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Drucksache 15/5028 – 126 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode<br />
Junglandwirtinnen und Junglandwirte sind häufig in zeitlich engem Zusammenhang<br />
mit ihrer erstmaligen Niederlassung als Landwirte gezwungen, existenzund<br />
beschäftigungssichernde Investitionen durchzuführen. Im Rahmen der von<br />
Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist es deshalb möglich, einzelbetriebliche<br />
Investitionen von Junglandwirtinnen und -landwirten mit einem<br />
Alter bis zu 40 Jahren mit Hilfe des Agrarinvestitionsförderungsprogramms zu<br />
fördern. Dabei können sie die zusätzlich zur „normalen“ Förderung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms<br />
z. B. bei Gründung oder Übernahme eines<br />
landwirtschaftlichen Betriebes einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderungsfähigen<br />
Investitionsvolumens, maximal 20 000 Euro, erhalten. Die durch<br />
den Zuschuss verbesserte Investitionsförderung mit einem Gesamtwert der Beihilfe<br />
von bis zu 50 Prozent der Investitionssumme trägt dabei den besonderen<br />
Finanzierungserfordernissen der Junglandwirtinnen und -wirte Rechnung. Die<br />
für Maßnahmen der Junglandwirteförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zur Verfügung<br />
stehenden Mittel werden von der EU kofinanziert.<br />
Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit stellen die Sonderkreditprogramme<br />
der Landwirtschaftlichen Rentenbank Frankfurt/Main dar. Bei den Sonderkrediten<br />
handelt es sich um zinsgünstige Darlehensprogramme, deren Bedingungen<br />
und Konditionen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eigenverantwortlich<br />
festgelegt werden. Die Zinsgestaltung orientiert sich zwangsläufig am<br />
jeweils gültigen Kapitalmarktniveau. Gefördert werden Investitionen in landwirtschaftlichen<br />
Betrieben einschließlich Wohngebäuden, und zwar spezifiziert<br />
nach Maschinen, Wirtschaftsgebäuden, Wohngebäuden, Landzukauf und sonstigen<br />
Investitionen (z. B. Lieferrechte). Finanzierungen im Zusammenhang mit<br />
der Hofübernahme wie z. B. Abfindungen weichender Erben, Kosten der pachtweisen<br />
Hofübernahme durch die Betriebsnachfolge sowie Umschuldungen im<br />
Rahmen von Hofübergabeverträgen sind ebenfalls förderfähig.<br />
168. Wie hoch ist die Anzahl der Betriebsneugründungen in der Landwirtschaft<br />
und im Weinbau im Zeitablauf seit 1994?<br />
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einrichtungen?<br />
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.<br />
169. Wie häufig gelingen Hofübergaben?<br />
In welchen Fällen gelingen diese nicht?<br />
Welche Unterstützungsleistungen müssten geboten werden, damit Hofübergaben<br />
erfolgreicher durchgeführt werden könnten?<br />
Im Rahmen der Landwirtschaftszählungen (zuletzt 1999) wurden Inhaberinnen<br />
und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die rechtlich als Einzelunternehmen<br />
geführt werden, ab einem Alter von 45 Jahren befragt, ob eine Person<br />
vorhanden ist, die diesen Betrieb – aufgrund einer Vereinbarung, Absprache<br />
oder sonstigen Verständigung – zu gegebener Zeit übernehmen wird. Von diesen<br />
älteren Betriebsinhaberinnen und -inhabern gaben 1999 rd. 84 400 (35 Prozent)<br />
an, eine Hofnachfolgerin bzw. einen Hofnachfolger zu haben. Dies dokumentiert<br />
ihre Erwartung auf eine erfolgreiche Hofübergabe. In den Fällen, in<br />
denen ältere Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe angaben,<br />
über eine Hofnachfolgerin bzw. einen Hofnachfolger zu verfügen, war diese für<br />
die Hofnachfolge vorgesehene Person zu rd. 87 Prozent männlich. Dies deutet<br />
darauf hin, dass der Anteil von Inhaberinnen landwirtschaftlicher Betriebe (alle<br />
Angaben nur für Rechtsform von Einzelunternehmen), der gegenwärtig nur