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Drucksache 15/5028 – 184 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />

Anzahl erwachsener Prostituierter. Nach den Erkenntnissen des Projekts ist jedenfalls<br />

für den Bereich der gewerblichen Prostitution in Bordellen, Bars, Clubs<br />

etc. davon auszugehen, dass dort Minderjährige eher selten anzutreffen sind.<br />

Indirekt lässt sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik im Bereich der registrierten<br />

Fälle der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger/Prostitution<br />

die Erkenntnis gewinnen, dass im Jahr 2003, 519 Fälle der Förderung sexueller<br />

Handlungen Minderjähriger/Prostitution erfasst wurden. Aufgeklärt wurden<br />

488 Delikte, das heißt 94 Prozent aller erfassten Fälle. Damit setzt sich der seit<br />

dem Jahr 2000 zu verzeichnende Rückgang der Fallzahlen fort (2000: 1 553;<br />

2001: 1 135; 2002: 899). Die Aufklärungsquote war – bei insgesamt unverändert<br />

hohem Niveau – geringfügig rückläufig (2000: 96,8 Prozent; 2001:<br />

95,2 Prozent; 2002: 95,6 Prozent).<br />

Die Bundesregierung räumt der Bekämpfung von sexueller Gewalt und Ausbeutung<br />

von Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert ein. Die Daten<br />

der Polizeilichen Kriminalstatistik weisen im Jahr 2003 insgesamt 19 477 Opfer<br />

von sexuellem Missbrauch (§ 176, § 176a, § 176b StGB) aus. Davon waren<br />

76,8 Prozent Mädchen und 23,2 Prozent Jungen. Mit dem „Aktionsplan zum<br />

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“<br />

hat sie im Januar 2003 ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept entwickelt,<br />

um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wirkungsvoll<br />

zu schützen. Ziel des Aktionsplans ist es, den strafrechtlichen Schutz von<br />

Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, die Prävention und den Opferschutz<br />

zu stärken sowie die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote und<br />

die internationale Zusammenarbeit zu fördern. Die in dem Aktionsplan enthaltenen<br />

Maßnahmen sind zwischenzeitlich umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht.<br />

So sind am 1. April 2004 Änderungen des Sexualstrafrechts in Kraft getreten,<br />

mit denen der strafrechtliche Schutz von Kindern und behinderten Menschen<br />

gegen sexuellen Missbrauch weiter verbessert wird. Strafbarkeitslücken wurden<br />

geschlossen und Strafen verschärft. Unter anderem wurde ein neuer Tatbestand<br />

ins Strafgesetzbuch eingefügt, nach dem sich strafbar macht, wer ein<br />

Kind für Taten des sexuellen Missbrauchs anbietet oder nachzuweisen verspricht<br />

oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.<br />

Außerdem wurde das Belohnen und Billigen schwerwiegender Sexualstraftaten<br />

unter Strafe gestellt.<br />

Mit dem zum 1. September 2004 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung<br />

der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz)“ werden<br />

künftig die Interessen der Opfer im Strafverfahren stärker berücksichtigt.<br />

Beispielsweise wird die Stellung der verletzten Person gestärkt durch die Vermeidung<br />

von Mehrfachvernehmungen, umfangreichere Informationen über den<br />

Verlauf des Strafverfahrens und bessere Möglichkeiten, bereits im Strafverfahren<br />

Schadensersatz zu verlangen.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt des Aktionsplans ist der Bereich der Prävention und<br />

der Aufklärung. Die Bundesregierung hat neben zahlreichen Präventionsmaßnahmen<br />

wie der Unterstützung der bundesweiten Struktur der Kinder-, Jugendund<br />

Elterntelefone, der Herausgabe von Ratgebern sowie der Förderung von<br />

Modellprojekten im April 2004 die Präventionskampagne Hinsehen.Handeln.Helfen!<br />

gestartet. Ziel der Kampagne ist es, ein Bewusstsein dafür zu<br />

schaffen, dass jede und jeder Einzelne etwas gegen sexuelle Gewalt an Kindern<br />

und Jugendlichen tun kann. Bürgerinnen und Bürger sollen für das Thema sensibilisiert<br />

und umfassend über Handlungsmöglichkeiten informiert werden.<br />

Über ein Servicetelefon des Bundesministeriums (0180-190 70 50) und über<br />

das Internetangebot www.hinsehen-handeln-helfen.de werden unterschiedliche<br />

regionale Beratungseinrichtungen benannt; beide Angebote wurden über Großflächenplakate<br />

und Anzeigen bekannt gemacht. Kernstück der Internetseite

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