffensive einen Beitrag dazu zu leisten, die existierenden<br />

deutschen Universitäten dabei zu unterstützen, sich schneller zu Spitzenuniversitäten<br />

zu entwickeln, die mit bekannten Spitzenuniversitäten im Ausland wie der<br />

ETH Zürich, Harvard, Stanford oder Oxford konkurrieren können. Eine exakte<br />

Angabe zum Prozentsatz der Studierenden, denen die geplante Exzellenzförderung<br />

letztlich zugute kommen wird, ist nicht möglich. Die Spitzenuniversitäten<br />

sollen sich aus bestehenden Universitäten in Deutschland heraus entwickeln<br />

und Vorbildfunktion für alle Hochschulen in Deutschland haben. Sie sollen in-

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