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Drucksache 15/5028 – 74 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />
Die Quote der Akademikerinnen und Akademiker sowie deren soziale Zusammensetzung<br />
ist Ausdruck des gesamten Bildungssystems einschließlich Schule<br />
und berufliche Bildung sowie der anschließenden Einkommensperspektiven. In<br />
Deutschland liegt der Prozentsatz der Bevölkerung mit einem Hochschulabschluss<br />
in der Altersgruppe der 24- bis 65-Jährigen mit 13 Prozent nur geringfügig<br />
unter dem OECD-Durchschnitt von 15 Prozent. Im OECD-Durchschnitt<br />
erwerben gegenwärtig etwa 30 Prozent der Personen im typischen Abschlussalter<br />
einen Hochschulabschluss. Die Zahl variiert zwischen ungefähr 40 Prozent<br />
in Australien, Finnland, Island und Neuseeland bis zu 20 Prozent und weniger<br />
in Deutschland, Italien, Österreich, der Schweiz und der Tschechischen<br />
Republik. Die Quote der Studienanfängerinnen und -anfänger in den studiengebührenfreien<br />
Ländern Finnland und Schweden liegen gemäß OECD-Angaben<br />
deutlich vor Großbritannien und den USA sowie weit über der Quote in<br />
Deutschland, die erst in den letzten Jahren auf rd. 36 Prozent gesteigert werden<br />
konnte.<br />
90. Plant die Bundesregierung das Hochschulrahmengesetz zu entschlacken,<br />
sodass der Weg zur Selbstauswahl von Studentinnen und Studenten, zu<br />
Strukturreformen und zur Möglichkeit der Erhebung von Studienbeiträgen<br />
frei wird?<br />
Das Hochschulrahmengesetz wurde 1998 im Zuge der 4. Hochschulrahmengesetz-Novelle<br />
massiv dereguliert. Es ist heute auf Bereiche begrenzt, in denen<br />
die nationale und internationale Mobilität der an Hochschulen Lernenden und<br />
Lehrenden Bundeseinheitlichkeit erfordert.<br />
Der Bereich der Hochschulzulassung in bundesweit zulassungsbeschränkten<br />
Studiengängen wurde bereits mit dem 7. HRGÄndG im Jahre 2004 zugunsten<br />
der Stärkung der Hochschulautonomie zukunftsweisend neu geregelt. Die<br />
Hochschulen in Deutschland werden künftig deutlich stärker als bisher an der<br />
Auswahl ihrer Studierenden mitwirken können. 60 Prozent der Studienplätze<br />
werden in Zukunft von den Hochschulen selbst vergeben. Das neue Verfahren<br />
soll bereits zum Wintersemester 2005/2006 angewandt werden.<br />
Das Hochschulrahmengesetz bietet die rahmenrechtliche Grundlage für Strukturreformen<br />
der Hochschulen und hindert Strukturreformen nicht. So sind<br />
genuin strukturelle Regelungen zu Rechtsformen, Aufbau und Organisation der<br />
Hochschulen seit 1998 dem Landesrecht überlassen.<br />
Zur Frage der Erhebung von Studienbeiträgen siehe <strong>Antwort</strong> zu Frage 89.<br />
91. Welchem Prozentsatz der Studierenden in Deutschland wird die Förderung<br />
von Eliteuniversitäten, die die Bundesregierung seit den Studentenprotesten<br />
Anfang 2004 zur Diskussion gestellt hat, indirekt oder direkt zugute<br />
kommen?<br />
92. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Elite“?<br />
Die Bundesregierung plant keine Elite-Universitäten. Sie beabsichtigt im Rahmen<br />
ihrer Innovationsoffensive einen Beitrag dazu zu leisten, die existierenden<br />
deutschen Universitäten dabei zu unterstützen, sich schneller zu Spitzenuniversitäten<br />
zu entwickeln, die mit bekannten Spitzenuniversitäten im Ausland wie der<br />
ETH Zürich, Harvard, Stanford oder Oxford konkurrieren können. Eine exakte<br />
Angabe zum Prozentsatz der Studierenden, denen die geplante Exzellenzförderung<br />
letztlich zugute kommen wird, ist nicht möglich. Die Spitzenuniversitäten<br />
sollen sich aus bestehenden Universitäten in Deutschland heraus entwickeln<br />
und Vorbildfunktion für alle Hochschulen in Deutschland haben. Sie sollen in-