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Drucksache 15/5028 – 126 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />

Junglandwirtinnen und Junglandwirte sind häufig in zeitlich engem Zusammenhang<br />

mit ihrer erstmaligen Niederlassung als Landwirte gezwungen, existenzund<br />

beschäftigungssichernde Investitionen durchzuführen. Im Rahmen der von<br />

Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist es deshalb möglich, einzelbetriebliche<br />

Investitionen von Junglandwirtinnen und -landwirten mit einem<br />

Alter bis zu 40 Jahren mit Hilfe des Agrarinvestitionsförderungsprogramms zu<br />

fördern. Dabei können sie die zusätzlich zur „normalen“ Förderung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms<br />

z. B. bei Gründung oder Übernahme eines<br />

landwirtschaftlichen Betriebes einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderungsfähigen<br />

Investitionsvolumens, maximal 20 000 Euro, erhalten. Die durch<br />

den Zuschuss verbesserte Investitionsförderung mit einem Gesamtwert der Beihilfe<br />

von bis zu 50 Prozent der Investitionssumme trägt dabei den besonderen<br />

Finanzierungserfordernissen der Junglandwirtinnen und -wirte Rechnung. Die<br />

für Maßnahmen der Junglandwirteförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zur Verfügung<br />

stehenden Mittel werden von der EU kofinanziert.<br />

Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit stellen die Sonderkreditprogramme<br />

der Landwirtschaftlichen Rentenbank Frankfurt/Main dar. Bei den Sonderkrediten<br />

handelt es sich um zinsgünstige Darlehensprogramme, deren Bedingungen<br />

und Konditionen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eigenverantwortlich<br />

festgelegt werden. Die Zinsgestaltung orientiert sich zwangsläufig am<br />

jeweils gültigen Kapitalmarktniveau. Gefördert werden Investitionen in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben einschließlich Wohngebäuden, und zwar spezifiziert<br />

nach Maschinen, Wirtschaftsgebäuden, Wohngebäuden, Landzukauf und sonstigen<br />

Investitionen (z. B. Lieferrechte). Finanzierungen im Zusammenhang mit<br />

der Hofübernahme wie z. B. Abfindungen weichender Erben, Kosten der pachtweisen<br />

Hofübernahme durch die Betriebsnachfolge sowie Umschuldungen im<br />

Rahmen von Hofübergabeverträgen sind ebenfalls förderfähig.<br />

168. Wie hoch ist die Anzahl der Betriebsneugründungen in der Landwirtschaft<br />

und im Weinbau im Zeitablauf seit 1994?<br />

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einrichtungen?<br />

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.<br />

169. Wie häufig gelingen Hofübergaben?<br />

In welchen Fällen gelingen diese nicht?<br />

Welche Unterstützungsleistungen müssten geboten werden, damit Hofübergaben<br />

erfolgreicher durchgeführt werden könnten?<br />

Im Rahmen der Landwirtschaftszählungen (zuletzt 1999) wurden Inhaberinnen<br />

und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die rechtlich als Einzelunternehmen<br />

geführt werden, ab einem Alter von 45 Jahren befragt, ob eine Person<br />

vorhanden ist, die diesen Betrieb – aufgrund einer Vereinbarung, Absprache<br />

oder sonstigen Verständigung – zu gegebener Zeit übernehmen wird. Von diesen<br />

älteren Betriebsinhaberinnen und -inhabern gaben 1999 rd. 84 400 (35 Prozent)<br />

an, eine Hofnachfolgerin bzw. einen Hofnachfolger zu haben. Dies dokumentiert<br />

ihre Erwartung auf eine erfolgreiche Hofübergabe. In den Fällen, in<br />

denen ältere Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe angaben,<br />

über eine Hofnachfolgerin bzw. einen Hofnachfolger zu verfügen, war diese für<br />

die Hofnachfolge vorgesehene Person zu rd. 87 Prozent männlich. Dies deutet<br />

darauf hin, dass der Anteil von Inhaberinnen landwirtschaftlicher Betriebe (alle<br />

Angaben nur für Rechtsform von Einzelunternehmen), der gegenwärtig nur

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