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Drucksache 15/5028 – 184 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />
Anzahl erwachsener Prostituierter. Nach den Erkenntnissen des Projekts ist jedenfalls<br />
für den Bereich der gewerblichen Prostitution in Bordellen, Bars, Clubs<br />
etc. davon auszugehen, dass dort Minderjährige eher selten anzutreffen sind.<br />
Indirekt lässt sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik im Bereich der registrierten<br />
Fälle der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger/Prostitution<br />
die Erkenntnis gewinnen, dass im Jahr 2003, 519 Fälle der Förderung sexueller<br />
Handlungen Minderjähriger/Prostitution erfasst wurden. Aufgeklärt wurden<br />
488 Delikte, das heißt 94 Prozent aller erfassten Fälle. Damit setzt sich der seit<br />
dem Jahr 2000 zu verzeichnende Rückgang der Fallzahlen fort (2000: 1 553;<br />
2001: 1 135; 2002: 899). Die Aufklärungsquote war – bei insgesamt unverändert<br />
hohem Niveau – geringfügig rückläufig (2000: 96,8 Prozent; 2001:<br />
95,2 Prozent; 2002: 95,6 Prozent).<br />
Die Bundesregierung räumt der Bekämpfung von sexueller Gewalt und Ausbeutung<br />
von Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert ein. Die Daten<br />
der Polizeilichen Kriminalstatistik weisen im Jahr 2003 insgesamt 19 477 Opfer<br />
von sexuellem Missbrauch (§ 176, § 176a, § 176b StGB) aus. Davon waren<br />
76,8 Prozent Mädchen und 23,2 Prozent Jungen. Mit dem „Aktionsplan zum<br />
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“<br />
hat sie im Januar 2003 ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept entwickelt,<br />
um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wirkungsvoll<br />
zu schützen. Ziel des Aktionsplans ist es, den strafrechtlichen Schutz von<br />
Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, die Prävention und den Opferschutz<br />
zu stärken sowie die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote und<br />
die internationale Zusammenarbeit zu fördern. Die in dem Aktionsplan enthaltenen<br />
Maßnahmen sind zwischenzeitlich umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht.<br />
So sind am 1. April 2004 Änderungen des Sexualstrafrechts in Kraft getreten,<br />
mit denen der strafrechtliche Schutz von Kindern und behinderten Menschen<br />
gegen sexuellen Missbrauch weiter verbessert wird. Strafbarkeitslücken wurden<br />
geschlossen und Strafen verschärft. Unter anderem wurde ein neuer Tatbestand<br />
ins Strafgesetzbuch eingefügt, nach dem sich strafbar macht, wer ein<br />
Kind für Taten des sexuellen Missbrauchs anbietet oder nachzuweisen verspricht<br />
oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.<br />
Außerdem wurde das Belohnen und Billigen schwerwiegender Sexualstraftaten<br />
unter Strafe gestellt.<br />
Mit dem zum 1. September 2004 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung<br />
der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz)“ werden<br />
künftig die Interessen der Opfer im Strafverfahren stärker berücksichtigt.<br />
Beispielsweise wird die Stellung der verletzten Person gestärkt durch die Vermeidung<br />
von Mehrfachvernehmungen, umfangreichere Informationen über den<br />
Verlauf des Strafverfahrens und bessere Möglichkeiten, bereits im Strafverfahren<br />
Schadensersatz zu verlangen.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt des Aktionsplans ist der Bereich der Prävention und<br />
der Aufklärung. Die Bundesregierung hat neben zahlreichen Präventionsmaßnahmen<br />
wie der Unterstützung der bundesweiten Struktur der Kinder-, Jugendund<br />
Elterntelefone, der Herausgabe von Ratgebern sowie der Förderung von<br />
Modellprojekten im April 2004 die Präventionskampagne Hinsehen.Handeln.Helfen!<br />
gestartet. Ziel der Kampagne ist es, ein Bewusstsein dafür zu<br />
schaffen, dass jede und jeder Einzelne etwas gegen sexuelle Gewalt an Kindern<br />
und Jugendlichen tun kann. Bürgerinnen und Bürger sollen für das Thema sensibilisiert<br />
und umfassend über Handlungsmöglichkeiten informiert werden.<br />
Über ein Servicetelefon des Bundesministeriums (0180-190 70 50) und über<br />
das Internetangebot www.hinsehen-handeln-helfen.de werden unterschiedliche<br />
regionale Beratungseinrichtungen benannt; beide Angebote wurden über Großflächenplakate<br />
und Anzeigen bekannt gemacht. Kernstück der Internetseite